Dieser Leitfaden beschreibt die wesentlichen Schritte und wichtigsten Aspekte beim Verkauf einer Immobilie in Spanien, von der ersten Vorbereitung und Dokumentation bis hin zum rechtlichen Ablauf und der steuerlichen Abwicklung.
Dieser Leitfaden ersetzt keinesfalls eine professionelle Beratung, da eine gründliche Analyse Ihrer individuellen Situation erforderlich ist, um Ihnen die bestmögliche und für Sie vorteilhafteste Beratung bieten zu können.
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Leitfaden-Index
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1. Einleitung
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist ein Prozess von großer wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung, der eine detaillierte Planung erfordert, um den Erfolg der Transaktion zu gewährleisten. Der aktuelle Immobilienmarkt verlangt nicht nur eine Immobilie in optimalem Zustand, sondern auch eine einwandfreie Dokumentenverwaltung und ein umfassendes Verständnis der geltenden Steuerpflichten.
Dieser Leitfaden wurde entwickelt, um den Verkäufer in jeder Phase des Prozesses zu begleiten. Sie erhalten eine klare Vorstellung davon, wie die Immobilie vorbereitet werden kann, wie ein wettbewerbsfähiger Preis auf der Grundlage der Marktrealitäten festgelegt werden kann und wie der rechtliche Kauf- und Verkaufsprozess vor einem Notar sicher abgewickelt werden kann.
In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Schritte zur Umwandlung einer Verkaufsabsicht in eine sichere, transparente und effiziente Transaktion detailliert beschrieben.
2. Vorbereitung und Dokumentation der Immobilie
In der ersten Phase des Verkaufs ist es unerlässlich, alle rechtlichen Dokumente der Immobilie sorgfältig zu organisieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ebenso wichtig ist es, die Immobilie durch ästhetische Aufwertungsmaßnahmen zu renovieren, um ihren Wert zu steigern und den Verkaufsprozess zu beschleunigen.
2.1. Obligatorische und notwendige Dokumentation
Es ist unerlässlich, alle unten aufgeführten rechtlichen Dokumente vor Beginn des Immobilienverkaufs zusammenzutragen:
Notarielle Kaufurkunde: Belegt das Eigentum an der Immobilie.
Aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple): Er beweist, wer der Eigentümer ist und ob Belastungen (Hypotheken, Pfändungen) bestehen.
Energieausweis: Obligatorisch für jede Immobilie, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird.
Bewohnbarkeitsbescheinigung (oder Erst- oder Zweitbezugsgenehmigung): Bescheinigt, dass die Wohnung die Mindestbedingungen für die Bewohnbarkeit erfüllt.
Letzter Zahlungsbeleg der Grundsteuer (IBI): Der Nachweis, dass der Eigentümer mit den Zahlungen auf dem Laufenden ist.
Bescheinigung über die Schuldenfreiheit der Eigentümergemeinschaft: Hiermit wird bestätigt, dass keine ausstehenden Schulden gegenüber der Gemeinde bestehen.
Hypotheken-Nullschuldenzertifikat: Wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, ist dieses Dokument vor der Unterzeichnung beim Notar erforderlich.
2.2. Aufbereitung der Immobilie (Home Staging)
Home Staging, wie die unten genannten Strategien, können den wahrgenommenen Wert steigern und den Verkauf beschleunigen:
Entpersonalisierung von Räumen. Entfernen Sie Familienfotos, religiöse Gegenstände, persönliche Sammlungen oder Trophäen, damit sich der potenzielle Käufer vorstellen kann, in dem Haus zu leben.
Gründliche Reinigung und Aufräumarbeiten. Achten Sie darauf, dass alle Räume makellos sauber sind, insbesondere Badezimmer und Küche, und halten Sie die Unterkunft für jeden Besuch ordentlich.
Kleinere Reparaturen. Beheben Sie klemmende Jalousien, tropfende Wasserhähne, lose Fliesen oder abblätternde Farbe; diese Details beeinflussen den wahrgenommenen Wert.
Lichtkonzept optimieren. Öffnen Sie Jalousien und Vorhänge, um natürliches Licht hereinzulassen, und vergewissern Sie sich, dass alle Leuchtmittel funktionieren. Verwenden Sie vorzugsweise warmes Licht, um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen.
