<\/span><\/h4>\n\n\n\nObwohl sich die Erben zum Zeitpunkt der Erbschaft in einer sehr schwierigen Situation befinden, m\u00fcssen die Fristen f\u00fcr bestimmte Formalit\u00e4ten ber\u00fccksichtigt werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\nDie wichtigste Frist, die Sie kennen m\u00fcssen, ist die gesetzlich festgelegte Frist f\u00fcr die Zahlung der Erbschaftssteuer. Die maximale Frist f\u00fcr die Einreichung dieser Steuer betr\u00e4gt 6 Monate,<\/strong> ab dem Todestag des Erblassers.<\/p>\n\n\n\nEs besteht die M\u00f6glichkeit, eine Verl\u00e4ngerung<\/strong> von 6 Monaten zu beantragen<\/strong>, die jedoch innerhalb der ersten 5 Monate nach dem Tod des Erblassers beantragt werden muss.<\/p>\n\n\n\nEs gibt nur eine Situation, in der diese Frist nicht gilt und zwar, wenn keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss<\/strong>, d. h. In dem Fall, indem die Erben schlicht und einfach auf das Erbe verzichten. In den \u00fcbrigen F\u00e4llen muss diese Steuer berechnet und gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\nWenn zu den vererbten Verm\u00f6genswerten ein Eigenheim geh\u00f6rt, f\u00e4llt eine weitere Steuer an, die als Wertzuwachssteuer oder<\/strong> Kapitalertrag bezeichnet und an die Gemeinde gezahlt wird.<\/strong> Die Frist f\u00fcr die Zahlung dieser Steuer auf den Wertzuwachs st\u00e4dtischer Grundst\u00fccke im Todesfall betr\u00e4gt ebenfalls 6 Monate <\/strong>ab dem Todestag des Erblassers.<\/p>\n\n\n\nDaher ist es am besten, so schnell wie m\u00f6glich mit den Vorbereitungen zu beginnen.<\/strong> Je sp\u00e4ter Sie beginnen, desto weniger Zeit haben die Erben f\u00fcr die Berechung und Zahlung der entsprechenden Steuern.<\/p>\n\n\n\nDenken Sie vor allem daran, dass die Frist <\/strong>zur Begleichung der Steuern 6 Monate betr\u00e4gt<\/strong>, um Strafzahlungen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n