Der Hauptwohnsitz und der Zweitwohnsitz können bei einer Erbschaft steuerlich unterschiedlich bewertet werden.
Um über die Bewertung bei einer Erbschafts- und Kapitalertragssteuer informiert zu sein, ist es notwendig zu wissen, wann eine Immobilie als Hauptwohnsitz angesehen wird und welche Unterschiede zwischen einem Hauptwohnsitz und einem Zweitwohnsitz im Erbfall bestehen.
Unter welchen Umständen wird Ihr Wohnsitz als Hauptwohnsitz angesehen?
Die Bewertung eines Wohnsitzes als Hauptwohnsitz steht in engem Zusammenhang mit der dort verbrachten Zeit. Damit eine Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz angesehen wird, müssen Sie mindestens drei Jahre dort gelebt haben.
Bei einer neu errichteten Wohnung beläuft sich der Zeitraum des Aufenthalts für die Anerkennung als Hauptwohnsitz auf 12 Monate ab dem Datum des Erwerbs.
Auch wenn die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden, kann der Wohnsitz als Hauptwohnsitz angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige:
- stirbt,
- heiratet oder sich scheiden lässt,
- aus beruflichen Gründen umzieht,
- die Wohnung wechselt, aufgrund von Umständen, die ihn dazu zwingen, wie z.B. wegen einer Behinderung oder der Behinderung eines Familienmitglieds.
- mehrere Wohnungen besitzt. In diesem Fall wird sie auch dann als Ihr Hauptwohnsitz angesehen, wenn Sie sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufgehalten haben.
Es ist möglich, zugehörige Elemente, wie z. B. Lagerräume und Parkplätze einzubeziehen. Die einzige Bedingung ist, dass sie sich im selben Gebäude befinden und zum Zeitpunkt des Erwerbs untrennbar mit der Wohnung verbunden waren.
So weisen Sie Ihren Hauptwohnsitz nach
Um nachzuweisen, dass es sich bei einer Wohnung um einen Hauptwohnsitz handelt, ist es erforderlich, im Einwohnermeldeamt eingetragen zu sein. Jedoch ist die Bescheinigung der Eintragung im Einwohnermeldeamt kein Nachweis. Das heißt, die Eintragsbescheinigung reicht nicht aus, um den Aufenthalt und Hauptwohnsitz an einem bestimmten Ort nachzuweisen.
Es gibt weitere Nachweise, anhand derer die Residenz einer Person, die im Einwohnermeldeamt mit einer Wohnung eingetragen ist, nachgewiesen werden kann:
- Bankkorrespondenz des Steuerpflichtigen.
- Die Adresse erscheint im Ausweis.
- In der Einkommensteuererklärung, ist diese Adresse angegeben.
- Notarielle Urkunden.
- Bescheinigung des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft, die besagt, dass der Wohnsitz des Vorgenannten mit seinem Hauptwohnsitz übereinstimmt.
Bei Vorlage aller oder zumindest einiger dieser Dokumente erhält der Steuerpflichtige eine Bestätigung darüber, dass diese Wohnung sein Hauptwohnsitz ist. Das wird dem Finanzamt gemeldet.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz an einem Ort haben, an dem Sie nicht im Einwohnermeldeamt eingetragen sind, ist es auch möglich, dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass dieser Ihr Hauptwohnsitz ist. Einige dieser Nachweise sind:
- Quittungen der Eigentümergemeinschaft.
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers.
- Familienbuch, aus dem hervorgeht, dass die Kinder des Eigentümers am Wohnort geboren wurden.
- Strom-, Gas- oder Internetrechnungen.
Unterschiede zwischen gewöhnlichem Wohnsitz und Zweitwohnsitz im Erbfall
Wenn Sie ein Haus erben, sind Sie dazu verpflichtet, die Erbschaftssteuer zahlen. Diese Steuer wird an die Autonomen Regionen gezahlt. Daher werden je nach Lage der Immobilie staatliche und regionale Vorschriften angewendet.
Darüber hinaus muss beim Vererben von Immobilien auch die sogenannte Kapitalertragssteuer abgeführt werden.
Erbschaftssteuer
Bei der Erbschaftssteuer gibt es Unterschiede, je nachdem, ob es sich bei der Erbschaft um einen Erstwohnsitz oder einen Zweitwohnsitz handelt.
Das Erbschaftssteuergesetz ermöglicht es den Erben mit einem gewissen Verwandtschaftsgrad, eine Steuerermäßigung vonbis zu max. 95 % anzuwenden. Dabei muss der Erbe der Ehegatte, Vorfahre oder Nachkommen des Verstorbenen sein oder ein mindestens 65 Jahre alter Seitenverwandter, der in den letzten zwei Jahren vor dem Tod mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Darüber hinaus muss die Übertragung des Erbes zehn Jahre lang nach dem Tod des Verstorbenen aufrechterhalten werden, es sei denn, der Erbe verstirbt innerhalb dieser Frist.
Die Autonomen Regionen können individuel die Anzahl der begünstigten Personen erhöhen, den Prozentsatz der Ermäβigung oder den Höchstbetrag des Abzugs erhöhen oder die Vorbedingungen für die Anwendung dieser Ermäβigungen verringern, aber umgekehrt gilt das nicht. D.h., sie können die bereits bestehenden Abzüge auf nationaler Ebene erhöhen, aber nicht die durch staatliche Vorschriften festgelegten Abzüge schmälern.
Um die für die Erbschaftssteuer geltenden Bedingungen zu kennen, muss daher berücksichtigt werden, ob die geerbte Wohnung als Hauptwohnsitz angesehen wird und an welchem Ort sie sich befindet.
Wertzuwachs
Die Steuer auf den Wertzuwachs von Stadtgrundstücken, auch als Kapitalertrag bezeichnet, ist eine lokale Steuer, d. h. jedes Rathaus legt den Betrag fest, der für die Grundstücke und Immobilien in der jeweiligen Gemeinde zu zahlen ist.
An manchen Orten kann es zu Ermäßigungen kommen, wenn die Wohnung als Hauptwohnsitz gilt. Wie wir gesehen haben, können der Hauptwohnsitz und der Zweitwohnsitz in der Erbschaft steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Die Bewertung als Hauptwohnsitzes ist abhängig davon, wie lang man dort wohnte und es können beachtliche Ermäßigungen bei der Erbschaftssteuer angewendet werden, wenn es sich um einen Hauptwohnsitz handelt.
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