Zu den Steuern und Verfahren, die Unternehmen erledigen müssen, gehört auch der Jahresabschluss, eine der zentralen Pflichten vieler Unternehmen.
Was ist ein Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist eine Reihe von Buchhaltungsunterlagen, die die Vermögens- und Finanzlage sowie das Ergebnis eines Unternehmens am Ende eines jeden Geschäftsjahres widerspiegeln.
Für einige Unternehmen, wie etwa Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sind diese Dokumente zwingend erforderlich und müssen beim Handelsregister eingereicht werden.
Wer ist zur Einreichung des Jahresabschlusses verpflichtet?
Zur Erstellung und Vorlage eines Jahresabschlusses sind alle Unternehmen verpflichtet, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform.
In folgenden Fällen müssen sie nicht erscheinen:
- Einzelunternehmer sind nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen.
- Selbstständige, die dem normalen Direktbewertungssystem unterliegen, müssen Buchführungsunterlagen führen, sind jedoch nicht verpflichtet, diese beim Handelsregister einzureichen.
- Gesellschaften und andere Selbständige sind nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu führen.
Arten von Jahresabschlüssen
Abhängig von den Merkmalen der Unternehmen gibt es unterschiedliche Arten von Jahresabschlüssen.
Normaler Jahresabschluss
Diese Art von Jahresabschluss wird von allen Unternehmen eingereicht, mit Ausnahme derjenigen, die verkürzte Jahresabschlüsse einreichen dürfen oder derjenigen, die sich an den Allgemeinen Rechnungslegungsplan (PGC) für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) halten.
Verkürzter Jahresabschluss
Normale und verkürzte Jahresabschlüsse unterscheiden sich, wobei verkürzte Jahresabschlüsse ein einfacheres Format und weniger detaillierte Informationen aufweisen.
Unternehmen, die eine verkürzte Bilanz, einen verkürzten Jahresbericht und eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung einreichen können, sind solche, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zum jeweiligen Abschlussstichtag mindestens zwei der folgenden Umstände erfüllen:
- Das Gesamtvermögen darf vier Millionen Euro nicht übersteigen.
- Der Nettojahresumsatz darf acht Millionen Euro nicht übersteigen.
- Dass die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer fünfzig nicht übersteigt.
Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form vorlegen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zum jeweiligen Abschlussstichtag mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- dass die Summe der Vermögensgegenstände elf Millionen vierhunderttausend Euro nicht übersteigt.
- Dass der Nettobetrag seines Jahresumsatzes zweiundzwanzig Millionen achthunderttausend Euro nicht übersteigt.
- Dass die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer zweihundertfünfzig nicht übersteigt.
Unternehmen, die eine verkürzte Bilanz, einen verkürzten Anhang und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung vorlegen können, müssen keine Kapitalflussrechnung vorlegen.
Jahresabschluss KMU
Unternehmen, die sich als KMU betrachten, können zwischen der Anwendung der vollständigen Fassung des PGC und der KMU -spezifischen Fassung wählen. Darüber hinaus können Unternehmen, die die vollständige Fassung des PGC anwenden, einen verkürzten Jahresabschluss erstellen, wenn sie die Voraussetzungen für dessen Anwendung erfüllen.
Ein KMU, das die Voraussetzungen für die Einreichung eines verkürzten Jahresabschlusses erfüllt, kann daher zwischen der Verwendung der in der vollständigen Fassung des PGC vorgesehenen verkürzten Formulare oder der Verwendung der im PGC in seiner Fassung für KMU vorgesehenen Formulare wählen.
Pflichtunterlagen für den Jahresabschluss
Der Jahresabschluss besteht aus folgenden Unterlagen:
- Bilanz. Zeigt die finanzielle Situation des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Gewinn- und Verlustrechnung. Sie zeigt die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens für ein Geschäftsjahr.
- Geschäftsbericht. Er enthält ergänzende Informationen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens sowie Erläuterungen und Erwähnungen einzelner Unternehmensaspekte.
- Eigenkapitalveränderungsrechnung. Zeigt die Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres.
- Kapitalflussrechnung. Zeigt die Quelle und den Zweck der Mittel des Unternehmens während eines Geschäftsjahres.
Wenn eine Bilanz in verkürzter Form erstellt werden kann, sind die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung nicht zwingend erforderlich.
Vorlage des Jahresabschlusses
Zur Vorlage des Jahresabschlusses ist folgendes zu berücksichtigen:
- Formulierung. Für die Erstellung des Jahresabschlusses steht eine Frist von drei Monaten ab dem Ende des Geschäftsjahres zur Verfügung, normalerweise vom 1. Januar bis zum 31. März.
- Genehmigung. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vom Leitungsgremium des Unternehmens genehmigt werden. Die Frist endet am 30. Juni, wenn das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
- Vorlage. Der Jahresabschluss ist innerhalb eines Monats nach seiner Feststellung beim Handelsregister zur Hinterlegung einzureichen.
Jahresabschlüsse sind eine Reihe von Finanzdokumenten, die viele Unternehmen einreichen müssen. Es gibt verschiedene Arten von Jahresabschlüssen, die aus unterschiedlichen Dokumenten bestehen. Es ist wichtig, die Fristen für Erstellung, Genehmigung und Einreichung zu beachten, um eine korrekte Einreichung zu gewährleisten.
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