Wenn Sie in einem anderen Land leben, wissen Sie vielleicht nicht, wie viel Steuern Ihnen in Spanien zustehen, je nach Ihrer Situation.
Sehen wir uns das einmal genauer an.
Wer gilt in Spanien als nicht resident in steuerlicher Hinsicht?
Zunächst müssen Sie sich darüber im Klaren sein, wer in Spanien als resident und wer als nicht resident gilt.
Nicht resident in Spanien zu sein bedeutet, dass diese Person ihren Hauptwohnsitz nicht in unserem Land hat und nicht denselben Steuerpflichten unterliegt wie diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben.
Ob eine Person in Spanien resident ist oder nicht, hängt in erster Linie von der Zeit ab, die sie während eines Steuerjahres im Land verbringt.
Daher gilt jeder, der weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, als nicht resident. Sie können sich für bestimmte Zeiträume als Touristen im Land aufhalten oder finanzielle Interessen oder Eigentum haben und trotzdem nicht resident sein.
Nicht residente Personen unterliegen nicht denselben Steuerpflichten wie die residenten, doch sie müssen andere spezifische Steuern zahlen.
Welche Steuern nicht residente Personen zahlen
Wie wir bereits gesehen haben, zahlen auch nicht residente Personen in Spanien Steuern, die von ihrer Situation und den Einkünften bzw. dem Vermögen, das sie im Land haben, abhängig sind.
Auβer der Erbschaftssteuer, auf die wir im nächsten Abschnitt eingehen werden, sind nicht residente Personen verpflichtet, folgende Steuern zu zahlen:
Einkommensteuer für nicht residente Personen
(Impuestos sobre la Renta de no residentes [IRNR])
Dies ist eine der wichtigsten Steuern, die man als nicht residente Person zu zahlen hat.
Die IRNR gilt für natürliche und juristische Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien, die jedoch Einkünfte in Spanien haben, wie z.B. Mieten, Immobilienverkäufe und Kapitalerträge.
Der anzuwendende Steuersatz ist abhängig davon, woher die Einkünfte stammen und in welchem Land der Steuerpflichtige seinen Steuerwohnsitz hat und er liegt zwischen 19 % und 24 %. Es bestehen auch Steuerabkommen zwischen Spanien und anderen Ländern, die den anzuwendenden Steuersatz senken oder eine Doppelbesteuerung vermeiden.
So müssen beispielsweise nicht residente Personen, die in Spanien eine Immobilie vermieten, eine steuerliche Einbehaltung von 24 % des Bruttobetrags der Mieteinnahmen tätigen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, erhalten aber die Nettomiete nach Abzug dieser steuerlichen Einbehaltung. Es ist wichtig, dieses bei der Berechnung der tatsächlichen Einkünfte der Investition zu berücksichtigen.
Vermögenssteuer für Nicht-Residenten in Spanien
Diese Steuer gilt für Personen, die in Spanien Vermögenswerte und Rechte besitzen, unabhängig davon, ob sie damit Einnahmen erzielen oder nicht.
Daher müssen auch Nicht-Residente diese Steuer entrichten, wenn sie in Spanien Immobilien besitzen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wobei dieser in jeder autonomen Region variieren kann.
Die Vermögenssteuer wird auf der Grundlage des Nettowerts des Vermögens nach Abzug der mit diesem verbundenen Schulden berechnet. Der zur Anwendung kommende Prozentsatz variiert je nach Autonomer Region, wobei es je nach Alter oder bei Behinderung des Steuerpflichtigen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen geben kann.
Kapitalertragsteuer
Dies ist die Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie in Spanien anfällt.
Sie wird anhand der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis berechnet. Der Steuersatz kann variieren, wobei der Zeitraum, während dem man Besitzer der Immobilie war und andere Faktoren berücksichtigt werden.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Nicht-Residenten müssen diese Steuer in bestimmten Situationen zahlen, z. B. beim Kauf von Waren und Dienstleistungen.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 21 %, obwohl es Produkte und Dienstleistungen gibt, auf die niedrigere Sätze angewendet werden.
Nicht-Residente, die in Spanien einkaufen, können unter bestimmten Umständen eine Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer beantragen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nicht-Residente in Spanien
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien ist die wichtigste Steuer, die auf Erbschaften und auch auf Schenkungen erhoben wird.
Ob diese Steuer zu zahlen ist oder nicht, hängt von der Beziehung zwischen der/die steuerpflichtigen Person und der verstorbenen Person, ab und von der Lage der Vermögenswerte und dem Steuerwohnsitz des Steuerpflichtigen. Für die nicht residente Personen in Spanien können andere Vorschriften gelten als für die residenten Personen.
Wenn eine Person, die als nicht resident gilt, in Spanien Vermögen erbt, unterliegt sie im Allgemeinen der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Der zu zahlende Betrag hängt von der Autonomen Region ab, in der sich die zum Erbe gehörenden Vermögenswerte befinden. Darüberhinaus müssen internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berücksichtigt werden, denn dadurch kann sich die Steuerlast verringern.
Im Falle von Schenkungen unterliegen auch nicht residente Personen dieser Steuer. Der anwendbare Steuersatz und die Steuerbefreiungen hängen auch jeweils von der Autonomen Region ab und vom Verhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten. Schenkungen von Eltern an ihre Kinder werden mit einem niedrigeren Satz besteuert und können in einigen Fällen sogar steuerfrei sein.
Zu den Steuern, die nicht residente Personen in Spanien zahlen müssen, gehört die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones). Deren Höhe und die Steuerbefreiungen werden von jeder Autonomen Region geregelt.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Steuern in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer.
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