Neutralität in der Dekoration. Wenn Sie sich für einen Anstrich entscheiden, verwenden Sie neutrale Farben wie Weiß oder Beige, da diese für Helligkeit und ein Gefühl von Weite sorgen.
Geruchsbeseitigung. Lüften Sie das Haus vor dem Besuch gründlich und verwenden Sie dezente oder neutrale Duftstoffe, um ein Gefühl von Frische zu erzeugen.
3. Bewertung und Preisfestsetzung
Die Ermittlung des tatsächlichen Immobilienwerts ist einer der wichtigsten Schritte für einen erfolgreichen Verkauf und um zu verhindern, dass die Immobilie lange auf dem Markt bleibt. Hierfür ist eine objektive Analyse unerlässlich, die den Vergleich ähnlicher Immobilien in derselben Gegend mit professionellen Bewertungsmethoden kombiniert und so eine fundierte Preisstrategie ermöglicht.
3.1. Marktanalyse
Marktanalyse ist der Prozess der Analyse des aktuellen Immobilienmarktes, um Ihre Immobilie in einem wettbewerbsfähigen Preissegment zu positionieren. Diese Analyse sollte sich auf folgende Aspekte konzentrieren:
Identifizierung von „Vergleichsobjekten“. Dabei geht es darum, mindestens 5 bis 10 Objekte in der gleichen Gegend zu finden, die ähnliche Merkmale wie Ihr Objekt aufweisen (Quadratmeterzahl, Anzahl der Zimmer, Erhaltungszustand und Ausstattungsmerkmale wie Aufzug oder Garage).
Analyse von Immobilienportalen. Es ist hilfreich, auf Websites wie Idealista oder Fotocasa die Angebotspreise ähnlicher Immobilien zu vergleichen. Bedenken Sie jedoch, dass der angegebene Preis in der Regel höher ist als der endgültige Verkaufspreis.
Zonentrends. Es sollte untersucht werden, ob die Gegend an Wert gewinnt oder ob ein Überangebot an ähnlichen Häusern besteht, was sich direkt darauf auswirkt, wie lange die Immobilie auf dem Markt bleibt.
Wertdifferenzierung. Der Preis muss entsprechend den zusätzlichen Merkmalen der Immobilie angepasst werden, wie z. B. kürzlich durchgeführte Renovierungen, freier Ausblick, Sonnenausrichtung oder überdurchschnittliche Energieeffizienz.
Diese Studie hilft, den häufigen Fehler zu vermeiden, einen Preis allein auf emotionalen Wert zu stützen. Ein Preis, der nicht dem Markt entspricht, kann den Wert der Immobilie mindern und sie für potenzielle Käufer unattraktiv machen.
3.2. Bewertungsmethoden
Um einen echten und professionellen Wert zu erzielen, gibt es zwei Hauptwege, die sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Sicherheit bieten:
Offizielle Bewertung: Es handelt sich um ein von einem von der spanischen Zentralbank zugelassenen Sachverständigenbüro beglaubigtes Dokument. Es ist unerlässlich, wenn der Käufer für den Kauf eine Hypothekenfinanzierung benötigt.
Immobilienbewertung: Dies ist eine Marktanalyse, die von einem Fachmakler mit Expertise im lokalen Markt durchgeführt wurde. Dieser Experte liefert eine strategische Perspektive auf Basis des aktuellen Angebots und der Nachfrage.
3.3. Preisstrategie
Sobald die Bewertung erfolgt ist, muss der Markteintrittspreis anhand strategischer Kriterien festgelegt werden:
Einen wettbewerbsfähigen Preis festlegen. Es ist wichtig, einen marktgerechten Anfangspreis festzulegen, da ein übermäßig hoher Preis den Verkauf verzögern und im Laufe der Zeit zu einem nachlassenden Interesse an der Immobilie führen kann.
Verhandlungsspielraum. Es empfiehlt sich, bei der Preisfestlegung einen kleinen Verhandlungsspielraum mit potenziellen Käufern einzuplanen.
Risiken niedriger Preise. Ein Preis, der deutlich unter dem Marktwert liegt, kann Misstrauen hinsichtlich des Zustands der Immobilie hervorrufen oder einen ungerechtfertigten Wertverlust darstellen.
