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Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet

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Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet

Einführender Leitfaden

Dieser Leitfaden soll eine Einführung in die grundlegenden und gebräuchlichsten Konzepte geben, mit denen ein Nichtansässiger (lesen Sie diesen Artikel, um herauszufinden, wann Sie als Nicht-Resident in Spanien gelten) oder ein Ausländer bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien konfrontiert werden kann.

Dieser Leitfaden ist kein Ersatz für eine professionelle Beratung, da eine gründliche Untersuchung der verschiedenen persönlichen Umstände erforderlich ist, um die beste und profitabelste Beratung zu geben.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir werden Ihnen gerne die beste Lösung für Ihr Vorhaben anbieten.

 

Index des Leitfadens
  1. Einleitung
    1. Warum ein Unternehmen in Spanien gründen?
  2. Wer kann in Spanien ein Unternehmen gründen?
  3. Wie man ein Arbeitsvisum erhält für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union
    1. Unternehmervisum
    2. Visum für Selbstständige
  4. Welche Art von Unternehmen soll ich wählen?
    1. Selbstständig als Einzelunternehmer
    2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.)
    3. Aktiengesellschaft (S.A.)
    4. Zweigstelle
  5. Voraussetzungen
    1. Beschaffung der NIE-Nummer
    2. Eröffnen Sie ein Bankkonto für Ihr Unternehmen
    3. Der Firmenname
  6. Der Gründungsprozess
    1. Festlegen der Gesellschafter des Unternehmens
    2. Der Gang zum Notar zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde
    3. Der Gang zum Finanzamt
    4. Erhalten Sie Ihre „CIF“ (Steueridentifikationsnummer)
    5. Anmeldung bei der Sozialversicherung

1. Einleitung

Spanien ist der ideale Ort für Ausländer aus der ganzen Welt, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Ideale Infrastrukturen, globale Talente und ein unternehmerisches Ökosystem machen Spanien zur besten Wahl, wenn es darum geht, einen neuen Standort zu finden.

Die konkreten Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Unternehmen erfolgreich auf den Weg zu bringen, sind jedoch weniger klar. Deshalb haben wir diesen vollständigen Leitfaden erstellt, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Machen Sie sich also darauf gefasst, Schritt für Schritt zu erfahren, wie Sie als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründen können.

1.1. Warum ein Unternehmen in Spanien gründen?

In den letzten Jahren hat sich Spanien zu einem echten europäischen Wirtschaftszentrum entwickelt. Madrid, Barcelona oder Valencia sind wichtige Wirtschaftszentren, die alle Elemente anziehen, die ein Unternehmen erfolgreich machen können.

In diesem Sinne sind die wichtigsten Vorteile einer Unternehmensgründung in Spanien die folgenden:

  • Die Tatsache, dass viele erfolgreiche Start-ups in Spanien gegründet werden, zieht Talente und ausländische Investitionen an.
  • Das Land verfügt über eine gute Logistik und Infrastruktur, die Ihrem Unternehmensprojekt zum Erfolg verhelfen kann.
  • Das Land bietet einen ausreichend großen und vielfältigen Markt, auf dem verschiedene Geschäftsideen gedeihen können.
  • Der Aufbau eines Unternehmens ist ein Abenteuer. Und Spanien ist dank seiner Menschen, seiner Küche, seiner Kultur und seines Klimas der perfekte Ort, um diese Herausforderung zu genießen.
  • Die Geschäftskultur des Landes ist optimal, um Verbindungen zu schaffen und mit Ihrem Unternehmen erfolgreich zu sein.

2. Wer kann in Spanien ein Unternehmen gründen?

Unabhängig davon, ob Sie ein Ausländer oder ein spanischer Staatsbürger sind, kann jeder ein Unternehmen in Spanien gründen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie einen legalen Wohnsitz haben. Je nach Herkunftsland kann der Prozess jedoch komplizierter werden.

Die eigentlichen rechtlichen Schritte der Unternehmensgründung sind die gleichen, egal ob Sie Ausländer sind oder nicht. Der Unterschied besteht darin, dass Sie einen legalen Wohnsitz in dem Land haben müssen, was einen zusätzlichen Schritt bedeutet, den Sie vorher erledigen müssen.

