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Unter welchen Umständen sind Selbstständige dazu verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben?

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Selbstständige beklagen sich oft darüber, dass die Steuern, die ihnen auferlegt werden, zu hoch sind.

Eine der höchsten Steuern, die von den Selbstständigen zu zahlen ist, ist die Einkommensteuer. Aber… sind sie immer verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben? Unter welchen Umständen und in welcher Form?

Sehen wir uns das einmal genauer an.

Was genau ist die Einkommensteuererklärung für Selbstständige?

Die Einkommensteuererklärung ist ein Bestandteil der Einkommensteuer für physische Personen (IRPF) und umfasst alle Einkünfte, die natürliche Personen, also auch Selbstständige, während eines Geschäftsjahres erzielt haben. Alle im Kalenderjahr anfallenden Einnahmen, Ausgaben und Investitionen werden aufgeschlüsselt.

Alle einkommensbezogenen Daten des Steuerpflichtigen werden der Einkommensteuererklärung entnommen, besonders wenn der Steuerpflichtige selbstständig ist.

Anhand dieser Erklärung wird die Steuersituation reguliert und das Finanzministerium wird über die erzielten Gewinne detailliert und mit aufgeschlüsselten Posten informiert und es wird die Differenz zwischen Gewinnen und Ausgaben errechnet.

Zur Berechnung des Einkommens werden sowohl Einkünfte aus Arbeit als auch Einkünfte anderer Herkunft, beispielsweise Kapitalerträge, berücksichtigt.

Unter den in der Steuererklärung angegebenen Kosten können auch mögliche Kapitalverluste berücksichtigt werden, die durch den Verkauf von Waren oder Immobilien entstehen können.

Wozu dient die Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung dient dazu, die Steuer zu begleichen und die Steuerbehörde über die Einkünfte zu informieren, die im Laufe des Kalenderjahres erzielt wurden.

Die in dieser Erklärung enthaltenen Informationen werden vom Finanzamt verwendet, um den Betrag zu berechnen, den der Selbstständige als Einkommensteuer zahlen muss. Diese wird anhand der erzielten Gewinne berechnet. Um diese festzustellen, ist es wichtig, die Erklärung korrekt zu erstellen und zu dokumentieren.

Selbstständige befinden sich in einer besonderen Situation, da in einigen ihrer Rechnungen Einbehaltungen von Steuern vorgenommen werden. Daher wird der Betrag, den sie als Einkommensteuer  zahlen müssen, auf jeder Rechnung oder vierteljährlich im Voraus eingezahlt.

Wenn das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet, muss der Selbstständige nur dann Steuern zahlen, wenn der Betrag, den er als Einbehaltung bereits eingezahlt hat, niedriger ist, bzw. eine Rückerstattung beantragen, wenn der im Voraus gezahlte Betrag höher ist, als der endgültige Steuerbetrag.

Wer ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Vor dem Inkrafttreten der einkommensabhängigen Steuern für Selbstständige gab es in den Steuererklärungen Höchstbeträge, die je nach den geleisteten Einzahlungen erklärt wurden.

Derzeit sind jedoch alle Selbstständigen, die irgendwann im Jahr 2023 bei der RETA angemeldet waren, dazu verpflichtet, im Jahr 2024 eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie daher die Einkommensteuererklärung einreichen.

Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für Selbstständige

Für die Einreichung der Einkommensteuererklärung, wie auch für die übrigen Steuern, die an das Finanzamt zu zahlen sind, wurden Fristen festgelegt.

In diesem Jahr 2024 ist das Geschäftsjahr 2023 abgeschlossen und die Einreichungsfrist beginnt am 3. April. Ab diesem Tag können Sie das Formular ausfüllen und versenden.

Was den Ablauf der Frist angeht, gibt es zwei verschiedene Angaben. Am 26. Juni endet die Frist für diejenigen, die die Zahlung per Lastschrift gewählt haben, und am 1. Juli, da der 30. Juni ein Sonntag ist, für diejenigen, die auf andere Weise diese Steuern zahlen.

In welcher Form kann man die Einkommensteuererklärung für Selbstständige einreichen

Selbstständige Personen haben drei Möglichkeiten, die Einkommensteuererklärung einzureichen:

  • Online. Im Internet. Es ist die einfachste Möglichkeit und sie steht seit einigen Jahren zur Verfügung.
  • Per Telefon. Fragen können mit einem Fachberater besprochen werden.
  • Persönlich. Sie vereinbaren einen Termin und gehen mit allen erforderlichen Unterlagen in ein Büro der Steuerbehörde.

Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Erklärung zwar mit Hilfe des Finanzamtes abgegeben wird, sowohl telefonisch als auch in einem Büro, das Finanzamt jedoch von jeder Verantwortung befreit ist. Das bedeutet, dass Sie für jeden Fehler verantwortlich sind und eine Strafe erhalten können.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Steuerberaters, der Sie beraten, die Einkommensteuererklärung anfertigen und einreichen kann, und den Sie darüber hinaus mit den übrigen Steuererklärungen für Selbstständige beauftragen können. So haben Sie die Garantie, dass alles korrekt ist und erleben keine Überraschungen. Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Selbstständige. Sie wird jährlich eingereicht, obwohl in ihrem Fall ein gewisser Betrag auf der Rechnung einbehalten, bzw. vierteljährlich eine Erklärung diese einbehaltenen Beträge eingereicht wird. Sobald die Erklärung eingereicht wurde, werden Sie entweder aufgefordert, zu zahlen oder Sie bekommen eine Rückerstattung. Das ist abhängig vom Steuerbetrag, den Sie zahlen müssen und von dem Betrag, den Sie bereits eingezahlt haben. Es gibt jedes Jahr eine festgelegte Frist und drei Möglichkeiten, diese Steuererklärung einzureichen, d.h. online, telefonisch oder persönlich.

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