4. Marketing- und Werbestrategien
Sobald die Immobilie fertiggestellt und der Preis festgelegt ist, gilt es im nächsten Schritt, die Aufmerksamkeit potenzieller Käufer durch eine makellose Präsentation und strategisches Marketing zu gewinnen.
4.1. Professionelle Foto- und Videoaufnahmen
Der erste Eindruck zählt, da die meisten Käufer ihre Auswahl online filtern.
Professionelle Fotografie. Es wird empfohlen, einen professionellen Fotografen zu beauftragen, um qualitativ hochwertige Bilder zu erhalten, die die Vorzüge der Immobilie hervorheben.
Grundrisse. Die Beifügung detaillierter Grundrisse hilft dem Käufer, die Raumaufteilung und die Möglichkeiten des Raumes zu verstehen.
Immersive Inhalte. Wann immer möglich, sollten virtuelle Rundgänge oder Videos eingebunden werden, um vor dem physischen Besuch ein umfassenderes Erlebnis zu bieten.
4.2. Veröffentlichung und Verbreitung
Um die Verkaufschancen zu maximieren, muss die Immobilie dort sichtbar sein, wo sich die Käufer aufhalten.
Immobilienportale: Die Anzeige muss aufführenden Branchenplattformen wie Idealista oder Fotocasa veröffentlicht werden.
Soziale Netzwerke: Nutzen Sie zusätzliche digitale Kanäle, um die Reichweite der Anzeige zu erhöhen.
4.3. Immobilienexperte
Der Verkäufer muss entscheiden, ob er die Transaktion selbst abwickelt oder sie an einen Fachmann delegiert.
Erfahrung und Portfolio. Ein Agent bietet Marktkenntnisse und Zugang zu einer Datenbank mit interessierten Kunden.
Operatives Management. Der Fachmann ist für die Vorauswahl der Interessenten und die Koordination der Besichtigungen zuständig und spart dem Verkäufer so Zeit.
5. Besuchsmanagement und Angebotsverhandlung
Sobald die Immobilie auf dem Markt ist, besteht das Ziel darin, das Interesse potenzieller Käufer in ein verbindliches und sicheres Angebot umzuwandeln.
5.1. Organisation der Besuche
Der Eindruck, der beim persönlichen Besuch entsteht, ist in der Regel der ausschlaggebende Faktor für den Kauf.
Raumvorbereitung. Es ist unerlässlich, das Anwesen für jeden Besuch sauber und ordentlich zu halten.
Verfügbarkeit und Aufmerksamkeit. Sie sollten zeitlich flexibel sein und darauf vorbereitet sein, detaillierte Fragen zu den Merkmalen und dem Zustand der Immobilie zu beantworten.
5.2. Verhandlung von Angeboten
Ein Angebot zu erhalten ist ein Erfolg, sollte aber vor der Annahme sorgfältig geprüft werden. Bewerten Sie Angebote nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach den Zahlungsbedingungen (Barzahlung oder Finanzierung) und dem vorgeschlagenen Lieferzeitraum.
5.3. Der Optionsvertrag (Arras)
Es handelt sich um den vorbereitenden und verbindlichen Schritt vor der Unterzeichnung der Urkunde.
Formalisierung der Verpflichtung. Sobald das Angebot angenommen wurde, wird der Optionsvertrag (Arras) bzw. der Reservierungsvertrag unterzeichnet.
Kaution. In diesem Dokument hinterlegt der Käufer einen Geldbetrag, der in der Regel 10 % des Gesamtpreises beträgt, um die Transaktion an einem zukünftigen vereinbarten Termin zu sichern.
6. Rechtlicher Ablauf des Kauf- und Verkaufsprozesses
Sobald die Verhandlungsphase abgeschlossen und der Vertrag über die Anzahlung unterzeichnet ist, beginnt die letzte Phase, in der die Eigentumsübertragung mit voller Rechtsgültigkeit formalisiert wird.
6.1. Vorbereitung der notariellen Kaufurkunde
Vor dem Unterzeichnungstag werden die notwendigen administrativen Verfahren durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Transaktion rechtmäßig und transparent ist:
Intervention des Notars. Der Notar ist der Fachmann, der für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Immobilie und für die Erstellung der öffentlichen Kaufurkunde verantwortlich ist.
