wird auf das Nettoverm\u00f6gen von Privatpersonen erhoben<\/strong>.<\/p>\n\n\n\nUnter Nettoverm\u00f6gen versteht man alle Verm\u00f6genswerte und Rechte, die wirtschaftliche Substanz haben, abz\u00fcglich aller Belastungen, wie z. B. Schulden und zu erf\u00fcllende Verpflichtungen, die in direktem Zusammenhang mit diesen Verm\u00f6genswerten und Rechten stehen.<\/p>\n\n\n\n
Es handelt sich um eine direkte und pers\u00f6nliche Steuer<\/strong>, die individuell auf das pers\u00f6nliche Verm\u00f6gen von Einzelpersonen erhoben wird, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des j\u00e4hrlichen oder monatlichen Einkommens.<\/p>\n\n\n\nEs handelt sich um eine staatliche Steuer<\/strong>, die vom Staat festgelegt und reguliert wird und deren Gesamtertrag an die Autonomen Gemeinschaften abgetreten wird, sowie um <\/strong>bestimmte Regulierungsbefugnisse.<\/p>\n\n\n\n<\/span>Anrechenbarkeit der Verm\u00f6gensteuer f\u00fcr Nichtans\u00e4ssige<\/span><\/h4>\n\n\n\nNat\u00fcrliche Personen, die in Spanien ans\u00e4ssig sind, sind unbeschr\u00e4nkt verpflichtet, die Steuer zu entrichten. Gebietsfremde hingegen haben eine beschr\u00e4nkte Verpflichtung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\nDer Unterschied besteht darin, dass Gebietsans\u00e4ssige, die unbeschr\u00e4nkt verpflichtet sind, ihr gesamtes Verm\u00f6gen zu versteuern, w\u00e4hrend Gebietsfremde aufgrund der tats\u00e4chlichen Beitragspflicht zu einer Teilbesteuerung <\/strong>verpflichtet sind.<\/p>\n\n\n\nDie Steuer wird auf das gesamte Nettoverm\u00f6gen erhoben, das den Verm\u00f6genswerten <\/strong>entspricht, die im spanischen Hoheitsgebiet belegen sind<\/strong>, ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen oder ausge\u00fcbt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\nWas die Abz\u00fcge anbelangt, so k\u00f6nnen nur die Kosten f\u00fcr die in Spanien belegenen oder ausge\u00fcbten Verm\u00f6genswerte und Rechte <\/strong>oder die Schulden f\u00fcr das in sie investierte Kapital geltend gemacht werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\nF\u00fcr Gebietsfremde mit einer tats\u00e4chlichen Beitragspflicht gilt der Mindestfreibetrag von 700.000 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n