Wenn Sie in Spanien eine Erbschaft erhalten, müssen Sie unbedingt die daraus entstehenden Steuerpflichten erfüllen.
Um Strafzahlungen und Zuschläge zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Zahlungsfrist für Erbschaftssteuern kennen.
Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft an?
In Spanien ist es notwendig, Steuern zu zahlen, wenn man eine Erbschaft erhält. Und am Besten informieren Sie sich über diese Steuerpflichten, bevor Sie eine Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Erbes treffen.
Die wichtigsten Steuern, die bei einer Erbschaft anfallen, sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern, sowie die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke, besser bekannt als Kapitalertrag oder Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal).
Erbschaftssteuer
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer muss sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen zu Lebzeiten gezahlt werden.
Es handelt sich um eine Steuer, die an die Verwaltungen der Autonomen Regionen, die für diese Steuer zuständig sind und Kapitalgewinne natürlicher Personen besteuern, abgeführt wird.
Obwohl es ein staatliches Gesetz gibt, in dem die allgemeinen Steuervorschriften festlegt sind, verfügt jede autonome Region über eigene Vorschriften und es gibt wichtige Unterschiede in Bezug auf die Steuerverpflichtungen, abhängig davon, in welcher Autonomen Region in Spanien sie leben.
Die Bemessungsgrundlage dieser Steuer ist bei Erbschaften der Nettowert der Zuteilung, die jeder Erbe individuell erhält. Dieser Wert errechnet sich aus den erhaltenen Vermögenswerten und Rechten, abzüglich der Kosten und Schulden, die geltend gemacht werden können.
Sobald der zu zahlende Betrag berechnet ist, können die verschiedenen vom Staat und den einzelnen autonomen Regionen genehmigten Ermäßigungen angewendet werden.
Kapitalgewinne aus der Erbschaft
Obwohl die wichtigste Steuer bei Erbschaften in Spanien die Erbschaftssteuer ist, gibt es noch eine weitere Steuer, die normalerweise in fast allen Fällen zu zahlen ist.
Die Steuer auf den Wertzuwachs von Grundstücken im Stadtgebiet (IIVTNU), die jeder als Kapitalertrag oder Plusvalia kennt, ist eine Gemeindesteuer, die erhoben wird, wenn es sich bei den geerbten Vermögenswerten um Immobilien handelt.
Diese Steuer fällt auch beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses an.
Laut der Vorschriften wird die Bemessungsgrundlage dieser Gemeindesteuer berechnet, indem der Katasterwert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem Koeffizienten, der vom Rathauses des Ortes, in dem sich das jeweilige Grundstück befindet, festgelegt wurde, multipliziert wird.
Diese Steuer wird höchstens für die während der letzten 20 Jahren registrierte Erhöhung erhoben.
Auch in Bezug auf den Koeffizienten der Rathäuser gelten gewisse Einschränkungen. Darüber hinaus können sie die Katasterwerte der Grundstücke um bis zu 15 % nach unten korrigieren, um sie an die reale Situation jeder Gemeinde anzupassen.
Innerhalb welcher Frist muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden?
Sehen wir also, wann Sie in Spanien Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Bei der Erbschaftssteuer beträgt die Zahlungsfrist 6 Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist auf Antrag und gegen Zahlung der entsprechenden Zuschläge und Zinsen zu verlängern.
Bei Kapitalerträgen oder der Wertzuwachssteuer bei Übertragungen im Erbfall beträgt die Frist ebenfalls 6 Monate ab dem Datum des Ablebens. Diese Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn der entsprechende Antrag innerhalb der ersten 6 Monate eingereicht wird.
Was passiert, wenn ich die Steuern nicht fristgerecht zahle?
Das Finanzamt legt für die Zahlung jeder Steuer bestimmte Fristen fest und verhängt bei Nichteinreichung in der Regel Zuschläge und Strafzahlungen.
Wenn Sie ein Erbe antreten und die Erbschaftssteuer nicht zahlen, fallen Zinsen und Strafzahlungenen an, auch wenn Sie diese später einreichen sollten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird Ihnen eine Geldstrafe in Höhe von 50 % bis 150 % der nicht gezahlten Gebühr auferlegt. Zusätzlich können Zuschläge zwischen 5 % und 20 % anfallen.
Was die andere wichtige Steuer, die Wertzuwachszusteuer oder Steuer auf Kapitalerträge, betrifft, so wird der Stadtrat wahrscheinlich ein Inspektionsverfahren einleiten, wenn diese nicht rechtzeitig gezahlt wird. Bei diesem Verfahren wird überprüft, ob steuerrechtliche Pflichten erfüllt wurden. Wurde die Steuer nicht eingereicht, liegt ein Verstoß vor, bei dem ein Sanktionsverfahren eingeleitet wird, was sehr häufig vorkommt.
Bei Veräußerungsgewinn der deklariert, aber nicht ausgezahlt wurde, erhöht sich der Gesamtbetrag um Zuschläge zwischen 5 % und 20 % und sogar um Verzugszinsen.
Im Falle der Nichterklärung von Kapitalgewinnen wird das Rathaus Folgendes beantragen:
- Zahlung der Steuer;
- Zahlung der entsprechenden Verzugszinsen;
- Eine Strafe zwischen 50 % und 150 % des vorgeschriebenen Steuerbetrags.
Daher ist es in beiden Fällen sehr ratsam, die Fristen zur Einreichung des Steuerformulars und die Zahlung der Steuern einzuhalten. Die wichtigsten Steuern, die in Spanien beim Erhalt einer Erbschaft gezahlt werden müssen, sind die Erbschaftssteuer und die Kapitalertrags- oder Wertzuwachssteuer (Plusvalía). In beiden Fällen beträgt die Frist für die Vorlage und Zahlung 6 Monate ab dem Tag des Ablebens. Bei Nichterfüllung der Frist fallen Zuschläge, Zinsen und Strafzahlungen an.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.
Wir beantworten Ihre Fragen
✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, sodass Sie mit uns in Ihrer Muttersprache kommunizieren und so Ihre Fragen klären können.
📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss Tür B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
✉📞Kontakt: info@firmalex.com – Tel. +34 966 421 416 – Whatsapp +34 622 497 615