{"id":10481,"date":"2021-12-29T10:35:00","date_gmt":"2021-12-29T09:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/firmalex.com\/?p=10481"},"modified":"2023-11-17T20:01:24","modified_gmt":"2023-11-17T19:01:24","slug":"die-plusvalia-steuer-neue-formeln-fuer-ihre-berechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/firmalex.com\/de\/2021\/12\/29\/die-plusvalia-steuer-neue-formeln-fuer-ihre-berechnung\/","title":{"rendered":"Die \u201ePlusval\u00eda-Steuer\u201c: Neue Formeln f\u00fcr ihre Berechnung"},"content":{"rendered":"\n

Im November letzten Jahres verabschiedete der Ministerrat ein k\u00f6nigliches Gesetzesdekret, das die Berechnung der kommunalen Kapitalertragssteuer oder auch \u201ePlusval\u00eda\u201c \u00e4ndert, um sie an das Urteil des Verfassungsgerichts anzupassen, das diese Steuer am 26. Oktober f\u00fcr illegal erkl\u00e4rt hatte.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n

Die Regelung passt die Steuer an das Auf und Ab des Immobilienmarktes an, so dass die Kapitalertragssteuer nur dann zu zahlen ist, wenn beim Verkauf oder der \u00dcbertragung einer Immobilie ein Gewinn erzielt wird.<\/p>\n\n\n\n

Wer ein Haus mit Verlust verkauft, ist ab dem 10. November von der Zahlung befreit. Diese Ma\u00dfnahme ist nicht r\u00fcckwirkend anwendbar.<\/p>\n\n\n\n

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