Lassen Sie uns also die beiden möglichen Fälle untersuchen:

  • Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen, ist das Verfahren unkompliziert. Sie brauchen nur Ihre NIE und Ihre EU-Registrierungsbescheinigung, und dann können Sie einfach die Gründung des Unternehmens starten.
  • Wenn Sie jedoch ein Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie erst ein Arbeitsvisum beantragen, um Ihr Unternehmen im Land zu gründen.

3. Wie man ein Arbeitsvisum erhält für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union

Es gibt zwei verschiedene Arbeitsaufenthaltsgenehmigungen, mit denen Sie das Verfahren durchlaufen können: das Unternehmervisum und die Arbeitserlaubnis für Selbstständige. Mit diesen beiden Genehmigungen erhalten Sie die spezielle Art von Aufenthalt, die es Ihnen erlaubt, ein Unternehmen zu gründen.

Je nach Ihrer Geschäftsidee werden Sie sich für die eine oder die andere entscheiden.

3.1. Unternehmervisum

Wenn die Geschäftsidee, die Sie entwickeln möchten, innovativ ist und die Technologie im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit steht, sollten Sie ein Unternehmervisum beantragen. Obwohl die Anforderungen viel strenger sind und nicht jede Geschäftsidee für eine Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommt, bietet es viele Vorteile.

Das Antragsverfahren ist viel schneller, und Sie können Ihre Antwort in nur 20-30 Tagen erhalten.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorher über die Anforderungen im Klaren sind, denn Sie müssen einen wirklich detaillierten Geschäftsplan vorlegen und nachweisen, dass Sie über ausreichende Fähigkeiten und Finanzierungsmethoden verfügen, um das Wachstum des Unternehmens zu gewährleisten.

Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Neugründung handelt, können Sie mehr über die Vorteile in unserem Artikel „Gesetz über Unternehmensgründungen in Spanien“ lesen.

3.2. Visum für Selbstständige

Nehmen wir an, Sie möchten ein klassisches Geschäft eröffnen, wie z. B. ein Café oder einen Supermarkt in der Nähe. Da das Projekt nicht innovativ genug ist (es handelt sich um etwas, das es bereits gibt), ist die Aufenthaltsgenehmigung, mit der Sie sich niederlassen können, das Visum für Selbstständige (eine reguläre Arbeitserlaubnis).

4. Welche Art von Unternehmen soll ich wählen?

Bevor wir mit der Gründung eines Unternehmens beginnen, müssen wir entscheiden, um welche Art von Unternehmen es sich handeln soll. Aber wir sprechen nicht über das Geschäftsmodell oder das konkrete Projekt. Wir beziehen uns auf seine rechtliche Struktur.

In Spanien gibt es verschiedene Unternehmensstrukturen, die durch das Handelsgesetzbuch definiert sind. Jede von ihnen hat ihre eigenen Merkmale, und es ist von entscheidender Bedeutung, ihre unterschiedlichen Zwecke zu verstehen. Lassen Sie uns kurz auf die wichtigsten davon eingehen.

4.1. Selbstständig als Einzelunternehmer

Wahrscheinlich die beste Option für kleine Unternehmen, da das rechtliche Verfahren für die Gründung sehr einfach ist. Einer der Hauptvorteile ist, dass es keine Anfangsinvestitionen erfordert.

Der Einzelunternehmer hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Es gibt keine Unterscheidung zwischen dem Vermögen des Unternehmens und Ihrem persönlichen Vermögen. Sie haften daher in vollem Umfang für etwaige Schulden des Unternehmens.

Für wen ist diese Struktur gedacht? Für Maler, Web-Designer? Für Personen, die für ihre Tätigkeit keine Gesellschaftsform benötigen.

Steuern für Einzelunternehmer

Als Selbständiger Einzelunternehmer müssen Sie nach Ihrer Anmeldung bei den Steuerbehörden alle drei Monate Ihr Einkommen erklären. So erklären Sie beispielsweise im Januar Ihr Einkommen für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und zahlen 20 % des Einkommens als Steuervorauszahlung.

