Wenn Sie ein Unternehmen gründen, haben Sie vielleicht zunächst nicht vor, Ihre Produkte ins Ausland zu verkaufen oder Ihre Dienstleistungen dort zu erbringen. Aber auch diese Situation kann eintreten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von Spanien aus Rechnungen an ausländische Kunden stellen.
Kann man von Spanien aus an das Ausland Rechnungen stellen?
Die Antwort ist eindeutig Ja.
Sowohl Selbstständige (Autónomos) als auch Unternehmen können Rechnungen an natürliche oder juristische Personen außerhalb Spaniens stellen. Allerdings müssen bei der Rechnungsstellung bestimmte steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, hauptsächlich die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.).
Welche Formalitäten sind für die Rechnungsstellung an das Ausland notwendig?
- Register der innergemeinschaftlichen Betreiber (ROI): Wenn Sie Lieferungen von Waren oder Dienstleistungenan andereUnternehmen oder Freiberufler in der Europäischen Union (EU) erbringen, ist die Registrierung im ROIobligatorisch, um ihnen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen zu können (Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, „Reverse-Charge-Verfahren“).
- Für diesen Vorgang müssen Sie das Formular 036 (Modelo 036) beim Finanzamt (Agencia Tributaria) einreichen. Nach der Annahme erhalten Sie eine umsatzsteuer-identifikationsnummer (USt-ID oder innergemeinschaftliche MwSt.-Identifikationsnummer), die auf den Rechnungen aufgeführt sein muss. Sie können im VIES-System der Europäischen Kommission prüfen, ob Ihr EU-Kunde auch registriert ist.
- Rechnungen an Kunden außerhalb der EU (Drittländer) oder an Privatkunden in der EU: Erfordern im Allgemeinen keine Registrierung im spanischen ROI-System, aber im Falle von EU-Privatkunden andere spezielle Registrierungen (siehe Punkt 2).
- Vermerk auf der Rechnung: Es ist notwendig, auf den ausgestellten Rechnungen die angewandte Rechtsnorm anzugeben (z. B. „Von der Mehrwertsteuer befreit gemäß Art. 21 des Gesetzes 37/1992“ für Exporte).
Darüber hinaus ist es für die Rechnungsstellung an das Ausland unerlässlich, die Art des Kunden und den Standort zu unterscheiden:
1. Geschäftskunden oder Unternehmen in der Europäischen Union
Als innergemeinschaftliche Kunden gelten diejenigen, die ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
- Grundregel: Wenn der Rechnungssteller (spanischer Lieferant) und der Rechnungsempfänger (EU-Kunde) im ROI/VIES registriert sind, wird die Rechnung ohne MwSt. ausgestellt. Dies ist die Regel der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge), bei der die MwSt. im Bestimmungsland selbst abgeführt wird.
- Meldung: Diese Umsätze müssen im MwSt.-Formular 303 (Modelo 303) und im Formular 349 (Modelo 349) für innergemeinschaftliche Umsätze (in dem die getätigten Verkäufe gemeldet werden) enthalten sein.
2. Privatkunden (Endverbraucher) in der Europäischen Union
In dieser Situation hängt die angewandte Mehrwertsteuer von der Art des Umsatzes und dem Gesamtbetrag der jährlichen Verkäufe ab:
| Kundenart | Angewandte MwSt.-Regelung |
| Waren und Digitale/Telekommunikations-Dienstleistungen | Es gilt die MwSt. des Bestimmungslandes (in dem der Privatkunde ansässig ist) ab dem ersten Euro. |
| Fernabsatz von Waren und Allgemeine Dienstleistungen | Nettoumsatzschwelle von 10.000 €: Der Gesamtbetrag der Fernabsatzverkäufe von Waren und digitalen/Telekommunikations-Dienstleistungen an alle Privatkunden in der EU muss addiert werden. |
| · Wenn die 10.000 €-Schwelle NICHT überschritten wird | Es gilt die spanische MwSt., und der Umsatz wird als normaler nationaler Verkauf deklariert (Formular 303). |
| · Wenn die 10.000 €-Schwelle ÜBERSCHRITTEN wird | Es ist obligatorisch, die MwSt. des Bestimmungslandes (die des Käufers) anzuwenden. |
- Einheitliche Anlaufstelle (OSS): Wenn Sie die 10.000 €-Schwelle überschreiten und die MwSt. des Bestimmungslandes anwenden müssen, können Sie sich in Spanien für die Einheitliche Anlaufstelle (One Stop Shop, OSS) registrieren, um eine Registrierung in jedem einzelnen Land zu vermeiden.
- Das OSS ermöglicht es Ihnen, die MwSt. aller EU-Länder in einer einzigen vierteljährlichen Erklärung in Spanien (Formular 369 – Modelo 369) zu deklarieren und zu zahlen, was die Verwaltung erheblich vereinfacht.
- Hinweis: Diese Rechnungen werden nicht im Formular 349 erfasst, da dieses nur für Geschäfte mit Freiberuflern/Unternehmen vorgesehen ist.
3. Kunden außerhalb der Europäischen Union (Exporte)
Wenn die Rechnung an einen Kunden (Privatperson oder Unternehmen) außerhalb der Europäischen Union gestellt wird:
- MwSt.: Der Umsatz ist von der MwSt. befreit (es gilt Art. 21 des spanischen MwSt.-Gesetzes). Die Rechnung wird ohne MwSt. ausgestellt.
- IRPF (Einkommensteuer): Es wird keine IRPF einbehalten (die Quellensteuer gilt nur für Transaktionen zwischen in Spanien ansässigen Freiberuflern).
- ROI: Es ist nicht notwendig, im ROI registriert zu sein.
- Rechnung: Die Ausstellung einer Rechnung an einen Nicht-EU-Kunden ist sehr einfach. Es muss lediglich der Preis der in Rechnung gestellten Produkte oder Dienstleistungen sowie der Verweis auf die MwSt.-Befreiung enthalten sein.
Zusammenfassung
Basierend auf den oben genannten Punkten müssen Sie bei der Rechnungsstellung an Kunden, die nicht in Spanien ansässig sind, Folgendes berücksichtigen:
- Ob Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten (und deren Art, z. B. digital oder allgemein).
- Ob sich Ihr Kunde in einem EU-Land oder außerhalb der EU befindet.
- Ob Ihr Kunde ein Unternehmen/Freiberufler oder eine Privatperson ist.
Dies beeinflusst, ob Sie eine Steuer wie die MwSt. hinzufügen müssen, die Verpflichtung zur Registrierung im ROI und, im Falle von EU-Privatkunden, ob Sie die Einheitliche Anlaufstelle (OSS) nutzen müssen. Im Zweifelsfall empfehlen wir immer, einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren, wie unser deutscher Anwalt Jens Gerl.
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Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Unternehmen und Freiberufler. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet.
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