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Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer

Spanische Steuern für Deutsche, Residenten, Nicht-Ansässigen und Ausländer
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Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer

Einführender Leitfaden

Mit diesem Leitfaden möchten wir eine Einführung in die grundlegenden und häufigsten spanischen Steuern geben, mit denen ein Nicht-Resident (lesen Sie diesen Artikel, um herauszufinden, wann Sie als Nicht-Resident in Spanien gelten) konfrontiert werden kann.

Dieser Leitfaden ist auf keinen Fall ein Ersatz für eine professionelle Beratung, da eine gründliche Untersuchung der verschiedenen persönlichen Umstände erforderlich ist, um die beste und rentabelste Steuerberatung zu geben.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir werden Ihnen gerne die beste Lösung für Ihre Situation anbieten.

 

Index des Leitfadens
  1. Die spanische Steuerbehörde
  2. Steuern, die beim Kauf und Verkauf einer Immobilie anfallen
    1. Grunderwerbsteuer (I.T.P.)
    2. Mehrwertsteuer (I.V.A.)
    3. Grundbucheintragungsgebühren
  3. Grundsteuern
    1. Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Imuebles)
    2. Müllgebühren
  4. Persönliche Steuern
    1. Persönliche Einkommensteuer
    2. Kapitalertragssteuer
    3. Steuer auf den fiktiven Eigenwert Ihrer Immobilie
  5. Erbschaftssteuer

 

1. Die spanische Steuerbehörde

Die für die Steuererhebung zuständige spanische Behörde ist die „Agencia Estatal Tributaria“ (AEAT-Hacienda). Sie ist auf provinzieller Basis organisiert. In jeder Provinz gibt es ein Hauptfinanzamt.

In vielen Provinzen gibt es auch ein oder mehrere Unterprovinzbüros.

In Spanien ist die Steuer meisten eine Bringschuld des Steuerzahlers, das heisst, es Ihre Aufgabe, ein Steuerformular zu besorgen, es auszufüllen und den Steuerbetrag zu berechnen, den Sie dem Staat schulden. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung, das Formular zusammen mit der entsprechenden Steuerzahlung beim Finanzamt einzureichen. Das geschieht inzwischen meistens nur Online.

2. Steuern, die beim Kauf und Verkauf einer Immobilie anfallen

2.1. Grunderwerbsteuer (I.T.P.)

Dies ist eine Steuer, die zu zahlen ist, wenn Sie entweder landwirtschaftliches Land oder ein Haus/Wohnung/Baugrundstück von einem privaten Eigentümer kaufen.

Sie beträgt zwischen 7% und 10% (je nach Region) des deklarierten Wertes der Immobilie, wie er in der Escritura de Compraventa (notarielle Übereignungsurkunde) angegeben ist.

Dies hat dazu geführt, dass die Leute versucht waren, den Wert der Immobilie zu niedrig zu deklarieren. Obwohl diese Praxis weit verbreitet war und ist, ist sie ein Fehler. Es werden Strafen für missbräuchliche Unterdeklarationen fällig, die zusätzlich zu einer Steuerlast beim Wiederverkauf zu einem späteren Zeitpunkt führen, da der deklarierte Wert bei Ihrem Kauf die Basislinie ist, die von den Behörden bei der Bewertung des Kapitalgewinns verwendet wird.

2.2. Mehrwertsteuer (I.V.A.)

DIVA ist die spanische Mehrwertsteuer.

Sie wird anstelle der Grunderwerbsteuer (I.T.P.) bezahlt, wenn Sie einen Neubau und nicht von einer Privatperson kaufen.

Zurzeit wird die Steuer mit einem allgemeinen Satz von 21% auf unbebaute, oder im Bau befindliche Baugrundstücke und auf nachträgliche Ergänzungen erhoben.

Sie wird zu einem reduzierten Satz von 10 % bei Wohnraum, also auf den Bau eines Hauses und aller zugehörigen Gebäude erhoben, ausgenommen davon sind Geschäftsräume.

Normal wird sie mit einem Satz von 10 % sowohl auf das Grundstück als auch auf das Haus erhoben, wenn Sie beides zur gleichen Zeit kaufen.

Zusätzlich zur Umsatzsteuer (IVA) müssen Sie dann auch eine Dokumentensteuer oder Stempelsteuer (AJD) in Höhe von 1% bis 1,5% oder auch 2% (dies hängt von den Regionen ab) des Kaufpreises bezahlen.

2.3. Grundbucheintragungsgebühren

Diese variieren je nach Ortschaft, Art und Wert der Immobilie. Sie sind keine Steuern, sondern eher Honorargebühren des Grundbuchs, werden aber der Vollständigkeit halber in diesem Dokument erwähnt.

3. Grundsteuern

3.1. Grundsteuer

Dies ist die wichtigste lokale Grundsteuer, die Immobilienbesitzer in Spanien betrifft.

Die Höhe der Steuer wird unter Bezugnahme auf den „valor catastral“ (Katasterwert) berechnet, der für alle Immobilien in Spanien festgelegt ist.

Der Prozentsatz dieses Katasterwerts, der als Steuer erhoben wird, variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

Die offiziellen Werte waren bis vor kurzem sehr niedrig. Sie steigen nun rapide an, im Einklang mit einer Politik der spanischen Regierung, die die offiziellen Werte näher an den realen Marktwert der Immobilie heranführen soll.