Lastprüfung. Es wird geprüft, ob die Immobilie frei von Schulden ist oder ob diese zum Zeitpunkt der Transaktion gelöscht werden.
6.2. Unterschrift vor einem Notar
Es handelt sich um den offiziellen Akt, mit dem die Verkaufstransaktion abgeschlossen wird:
Eigentumsübertragung. In diesem Moment findet der offizielle Eigentumsübergang vom Verkäufer zum Käufer statt.
Schlusszahlung. Der Verkäufer erhält den Restbetrag des zuvor vereinbarten Preises, nachdem der bereits als Anzahlung geleistete Betrag abgezogen wurde.
Schlüsselübergabe. Der Verkäufer übergibt das Objekt physisch an den neuen Eigentümer.
7. Steuern und Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf
Nach Unterzeichnung der Urkunde übernimmt der Verkäufer eine Reihe von Steuerpflichten und Kosten, die sich aus der Übertragung des Eigentums ergeben.
7.1. Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Land – Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal)
Diese Steuer ist lokal begrenzt und besteuert den Gewinn, der während der Zeit des Besitzes der Immobilie entstanden ist, der aus der Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem sich das Haus befindet, erzielt wird. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2021 sind folgende Punkte für den Verkäufer entscheidend:
Nicht-Veranlagung bei Wertverlust: Wenn der Verkauf der Immobilie zu einem niedrigeren Preis als dem ursprünglichen Kaufpreis erfolgt (d. h. Verkauf mit Verlust), ist der Verkäufer von der Zahlung dieser Steuer befreit. Es muss nachgewiesen werden, dass kein realer Wertzuwachs stattgefunden hat.
Wahl der Berechnungsmethode: Der Steuerzahler kann nun zwischen zwei Methoden zur Berechnung der Steuerbasis wählen: dem „objektiven System“ (basierend auf Katasterwerten) oder der „realen Plusvalía“ (basierend auf dem tatsächlichen Gewinn). Wir wählen für Sie stets die wirtschaftlich günstigste Methode aus.
Zahlungsfrist: Die Steuer muss innerhalb von 30 Werktagen nach der Unterzeichnung der Kaufurkunde beim zuständigen Rathaus angemeldet und bezahlt werden.
Management. Die Zahlung muss direkt an das Rathaus der Gemeinde erfolgen, in der sich die Immobilie befindet.
7.2. Einkommensteuer für Nicht-Residente (IRNR) und der Steuerrückbehalt
Der Verkäufer muss die Transaktion in seiner nächsten Steuererklärung als Veräußerungsgewinn angeben. Dieser Gewinn wird auf die positive Differenz zwischen dem Übertragungswert (Verkaufspreis) und dem Anschaffungswert (ursprünglicher Kaufpreis) nach Abzug der entsprechenden Kosten und Steuern besteuert.
Wenn der Verkäufer in Spanien steuerlich nicht ansässig ist (Nicht-Resident), unterliegt der Verkauf einer besonderen Regelung. Der wichtigste Aspekt hierbei ist der Steuerrückbehalt von 3 %.
Der 3 %-Rückbehalt: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des vereinbarten Gesamtkaufpreises einzubehalten. Dieser Betrag wird nicht an den Verkäufer ausgezahlt, sondern vom Käufer im Namen des Verkäufers direkt an das spanische Finanzamt (AEAT) abgeführt.
Zweck: Diese Zahlung dient als Vorauszahlung auf die potenzielle Gewinnsteuer (Kapitalertragsteuer) aus dem Immobilienverkauf.
Berechnung der Gewinnsteuer: Nicht-Residente werden in der Regel mit einem festen Steuersatz (derzeit 19 % für EU/EWR-Ansässige) auf den beim Verkauf erzielten Gewinn besteuert.
Steuerrückerstattung: Wenn der zurückbehaltene Betrag von 3 % höher ist als die tatsächlich geschuldete Steuer auf den Gewinn (oder wenn der Verkauf mit einem Verlust abgeschlossen wurde), hat der Verkäufer das Recht, die Rückerstattung der Differenz beim Finanzamt zu beantragen.
Fristen: Die entsprechende Steuererklärung (Modell 210) muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden.
Hinweis: Die Steuersätze und Steuerbefreiungen unterliegen den geltenden Steuergesetzen und möglichen gesetzlichen Änderungen zum Zeitpunkt der Übermittlung.