In diesem Fall handelt es sich um den Vordruck 130, den Sie immer ausfüllen müssen, es sei denn, 70 % der Personen, für die Sie arbeiten, sind andere Unternehmen, die Quellensteuer für Sie abführen.

Wenn Sie in Spanien als Selbständiger Steuern nach dem Modulsystem (estimación objetiva) zahlen, bei dem die Höhe Ihres Einkommens auf Schätzungen und nicht auf dem tatsächlichen Einkommen beruht, müssen Sie das Formular 131 verwenden, das zwischen dem 1. und 20. eines jeden Quartals ausgefüllt werden muss: Januar, April, Juli und Oktober.

Jedes Jahr im April müssen Sie dann zwei Formulare ausfüllen: eines für die letzten drei Monate und eines für das vergangene Steuerjahr. In der letztgenannten Erklärung (Declaración de la Renta en el Modelo 100) werden die Steuern zusammengefasst, die Sie im Laufe des Jahres gezahlt haben.

Da Ihre Tätigkeiten durch die IRPF-Regelung geregelt sind, kann es sein, dass Sie durch die Verwendung dieser Rechtsform unnötig viel Steuern zahlen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Einkommen mehr als 50.000 – 60.000 Euro pro Jahr beträgt.

Wenn Sie also erwarten, mehr als das zu verdienen, raten wir Ihnen, sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu entscheiden.

Neben der Einkommensteuer (IRPF) müssen Sie vierteljährlich die Mehrwertsteuer (Formular 303) entrichten und eine jährliche Mehrwertsteuererklärung (Formular 390) ausfüllen, obwohl einige Waren und Dienstleistungen, wie Bildungsdienstleistungen, künstlerische Tätigkeiten und einige Formen der freiberuflichen Tätigkeit, von der Mehrwertsteuer befreit sind.

All dies kann online über die Steuerbehörde erledigt werden. Wenn Sie steuerbefreite Dienstleistungen erbringen, müssen Sie keine Mehrwertsteuererklärung abgeben und können die Mehrwertsteuer auf Ihre eigenen Ausgaben nicht zurückfordern.

4.2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.)

Dies ist zweifelsohne die beliebteste Unternehmensstruktur in Spanien. Warum? Wegen der Flexibilität und der Einfachheit des Registrierungsprozesses, da nur 3.000 Euro für den Gründungsprozess als Mindestkapitalinvestition erforderlich sind.

Wenn Sie voraussichtlich mehr als 60.000 Euro verdienen werden, sollten Sie direkt ein Unternehmen gründen, anstatt sich als Selbständiger niederzulassen.

Einer der Hauptvorteile ist, dass Ihre Haftung auf das investierte Kapital beschränkt ist. Wenn Sie also nur 3.000 Euro investiert haben, ist das der Höchstbetrag, den Sie im Falle einer Verschuldung zahlen müssen.

In diesem Fall zahlen Sie keine Einkommensteuer, sondern eine Körperschaftssteuer, die 25 % Ihres Gewinns entspricht. Außerdem muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Sie können jedoch mehrere Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, die Ihr steuerpflichtiges Einkommen erheblich verringern können.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre vierteljährlichen und jährlichen Steuererklärungen von einem guten Steuerberater erledigen zu lassen. Sie werden wirklich Geld sparen.

4.3. Aktiengesellschaft (S.A.)

Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform, die großen Unternehmen vorbehalten ist, die mit Aktien arbeiten. Sie zeichnet sich durch eine viel starrere Struktur aus und erfordert 60.000 Euro für die Einrichtung.

Ihr Hauptvorteil besteht darin, dass sie sich extern finanzieren kann, da die Aktien des Unternehmens an der Börse gekauft werden können.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, zunächst mit einer GmbH zu beginnen und dann zu einer Aktiengesellschaft überzugehen, sobald Sie sich für einen Börsengang entscheiden.

4.4. Zweigstelle

Was aber, wenn Sie bereits ein eigenes Unternehmen in einem anderen Land haben und nach Spanien expandieren wollen?

In solchen Fällen ist die Eröffnung einer Niederlassung in Spanien der richtige Weg. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, in einen neuen Markt zu expandieren und gleichzeitig die Stärke Ihrer Marke und Ihrer Systeme zu nutzen.

