<\/span><\/h4>\n\n\n\nVielleicht fragst du dich, ob du Erbe eines Familienmitglieds bist und ob dich jemand dar\u00fcber informieren wird.<\/p>\n\n\n\n
Zun\u00e4chst sollte klargestellt werden, dass niemand verpflichtet ist, dich zu benachrichtigen<\/strong>, wenn du Beg\u00fcnstigter einer Erbschaft bist. Selbst der Notar ist nicht verpflichtet<\/strong>, dich zu informieren \u2013 es sei denn, der Verstorbene hat in seinem Testament<\/strong> ausdr\u00fccklich verf\u00fcgt, dass seine Erben nach seinem Tod benachrichtigt werden sollen. In diesem Fall wird der Notar dich kontaktieren, um dich \u00fcber dein Erbrecht zu informieren.<\/p>\n\n\n\nIm Allgemeinen kannst du nur aus eigener Initiative heraus feststellen<\/strong>, ob du Erbe bist oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<\/span>Was muss ich tun, wenn ich glaube, Erbe zu sein?<\/span><\/h4>\n\n\n\nWenn du glaubst, dass du Erbe sein k\u00f6nntest, musst du zun\u00e4chst beim Standesamt (Registro Civil)<\/strong> eine Sterbeurkunde<\/strong> der verstorbenen Person beantragen. Mit diesem Dokument kannst du die Verfahren einleiten, um festzustellen, ob du tats\u00e4chlich Erbe bist. Ohne diese Urkunde kannst du keine weiteren Schritte unternehmen.<\/p>\n\n\n\nSobald du die Sterbeurkunde hast (und mindestens 15 Arbeitstage<\/strong> seit dem Todesdatum vergangen sind), musst du beim Justizministerium<\/strong> oder \u00fcber dessen elektronische Plattform das Zertifikat der letzten Willenserkl\u00e4rungen (Certificado de \u00daltimas Voluntades)<\/strong> beantragen. Dieses Dokument gibt Auskunft dar\u00fcber, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat und bei welchem Notar es errichtet wurde.
Falls kein Testament existiert, ist das Verfahren etwas anders \u2013 das wird jedoch in einem anderen Artikel erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\nWenn das Zertifikat der letzten Willenserkl\u00e4rungen best\u00e4tigt, dass ein Testament vorhanden ist, musst du den im Zertifikat angegebenen Notar aufsuchen<\/strong>, um eine beglaubigte Kopie<\/strong> des Testaments<\/strong> zu beantragen. Diese d\u00fcrfen nur Erben, Verm\u00e4chtnisnehmer oder Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Ehepartner oder Kinder) anfordern. Mit dieser Kopie erf\u00e4hrst du, wer die Erben sind und wie die Verm\u00f6genswerte oder Rechte verteilt werden.<\/p>\n\n\n\nSobald die Erben identifiziert sind, wird ein Inventar<\/strong> erstellt, das Folgendes umfasst: Immobilien (Wohnungen, Grundst\u00fccke); Bankkonten, Aktien, Fahrzeuge, Versicherungen usw.; und Schulden oder laufende Kredite.<\/p>\n\n\n\nDieses Inventar dient dazu, den Gesamtwert des Nachlasses zu ermitteln und die Steuerabrechnung<\/strong> vorzubereiten, die f\u00fcr die Aufteilung der Erbschaft erforderlich ist. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones)<\/strong> muss innerhalb von sechs Monaten<\/strong> nach dem Todesdatum entrichtet werden, mit der M\u00f6glichkeit einer Verl\u00e4ngerung um weitere sechs Monate<\/strong>, wenn sie rechtzeitig beantragt wird.<\/p>\n\n\n\nNach Zahlung der Steuern unterzeichnen die Erben vor dem Notar die Urkunde \u00fcber Annahme und Zuweisung der Erbschaft<\/strong>, in der die Verm\u00f6genswerte offiziell verteilt werden. Anschlie\u00dfend k\u00f6nnen Immobilien im Grundbuchamt<\/strong> eingetragen werden und Fahrzeuge oder Bankkonten auf die neuen Eigent\u00fcmer \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n