7.3. Sonstige Ausgaben
Zusätzlich zu den Steuern können dem Verkäufer weitere Kosten entstehen:
Hypothekenstornierung: Wenn für die Immobilie bereits eine Hypothek besteht, muss der Verkäufer die Verwaltungs- und Registrierungskosten für deren Löschung tragen.
Honorare: Beinhaltet die Dienstleistungen der Immobilienagentur, falls eine solche für die Mediation beauftragt wurde.
Notar- und Verwaltungsgebühren: Obwohl die Kosten üblicherweise vom Käufer getragen werden, kann der Verkäufer gemäß einer vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien einen Teil davon übernehmen.
8. Wichtige Tipps für einen erfolgreichen Verkauf
Um einen reibungslosen Ablauf der Transaktion und die Zufriedenheit beider Parteien zu gewährleisten, ist es unerlässlich, diese strategischen Empfehlungen zu befolgen:
Transparenz. Beschreiben Sie den tatsächlichen Zustand der Immobilie ehrlich und transparent. Das Verschweigen versteckter Mängel kann nach dem Verkauf zu rechtlichen Problemen führen.
Professionalität. Ziehen Sie in Erwägung, einen Anwalt wie Dr. Jens Gerl oder einen erfahrenen Immobilienexperte mit der Abwicklung aller Formalitäten zu beauftragen. So wird sichergestellt, dass alle Abläufe den geltenden Bestimmungen entsprechen.
Flexibilität. Seien Sie verhandlungsbereit, nicht nur hinsichtlich des Endpreises, sondern auch der Lieferzeiten und der Transaktionsbedingungen.
9. Letzte Schritte
Nach erfolgreicher notarieller Beurkundung ist der Verkaufsprozess nicht sofort abgeschlossen. Der Verkäufer muss folgende administrative Schritte durchführen, um den Abschluss zu vollziehen:
Ummeldung der Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Gas). Es obliegt dem Verkäufer, sicherzustellen, dass die Eigentumsverhältnisse der Wasser-, Strom- und Gasverträge auf den Namen des neuen Eigentümers geändert werden, um zukünftige Gebühren zu vermeiden.
Mitteilung an den Stadtrat. Der Eigentümerwechsel der Grundsteuer (IBI) muss dem zuständigen Rathaus gemeldet werden.
Steuerabwicklung. Der Verkäufer muss die Zahlung der kommunalen Kapitalertragssteuer vornehmen und die Informationen für seine nächste Einkommensteuererklärung vorbereiten.
10. Schlussfolgerung
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien erfordert sorgfältige Vorbereitung und ein umfassendes Verständnis der rechtlichen, Marketing- und Steueraspekte. Von der Beschaffung der notwendigen Dokumente (wie Energieausweis und Grundbuchauszug) und der Optimierung der Immobilie durch Home Staging bis hin zur präzisen Bewertung und der Umsetzung einer effektivenMarketingstrategie ist jeder Schritt entscheidend für den Erfolg.
Die formale Abwicklung des Verkaufs beginnt mit der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde und endet erfolgreich in der notariellen Beurkundung, bei der die Eigentumsübertragung und die Schlüsselübergabe erfolgen. Abschließend muss der Verkäufer die anfallenden Steuern (wie die Wertzuwachssteuer und die Einkommensteuer (IRPF) auf den Veräußerungsgewinn) sowie die Ummeldung der Versorgungsverträge veranlassen. Professionelle Beratung, wie sie beispielsweise von Firmalex angeboten wird, und Transparenz sind entscheidend für eine reibungslose und erfolgreiche Transaktion.
11. Bibliographische Angaben
Staatliche Steuerverwaltungsbehörde (AEAT). Gesetz 35/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer.
Generaldirektion für Register und Notare. Hypothekenverordnung.
Regierung von Spanien. Gesetz zur Regelung der Kommunalfinanzen. Königliches Gesetzesdekret 2/2004 vom 5. März (Regelt die Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Grundbesitz bzw. die Wertzuwachssteuer).
Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung. Königlicher Erlass 390/2021 vom 1. Juni zur Genehmigung des grundlegenden Verfahrens für die Energieeffizienzzertifizierung von Gebäuden.
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