Wenn Sie eine Zweigstelle Ihres Unternehmens gründen wollen, müssen Sie eine Vollmacht und eine Kopie der öffentlichen Gründungsurkunde des Unternehmens vorlegen. Wenn es das Handelsrecht Ihres Landes vorschreibt, müssen Sie auch eine Solvenzbescheinigung vorlegen.

In diesem speziellen Fall müssen Sie, wenn Sie die Zweigstelle auf spanischem Staatsgebiet eröffnen und leiten, Ihren Wohnsitz im Lande haben.

5. Voraussetzungen

5.1. Beschaffung der NIE-Nummer

Als Ausländer müssen Sie als erstes die NIE-Nummer beantragen. Dies ist die Identifikationsnummer, die es Ihnen ermöglicht, ein Bankkonto zu eröffnen, für Steuerzwecke identifiziert zu werden usw… Die NIE ist das Wichtigste, um in Spanien frei arbeiten zu können.

Die Beantragung der NIE ist ein einfacher Prozess, sobald Sie einen Termin bei der entsprechenden Polizeidienststelle haben. Wie lange es dauert, die NIE-Nummer zu erhalten, hängt davon ab, ob Sie EU-Bürger sind oder nicht: Bei EU-Bürgern bekommen Sie die NIE-Nummer gleich mit; bei Nicht-EU-Bürgern kann es eventuell schwieriger sein und hängt von der Einwanderungsbehörde ab.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Nunner zu erhalten:

  • Tun Sie dies von Ihrem Herkunftsland aus, beim spanischen Konsulat. Dann dauert die Erteilung allerdings einige Wochen.
  • Tun Sie es, während Sie in Spanien sind. Hierfür ist es erforderlich, einen Termin bei einem zuständigen Polizeibüro zu vereinbaren.

5.2. Eröffnen Sie ein Bankkonto für Ihr Unternehmen

Jetzt, da Sie Ihre NIE haben, können Sie problemlos ein Bankkonto für Ihr Unternehmen in Spanien eröffnen.

Angenommen, Sie haben sich für die Gründung einer Sociedad Limitada entschieden, müssen Sie für die Gründung der Gesellschaft 3.000 Euro in bar einzahlen, die Sie auf dem neu eingerichteten Konto hinterlegen müssen.

Dies ist kein vergeudetes Geld und kann im Tagesgeschäft des Unternehmens eingesetzt werden.

Bei Einzahlung dieses Betrags wird eine Bankbescheinigung ausgestellt, die die Zahlung bestätigt. Sie müssen dieses Dokument am Tag der Gründung beim Notar vorlegen.

5.3. Der Firmenname

Sobald Sie Ihre NIE-Nummer haben, müssen Sie eine so genannte Bescheinigung der Einmaligkeit des Firmennamens erhalten. Dieses Dokument zeigt an, dass Ihr Firmenname frei verwendet werden kann und nun in Ihrem Besitz ist.

Um sie zu erhalten, müssen Sie eine Liste mit mehreren Namen erstellen, die Sie Ihrem Unternehmen geben möchten. Sie müssen sie an das Registro Mercantil Cerntral de España in Madrid schicken, um die Verfügbarkeit zu prüfen.

Wenn sie verfügbar sind, werden sie einen der genannten den Namen akzeptieren, je nach den Präferenzen, die Sie bei der Einreichung festgelegt haben. Dieser Vorgang kann einige Tage Stunden dauern.

Dies ist der offizielle Firmenname, der auf Ihren Rechnungen und anderen offiziellen Dokumenten erscheinen wird. Sie können jedoch beim Register einen zusätzlichen Namen beantragen, der in anderen Situationen oder für geschäftliche Zwecke verwendet werden kann.

6. Der Gründungsprozess

6.1. Festlegen der Gesellschafter des Unternehmens

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie entscheiden, wie viele und wer die Gesellschafter des Unternehmens sein werden. Außerdem muss festgelegt werden, wer der Direktor des Unternehmens sein wird.

In diesem Sinne gibt es zwei verschiedene Arten von Geschäftsführern.