3.2. Gebühren

Die meisten Gemeinden erheben zusätzliche Steuern in Abhängigkeit von den Dienstleistungen, die sie den Einwohnern anbieten. Dazu gehören z. B. Müllabfuhr, Straßen- und Strandreinigung usw.

Auch werden die KFZ-Steuern von den Gemeinden erheben.

Die Beträge dieser Gebühren und Entgelte sind in der Regel nicht hoch.

4. Persönliche Steuern

4.1. Persönliche Einkommensteuer

Eine steuerlich nicht ansässige Person in Spanien muss eine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn wirtschaftliche Interessen in Spanien existieren.

Die spanischen Behörden befassen sich nur mit dem Einkommen, das Sie aus Aktivitäten in Spanien erzielen, nicht mit Ihrem weltweiten Einkommen.

Typische Beispiele hierfür sind Ihre Einkünfte aus der Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses (siehe auch „Steuer auf den fiktiven Mietwert Ihrer Immobilie“ unten).

Da dieses Einkommen Teil Ihres weltweiten Einkommens ist, muss es bei den Steuerbehörden des Heimatlandes deklariert werden, aber aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern ist ein Abzug der gezahlten Steuer möglich.

4.2. Besteuerung von Kapitalerträgen

Die Spanier haben kein separates System der Kapitalertragssteuerveranlagung. Für natürliche Personen, die steuerlich in Spanien ansässig sind, werden Kapitalgewinne als Teil ihres steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr behandelt, in dem der Gewinn anfällt.

Für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, ist die Kapitalertragssteuer in der Regel mit einem Pauschalsatz von 19 % auf die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der Gegenstand verkauft wurde, und dem dafür gezahlten Preis zu entrichten.

Im typischen Beispiel des Verkaufs einer Immobilie werden die Preise zur Berechnung der Steuerschuld herangezogen, die in der Eigentumsurkunde angegeben sind.

4.3. Steuer auf den fiktiven Mietwert Ihrer Immobilie

Neben der ordentlichen Einkommensteuererklärung, die Sie in geeigneten Fällen abgeben müssen, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung in Bezug auf den fiktiven Eigenmietwert Ihrer Immobilie abgeben.

Diese Erklärung muss unabhängig davon abgegeben werden, ob Sie die Immobilie tatsächlich selbst genutzt haben oder nicht.

Wenn Sie die Immobilie tatsächlich vermietet und dafür Geld erhalten haben, dann wird das erhaltene Geld in Ihrer Erklärung angegeben.

Die Erklärung der fiktiven Einkünfte aus Ihrem Vermögen erfolgt auf einem Formular mit der Bezeichnung 210, das Sie bei über die Webseite des Finanzamtes erhalten können.

Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts Ihrer Immobilie berechnet.

5. Erbschaftssteuern

Wie in den meisten Ländern möchte auch in Spanien der Staat einen Teil Ihres Vermögens behalten, wenn Sie sterben. Wie viel die Erben zahlen müssen, hängt weitgehend davon ab, wie gut Sie Ihre Angelegenheiten planen.

Das gesamte System der Besteuerung von Todesfällen unterscheidet sich stark von dem anderer Länder und stellt daher eine echte Gefahr für Gebietsfremde und Ausländer dar, die unbewusst davon ausgehen, dass ähnliche Bestimmungen gelten und ihre Angelegenheiten dementsprechend regeln. Einige Unterschiede sind: In Spanien erbt der Ehegatte oder ein anderer Miteigentümer nicht automatisch den Anteil des verstorbenen Miteigentümers an einer Immobilie. Wird der andere Miteigentümer testamentarisch oder durch gesetzliche Erbfolge bedacht, ist das Erbe immer steuerpflichtig.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nicht – wie beispielsweise in England – nach dem Umfang des gesamten Nachlasses, sondern nach dem Umfang der einzelnen Erbschaft. Die Steuer ist progressiv: Je mehr Sie erben, desto höher ist der Steuersatz, den Sie zahlen.

Nahe Verwandte zahlen einen niedrigeren Steuersatz als entferntere Verwandte, die ihrerseits weniger Steuern zahlen als Fremde.

Auch nahe Verwandte haben Anspruch auf einen steuerfreien Betrag. Entferntere Verwandte und Fremde wenig bis nichts.

Diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erbschaft bereits vermögend sind, zahlen mehr Steuern als ärmere Begünstigte. Da bei nicht-residenten Ausländer jedoch nur das spanische Vermögen berücksichtigt wird, führt dies in der Praxis weniger zu Schwierigkeiten.

Wird die geschuldete Steuer nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag gezahlt, werden Verzugszuschläge verhängt.

In vielen Fällen, in denen die Zahlung erheblicher Steuern ein Problem darstellt, ist es möglich, das Vermögen zu Lebzeiten des Eigentümers günstiger zu veräußern als im Todesfall.

In vielen Regionen gibt es erhebliche Steuererleichterungen, wenn sowohl der Verstorbene als auch die Begünstigten in der Region ansässig sind. Wenn es sich bei den Begünstigten um nahe Verwandte handelt, fällt unter Umständen sogar keine Erbschaftssteuer an.

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