{"id":10249,"date":"2021-10-01T10:39:00","date_gmt":"2021-10-01T09:39:00","guid":{"rendered":"https:\/\/firmalex.com\/?p=10249"},"modified":"2023-11-17T19:54:46","modified_gmt":"2023-11-17T18:54:46","slug":"erhoehung-des-mindestlohns-und-seine-auswirkungen-auf-selbststaendige-und-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/firmalex.com\/de\/2021\/10\/01\/erhoehung-des-mindestlohns-und-seine-auswirkungen-auf-selbststaendige-und-unternehmen\/","title":{"rendered":"Erh\u00f6hung des Mindestlohns und seine Auswirkungen auf Selbstst\u00e4ndige und Unternehmen"},"content":{"rendered":"\n
Die Vereinbarung sieht f\u00fcr dieses Jahr einen Mindestlohn von 1080 Euro brutto pro Monat in 14 Zahlungen vor. Diese Erh\u00f6hung wird r\u00fcckwirkend zum 1. Februar in Kraft treten, so dass Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, die Erh\u00f6hung in ihrem n\u00e4chsten Gehaltsscheck wiederfinden werden.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n
Das Ministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales und die Gewerkschaften haben sich darauf geeinigt, den interprofessionellen Mindestlohn (SMI) in diesem Jahr zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n
Dies ist die dritte Erh\u00f6hung seit Beginn der Legislaturperiode. Ziel dieser Erh\u00f6hung ist es, dass der SMI in den Jahren 2022 und 2023 schrittweise angehoben wird und noch vor Ende der Legislaturperiode 60 % des Durchschnittslohns erreicht.<\/p>\n\n\n\n
Obwohl es sich um eine Ma\u00dfnahme handelt, die alle Arten von Unternehmen betrifft, hat sie gr\u00f6\u00dfere Auswirkungen auf Selbstst\u00e4ndige. Das bedeutet f\u00fcr sie einen erheblichen Anstieg der Kosten. Mit dem Mindestlohn steigt auch die Mindestbeitragsgrundlage und damit die Selbstst\u00e4ndigenquote der Sozialversicherung sowie die Geh\u00e4lter ihrer Arbeitnehmer, sofern sie solche haben.<\/p>\n\n\n\n
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