In unserem vorherigen Artikel haben wir ausführlich analysiert, wie ein Nachlass in Spanien aufgeteilt wird, und den Mythos der „absoluten Freiheit“ bei der Testamentserrichtung durch die Drei-Drittel-Regel widerlegt. In einer zunehmend globalisierten Welt stellt sich in Anwaltskanzleien jedoch eine sehr häufige Frage: Was passiert mit dem gesetzlichen Pflichtteil (der legítima), wenn ausländische Staatsbürger oder Residenten beteiligt sind?
Internationale und grenzüberschreitende Erbschaften führen meist zu großer Verwirrung. Im Folgenden analysieren wir, wie die spanische Gesetzgebung angewendet wird, welche Vorteile Ausländer bei der freien Verfügung über ihr Vermögen haben und welche steuerlichen und rechtlichen Schritte zwingend erforderlich sind.
Staatsangehörigkeit vs. Wohnsitz: Die Schlüsselregel, die alles verändert
Bis zum Jahr 2015 war die Bestimmung, welches nationale Recht die Erbschaft eines Ausländers in Spanien regelt, ein komplexer Prozess. Heute gilt dank der EU-Verordnung 650/2012 eine sehr klare Grundregel: Die gesamte Erbfolge unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Erben oder dem Ort, an dem sich die Vermögenswerte befinden.
Daraus ergeben sich zwei Hauptszenarien:
- Ein Ausländer stirbt mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien: Wenn ein ausländischer Staatsbürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier begründet hat, findet automatisch das spanische Erbrecht Anwendung (das allgemeine Zivilgesetzbuch oder die regionalen Sonderrechte von Regionen wie Katalonien, Galizien oder den Balearen). Das bedeutet, dass er standardmäßig verpflichtet ist, die spanischen Pflichtteile und Drittel für seine Pflichtteilsberechtigten zu respektieren, selbst wenn diese im Ausland leben.
- Der „Joker“ der Professio Juris (Rechtswahl): Um die Anwendung des strengen spanischen Drittel-Systems zu vermeiden, erlaubt das Gesetz einer Person, in ihrem Testament ausdrücklich festzulegen, dass ihre Erbfolge dem Recht ihrer Staatsangehörigkeit anstelle ihres Wohnsitzes unterliegt. Dies ist äußerst üblich und vorteilhaft für Bürger aus Ländern, in denen kein Pflichtteilsrecht existiert und eine absolute Testierfreiheit gilt, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich oder den USA.
💡 Kurz gesagt: Wenn Sie als Ausländer in Spanien leben und Ihr Vermögen ohne die Einschränkungen des spanischen Rechts frei an wen auch immer vererben möchten, müssen Sie in Spanien ein Testament errichten und darin ausdrücklich festlegen, dass Sie das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.
Kurze Erinnerung: Rechte der Pflichtteilsberechtigten nach spanischem Recht
Hat der verstorbene Ausländer in seinem Testament keine Rechtswahl zugunsten seines Heimatlandes getroffen, gelten die spanischen Standardregeln, die die Mindendrechte der Pflichtteilsberechtigten schützen:
- Kinder und Nachkommen: Sie stehen an erster Stelle und haben Anspruch auf zwei Drittel der Erbschaft (ein Drittel als strikter Pflichtteil zu gleichen Teilen und ein Drittel als Verbesserungsanteil nach Ermessen des Erblassers).
- Eltern und Vorfahren: Wenn keine Kinder oder Nachkommen vorhanden sind, haben Eltern Anspruch auf die Hälfte des Nachlasswertes (oder auf ein Drittel, wenn sie zusammen mit dem überlebenden Ehegatten erben).
- Überlebender Ehegatte: Behält das Recht auf den gesetzlichen Nießbrauch eines Teils des Nachlasses, dessen Höhe variiert, je nachdem, ob er zusammen mit Kindern (ein Drittel) oder mit Vorfahren (die Hälfte) erbt.