Zum einen gibt es den Unternehmensdirektor („director mercantil“). Er braucht weder ein Gehalt noch eine Arbeitserlaubnis und muss einmal im Jahr den Jahresabschluss des Unternehmens unterschreiben. Diese Art von Direktor bedeutet, dass Sie auch einen Arbeitnehmer in Ihrer Struktur haben müssen, wie es die spanische Gesetzgebung verlangt.

Viele Unternehmen haben jedoch nur einen Geschäftsführer, der sowohl unternehmerische als auch berufliche Aufgaben wahrnimmt, so dass kein Angestellter mehr benötigt wird.

Sobald diese Entscheidung getroffen ist, müssen Sie nur noch die Gesellschaftervereinbarung erstellen, in der jeder Gesellschafter und der Anteil, den er hat, festgelegt werden. Dies ist einer der wichtigsten Schritte des Prozesses, da Sie alle zukünftigen Möglichkeiten vorhersehen müssen, um spätere Probleme zu vermeiden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Wirtschaftsanwalt zu wenden.

6.2. Der Gang zum Notar zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde

Mit allen zuvor genannten Dokumenten (NIE-Nummer, Bankbescheinigung und Bescheinigung des Handelsregisters) müssen Sie nun zum Notar gehen, um die öffentliche Gründungsurkunde zu unterzeichnen. Dort stellen Sie fest, wer die Investoren/Anteilseigner und der Verwalter sind.

Außerdem müssen Sie eine Adresse angeben.

Außerdem müssen Sie klar definieren, was die Tätigkeit des Unternehmens ist. Wir raten Ihnen, so offen wie möglich zu sein: Stellen Sie alle Aktivitäten vor, die mit Ihrem Vorhaben zusammenhängen. Das ist ein entscheidender Schritt. Und warum? Weil Sie damit vermeiden, dass Sie in Zukunft erneut zum Notar gehen müssen, wenn Sie Ihr Unternehmen erweitern oder Ihre Haupttätigkeit umstellen.

Anschließend trägt der Notar das Unternehmen in das Handelsregister ein. Dieser Vorgang kann bis zu 3 Wochen dauern. Ab dem Tag, an dem wir die Gründung der Gesellschaft beim Notar unterzeichnen, erhalten Sie eine vorläufige Steuernummer, mit der Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen können.

6.3. Der Gang zum Finanzamt

Nachdem Sie nun die Urkunde vom Notar erhalten haben, sollten Sie zur spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) gehen, um:

  • diese Dokumentation zu registrieren und die Urkunde abstempeln zu lassen.
  • Ihre endgültige Steueridentifikationsnummer (CIF) für das Unternehmen zu erhalten.

Denken Sie daran, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihrer Tätigkeit Steuern zahlen müssen.

6.4. Erhalten Sie Ihre „CIF“ (Steueridentifikationsnummer)

Sie müssen Ihr Unternehmen bei den Steuerbehörden identifizieren lassen. Deshalb müssen Sie die „CIF-Nummer“ des Unternehmens beantragen. Also, grundsätzlich:

  • Zunächst müssen Sie das entsprechende Antragsformular von der Website der Steuerbehörde herunterladen.
  • Dann füllen Sie das Formular aus.
  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem örtlichen Finanzamt, um es zusammen mit Ihrer NIE vorzulegen (seit Covid kann das auch telematisch gemacht werden).

Wenn Sie innerhalb der EU importieren/exportieren möchten, benötigen Sie eine Umsatzsteueridentnummer. Sie auch diese Nummer beantragen.

6.5. Anmeldung bei der Sozialversicherung

Und schließlich der letzte Schritt: der Besuch bei Ihrer örtlichen Sozialversicherungsanstalt, um Ihr neu gegründetes Unternehmen anzumelden.

Denken Sie daran, dass für die Anmeldung eines Einzelunternehmens eine besondere Regelung gilt, die RETA genannt wird. Bei Ihrem Termin müssen Sie das Formular 036 oder 037, Ihre NIE, Ihren Reisepass und das IRPF-Formular vorlegen. Inzwischen geht das auch telematisch.

 

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