Nicht in Spanien ansässige Personen, die eine oder mehrere Immobilien in Spanien besitzen, sind verpflichtet regelmäßig, einmal im Jahr oder vierteljährlich, abhängig von eventueller Vermietung, der Steuerbehörde bestimmte Steuerklärungen vorzulegen. Das wird von Firmalex auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Dokumentation und Daten durchgeführt.
Mit unseren Dienstleistungen erhalten Sie:
Erstellung des Steuermodells 210 (Besteuerung des Eigennutzes und / oder Mieteinnahmen).
Eingabe und Abwicklung des vorgenannten Modells vor der Steuerbehörde
Hier bieten wir Ihnen den vollständigen Leitfaden „Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer„, in dem wir Ihnen die grundlegenden Konzepte vorstellen, die Sie kennen müssen.