Hinweis: Bedenken Sie, dass der Pflichtteil ein gesetzlich stark geschütztes Recht ist. Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur in extremen, gesetzlich streng festgelegten Fällen möglich (wie physische Misshandlung, Drohungen oder versuchter Mord). Zudem haben Erben generell eine Frist von fünf Jahren, um ihren Pflichtteil einzufordern, gerechnet ab der Annahme der Erbschaft oder ab dem Zeitpunkt, an dem sie von der Verletzung ihres Rechts erfahren.
Zwingende Verfahren für ausländische Erben
Damit ein Verwandter, der außerhalb Spaniens lebt oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, das ihm rechtlich zustehende Erbe antreten und entgegennehmen kann, fordert das Gesetz die strikte Einhaltung mehrerer administrativer Schritte:
- Beantragung der NIE-Nummer (Ausländeridentifikationsnummer): Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung. Kein ausländischer Erbe kann eine Erbschaftsurkunde unterzeichnen, Vermögenswerte auf seinen Namen eintragen lassen oder in Spanien Steuern begleichen, ohne eine NIE-Nummer zu besitzen.
- Internationale notarielle Vollmacht: Wenn der Erbe für diese Verfahren nicht nach Spanien reisen kann oder möchte, kann er vor einem spanischen Konsulat in seinem Heimatland oder vor einem ausländischen Notar (ordnungsgemäß mit Apostille versehen oder legalisiert) eine Vertretungsvollmacht erteilen, damit ein Anwalt in seinem Namen handeln kann.
- Zusammenstellung der wesentlichen Dokumente: Erforderlich sind die Sterbeurkunde, das Zentrale Testamentsregister (um zu prüfen, ob in Spanien ein Testament vorliegt) sowie eine beglaubigte Kopie des Testaments oder die rechtliche Erbenerklärung. Bei internationalen Erbfolgen sind dafür meist beeidigte Übersetzungen und die Legalisierung von Dokumenten erforderlich.
Das Steuerlabyrinth: Wie werden ausländische Erben besteuert?
Die Besteuerung internationaler Erbschaften ist aufgrund des Risikos einer Doppelbesteuerung ein äußerst sensibles Thema. Der entscheidende Faktor für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) ist der steuerliche Wohnsitz des Erben, nicht seine Staatsangehörigkeit:
- Nicht in Spanien ansässiger Erbe: Besteuerung nach der dinglichen Verpflichtung (obligación real). Das bedeutet, dass der spanische Staat nur Steuern auf Vermögenswerte und Rechte erhebt, die sich physisch auf spanischem Territorium befinden (z. B. eine Immobilie an der Costa Blanca oder ein Bankkonto in Valencia).
- In Spanien ansässiger Erbe: Besteuerung nach der persönlichen Verpflichtung (obligación personal). Er muss in Spanien Steuern auf alle erhaltenen Vermögenswerte deklarieren und zahlen, unabhängig davon, wo auf der Welt sich diese befinden (Welteinkommensprinzip).
⚠️ Kritische Steuerfrist: Die Frist für die Begleichung der Erbschaftssteuer in Spanien beträgt 6 Monate ab dem Todestag. Es ist möglich, eine Verlängerung um weitere 6 Monate zu beantragen, dies muss jedoch innerhalb der ersten fünf Monate der ursprünglichen Frist geschehen, um Strafen und Zuschläge des Finanzamtes zu vermeiden.
Fazit
Internationale Erbschaften verleihen einem ohnehin sensiblen Prozess zusätzliche Komplexität. Den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen korrekt zu bestimmen, zu entscheiden, ob im Testament das Heimatrecht gewählt werden soll, oder NIE-Nummern und Steuern zu verwalten, um Strafen zu vermeiden, erfordert eine millimetergenaue rechtliche Planung.
Die Unterstützung durch Experten für Erbrecht und internationale Steuerplanung garantiert, dass das Familienvermögen sicher, im Einklang mit dem Gesetz und unter Minimierung der steuerlichen Belastung der Erben übertragen wird.
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Die zivil- und steuerrechtliche Gesetzgebung im internationalen Kontext kann verwirrend sein, und ein Fehler bei der Formulierung oder das Versäumen von Fristen kann für Ihre Familie sehr teuer werden.
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Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.
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