In Spanien ist es üblich, bei jeder wirtschaftlichen Transaktion Steuern zu zahlen. Auch Mietzahlungen unterliegen der Steuerpflicht, wobei die Steuern je nach Situation variieren können.
Was versteht man unter dem Mieten eines Hauses?
Bei der Vermietung eines Hauses überträgt der Eigentümer Rechte an eine andere Person, damit diese die Immobilie gegen Zahlung einer Geldsumme nutzen und genießen kann.
Alle Mietbedingungen sind im Mietvertrag festgehalten. Zum Beispiel Kontaktdaten, Vertragslaufzeit, monatlicher und Kautionsbetrag, die Nutzung der Wohnung, wer die Kosten und Nebenkosten bezahlt, usw.
Woraus setzt sich die Wohnungsmietsteuer zusammen?
Die Wohnungsmietsteuer ist eine Steuerpflicht, die Eigentümervon Wohnraum für die erzielten Einkünfte aus der Vermietung ihrer Immobilie entrichten müssen. Sie betrachtet diese Einkünfte als Einkünfte aus Immobilienvermögen und muss sie daher in der Einkommensteuererklärung angeben.
Neben der Einkommensteuer können Mieteinnahmen auch anderen Steuern unterliegen.
Steuern, die beim Anmieten einer Wohnung zu zahlen sind
Schauen wir uns nun die wichtigsten Steuern an, die auf Mieteinnahmen aus Immobilien anfallen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (IRPF) ist eine persönliche und direkte Steuer, die das Einkommen von Einzelpersonen entsprechend ihren persönlichen und familiären Verhältnissen besteuert.
Dies ist die Hauptsteuer, die bei der Vermietung eines Hauses anfällt, und es obliegt dem Vermieter, die Nettomieteinnahmen anzugeben. Dazu werden die direkt mit der Immobilie verbundenen abzugsfähigen Ausgaben von den erhaltenen Einnahmen abgezogen, um die Nettoerträge zu ermitteln. Nach Anwendung der entsprechenden Ermäßigungen ergibt dies die Steuerbemessungsgrundlage.
Da es sich um eine progressive Steuer handelt, steigt die Steuer mit der Bemessungsgrundlage. Die anwendbaren Steuersätze sind wie folgt:
- Bis zu 12.450 Euro mit 19 % Steuersatz.
- Bis zu 20.199 Euro mit einem Steuersatz von 24 %.
- Bis zu 35.199 Euro mit 30 % Steuersatz.
- Bis zu 59.999 Euro mit einem Steuersatz von 37 %.
- Bis zu 299.999 Euro mit 45 % Steuersatz.
- Ab 300.000 Euro zu 47 %.
Wenn der Mietvertrag für den Hauptwohnsitz gilt, kann der Eigentümer eine Steuerermäßigung auf das Nettoeinkommen beantragen. Diese Ermäßigung liegt zwischen 50 % und 90 %, abhängig von Faktoren wie der Lage in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, dem Alter des Mieters oder erfolgten Renovierungsarbeiten.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Es handelt sich um eine indirekte Steuer, die auf den Verbrauch erhoben wird und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Unternehmen und Freiberufler, innergemeinschaftliche Warenkäufe und die Einfuhr von Waren besteuert.
Bei Wohnraumvermietungen ist diese Steuer nur dann zu entrichten, wenn die vermietete Immobilie nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Beispiele hierfür sind Geschäftsräume oder touristische Wohnungen. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz (MwSt.) beträgt 21 % des Mietbetrags.
Zusätzlich zu diesen beiden Steuern muss der Eigentümer die Grundsteuer (IBI) entrichten. Dabei handelt es sich um eine direkte Steuer auf das Immobilieneigentum, die bei vermieteten Objekten als abzugsfähige Ausgabe bei der Berechnung der Nettomieteinnahmen gilt.
Folgen der Nichtangabe von Mieteinnahmen aus einer Wohnung
Wenn Mieteinnahmen versehentlich oder absichtlich nicht angegeben werden, sollten Sie wissen, dass dies nicht unbemerkt bleibt.
Die Nichtangabe von Einkünften aus der Vermietung einer Wohnung kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, darunter Geldstrafen in Höhe von 50 % bis 150 % des nicht angegebenen Betrags.
Die Höhe dieser Geldstrafen variiert proportional zur Schwere des Verstoßes:
- Leichte Geldbußen. Dies ist der mildeste Fall und kommt zum Tragen, wenn der nicht deklarierte Betrag unter 3.000 € liegt, sofern keine vorsätzliche Verschleierung vorlag. Die Geldbuße beträgt maximal 50 % des hinterzogenen Betrags.
- Schwere Geldstrafen. Diese werden verhängt, wenn der Betrag 3.000 € übersteigt und nachgewiesen wird, dass die Informationen vorsätzlich verschwiegen wurden. In diesem Fall beträgt die Geldstrafe 50 % bis 100 % des Schadensbetrags.
- Sehr hohe Geldstrafen. Die schwerwiegendsten Fälle treten ein, wenn betrügerische Mittel wie gefälschte Dokumente oder vorgetäuschte Buchhaltungsstrukturen zum Einsatz kommen. In diesem Fall kann die Geldstrafe auf bis zu 150 % des nicht deklarierten Betrags erhöht werden.
Zusätzlich zur Zahlung der Geldstrafe wegen Nichteinhaltung muss der Eigentümer auch die geschuldete Steuer einschließlich Verzugszinsen an die Finanzbehörde für die seit dem Fälligkeitstermin verstrichene Zeit entrichten.
Ein Mietvertrag, den ein Hausbesitzer unterzeichnet und der einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung seiner Immobilie gestattet, unterliegt daher der Steuerpflicht. Die wichtigste Steuer ist die Einkommensteuer (IRPF). Wird die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz genutzt (z. B. bei touristischer Vermietung), ist die Miete nicht von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit, sondern unterliegt dem allgemeinen Steuersatz von 21 %. Bei Nichtzahlung dieser Steuern wird neben der Zahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich Verzugszinsen eine Geldstrafe fällig. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie uns kontaktieren. Die erste Informationsberatung ist kostenlos!
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