{"id":12025,"date":"2022-09-02T12:36:00","date_gmt":"2022-09-02T11:36:00","guid":{"rendered":"https:\/\/firmalex.com\/?p=12025"},"modified":"2022-12-26T13:51:16","modified_gmt":"2022-12-26T12:51:16","slug":"nicht-ansaessiges-testament-in-spanien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/firmalex.com\/de\/2022\/09\/02\/nicht-ansaessiges-testament-in-spanien\/","title":{"rendered":"Nicht-ans\u00e4ssiges Testament in Spanien"},"content":{"rendered":"\n

Wenn Sie als Nichtans\u00e4ssiger oder Ausl\u00e4nder eine Immobilie in Spanien gekauft haben, haben Sie sich vielleicht gefragt, wie Sie die \u00dcbertragung Ihres Verm\u00f6gens auf Ihre Erben im Ausland an dem Tag, an dem es notwendig wird, erleichtern k\u00f6nnen.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n

Im Folgenden beantworten wir die h\u00e4ufigsten Fragen, die uns die Mandanten unserer Kanzlei stellen.<\/p>\n\n\n\n

Ist ein Testament im Ausland g\u00fcltig, um Verm\u00f6gen in Spanien zu erben?<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Ja, ein Testament vor einer ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rde ist g\u00fcltig, um Verm\u00f6gen in Spanien zu erben. Allerdings m\u00fcssen die Erben das Testament legalisieren, nachweisen, dass es sich um den letzten Willen handelt, es \u00fcbersetzen und apostillieren.<\/p>\n\n\n\n

All dies wird die Verfahren verl\u00e4ngern und verteuern. Au\u00dferdem ist zu bedenken, dass in Spanien die Frist f\u00fcr die Abwicklung einer Erbschaft sechs Monate betr\u00e4gt, gerechnet ab dem Tod des Erblassers.<\/p>\n\n\n\n

Europ\u00e4ische Erbschaftsverordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit der Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Landes der Europ\u00e4ischen Union, mit Ausnahme Irlands und Gro\u00dfbritanniens, gilt die europ\u00e4ische Verordnung Nr. 650\/2012 vom 4. Juli 2012. Diese Verordnung erleichtert die Abwicklung von Erbschaften und vereinfacht die Vererbung von Testamenten, die vor der Beh\u00f6rde eines europ\u00e4ischen Landes errichtet wurden.<\/p>\n\n\n\n

Nach der Europ\u00e4ischen Erbrechtsverordnung ist das Recht des gew\u00f6hnlichen Aufenthalts des Erblassers und nicht das Recht seiner Staatsangeh\u00f6rigkeit auf den Erbfall anwendbar. Anders verh\u00e4lt es sich, wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass auf seinen Nachlass das Recht seiner Staatsangeh\u00f6rigkeit Anwendung finden soll. Es ist also der Erblasser, der das auf sein Erbe anwendbare Recht zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments w\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n

Welche Vorteile hat die Errichtung eines Testaments f\u00fcr eine nicht in Spanien ans\u00e4ssige Person?<\/strong><\/p>\n\n\n\n