Wenn Sie eine Erbschaft erwarten, wissen Sie möglicherweise nicht, wieviel Steuern Sie für das Vermögen, das Sie erhalten werden, zahlen müssen.
Darüber hinaus gibt es bei Erbschaften von nicht residenten Personen weitere Besonderheiten, da aufgrund der jeweiligen Staatsangehörigkeit und Gesetzgebung der Autonomen Regionen unterschiedliche Vorschriften gelten können.
In welchem Land werden die Steuern gezahlt?
Laut der europäischen Gesetzgebung können Sie das Land auswählen, dessen Erbschaftsgesetz in Bezug auf die Erbschaft gelten soll, wenn der Verstorbene in seinem Testament das Land angegeben hat.Das wird so gehandhabt, weil auf diese Weise der Wille des Erblassers Vorrang hat.
So kann sich jede Person vor ihrem Tod für die Gesetzgebung des Staates entscheiden, dessen Staatsangehörigkeit sie zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung oder zum Zeitpunkt ihres Todes besitzt.
Wenn die verstorbene Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann sie das Gesetz des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung oder zum Zeitpunkt ihres Todes besitzt. Wenn das Land, dessen Gesetzesvorschriften beim Tod eines Bürgers in Spanien oder in einem anderen Staat der Europäischen Gemeinschaft auf dessen Erbschaft anzuwenden sind, nicht angegeben wurde, gilt bei der Nachfolge grundsätzlich das Gesetz des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz hatte.
Zu zahlende Steuern
Die auf Erbschaften anwendbare Steuer ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD).
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die folgende Merkmale aufweist:
- Direkt.
- Persönlich.
- Subjektiv.
- Progressiv.
- Selbstveranlagung, laut der in einigen Gemeinden geltenden Verordnung.
Steuerpflicht
Zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet sind folgende Personen:
- Erben, Vermächtnisnehmer und Begünstigte von Erbtiteln.
- Empfänger oder Begünstigte von anderen rechtlichen Übertragung jeder Art zwischen lebenden Personen.
- Begünstigte einer Lebensversicherung.
Berechnung der Erbschaftssteuer
Obwohl es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer um eine nationale Steuer handelt, wird sie von den Autonomen Regionen verwaltet. Das bedeutet, dass jede Autonome Region über eigene Verordnungen und Besonderheiten verfügt.
Aus diesem Grund kann die Berechnung je nach Region Spaniens unter Berücksichtigung staatlicher und regionaler Vorschriften unterschiedlich ausfallen.
Bei der in jedem Fall durchzuführenden Berechnungen werden jedoch folgende Konzepte berücksichtigt:
- Die Erbmasse als Bruttobetrag. Dieser Betrag setzt sich aus dem tatsächlichen Wert der Vermögenswerte und den Rechten der Erbschaft zusammen.
- Die Erbmasse als Nettobetrag. Dieser Betrag wird berechnet, indem Gebühren, Schulden und abzugsfähigen Ausgaben vom Bruttovermögen in Abzug gebracht werden.
- Individueller Erbanteil. Er wird berechnet, indem der Nettonachlass durch die Anzahl der Erben und dem Anteil, der jedem einzelnen laut Testament oder Erbrecht zusteht, geteilt wird.
- Besteuerungsgrundlage. Sie setzt sich aus dem Erbanteil und ggf. einer Lebensversicherung zusammen.
- Nettogrundlage. Dabei handelt es sich um die Besteuerungsgrundlage abzüglich der anwendbaren Ermäßigungen, je nach Verordnung der Autonomen Region, in welcher die Steuer gezahlt wird. Die häufigsten Ermäβigungen werden aufgrund von Verwandtschaft, Behinderung oder Art des Vermögens angewendet.
- Gesamtbetrag. Auf die Besteuerungsgrundlage wird der entsprechende Steuersatz bzw. -prozentsatz angewendet. Je mehr Sie erben, desto mehr müssen Sie zahlen. Gemäß der staatlichen Vorschriften kann dieser Satz zwischen 7,65 % und 34 % der Nettogrundlage liegen.
- Steuerbetrag. Er wird errechnet, indem der Gesamtbetrag mit dem Koeffizienten multipliziert wird. Er variiert je nach Vermögenszuwachs und Verwandtschaftsgrad.
- Zu zahlende Gesamtsumme. Auf den Steuerbetrag werden die in den Verordnungen der jeweiligen Autonomen Regionen festgelegten Abzüge und Zuschläge angewendet.
Zahlungsfristen der Steuer
Die Frist für die Vorlage der Erbschaftssteuer beträgt 6 Monate bei Erbschaften wegen Todesfall oder Todeserklärung des Eigentümers.
Es kann eine Verlängerung vom 6 Monaten beantragt werden. Dem Antrag auf Verlängerung muss eine ungefähre Bewertung der Vermögenswerte, auf die die Steuer erhoben werden soll, beigefügt sein sowie eine Erklärung, warum die Verlängerung beantragt wird.
Falls dem Antrag auf Verlängerung stattgegeben wurde, wird zusätzlich zum zu zahlenden Betrag eine Gebühr für Zahlungsverzug erhoben.
Wird der beantragten Verlängerung nicht stattgegeben, verlängert sich die Zahlungsfrist der Steuer um die Anzahl der Tage, die seit der Einreichung des Antrags bis zur Mitteilung der Ablehnung verstrichen sind. Falls die Fristen verstreichen und die Vorlage der Steuer nicht erfolgte, kann man eine provisorische Zahlung durchführen. Wie wir gesehen haben, ist es wichtig, einige der Hauptaspekte im Zusammenhang mit Erbschaften nicht residenter Personen zu kennen. Der Verstorbene kann bereits vor seinem Tod in seinem Testament über das Land entscheiden, dessen Gesetz bei der Erbschaft angewendet werden soll. Die wichtigsten anfallenden Steuern sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern, bei denen es sich um eine nationale Steuer handelt, die jedoch von den Autonomen Regionen verwaltet wird. Daher können in den verschiedenen Autonomen Regionen Spaniens unterschiedliche Zahlungen verlangt werden. Zahlungspflichtig sind vor allem die Erben und sie haben die Zahlung innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod zu leisten.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.
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