DeutschEspañolEnglishDeniaDeniaValencia Mon-Fre: 9:00-14:00 | 15:00-19:00 +34 966 421 416 Nur mit vorheriger Anmeldung +34 966 421 416
es   en   de

Was passiert, wenn der Verstorbene mehrere Testamente hinterlassen hat?

Firmalex > Erbschaft in Spanien > Was passiert, wenn der Verstorbene mehrere Testamente hinterlassen hat?

Die Erbschaftsregelung im Todesfall eines Familienmitglieds kann in manchen Fällen kompliziert sein. Ein Beispiel hierfür ist das Vorhandensein verschiedener Testamente, wodurch der letzte Wille des Verstorbenen unklar wird.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein rechtsgültiges Dokument, in dem eine Person, der sogenannte Erblasser, ihre Wünsche hinsichtlich der Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Tod zum Ausdruck bringt.

Die Testamentserrichtung ist ein höchst persönlicher, widerruflicher und freier Akt, der es dem Erblasser ermöglicht, über die Verteilung seines Vermögens zu entscheiden.

Neben der Vermögensverteilung können im Testament auch weitere Elemente enthalten sein, wie etwa die Bestellung eines Testamentsvollstreckers, ein Vermächtnis oder der Schutz von Familienangehörigen.

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten:

  • Notarielles Testament. Es wird vor einem Notar errichtet, der den Willen des Erblassers beglaubigt.
  • Holografisches Testament. In der Handschrift des Erblassers verfasst.
  • Versiegeltes Testament. Der Erblasser übergibt dem Notar einen Umschlag mit seinem letzten Willen und Testament, ohne dass der Notar dessen Inhalt kennt.
  • Spezielle Testamente. Wie etwa militärische oder maritime Testamente, die unter bestimmten Umständen verwendet werden.

Kann es mehrere Testamente derselben Person geben?

Ja. Es kann vorkommen, dass dieselbe Person mehrere Testamente verfasst hat, weil sie ihre Wünsche ändern wollte, weil sie es vergessen hat oder weil der Inhalt früherer Testamente fehlerhaft war.

Was passiert mit dem Erbe, wenn der Erblasser mehrere Testamente hatte?

Es kann vorkommen, dass eine Person im Laufe ihres Lebens mehrere Testamente errichtet hat und diese inhaltlich nicht übereinstimmen.

Die häufigsten Streitigkeiten können bei der Bestimmung der Erben oder der Verteilung des Vermögens entstehen. Es kann jedoch auch zu Fehlern im Testament kommen oder der Erblasser kann Opfer von Betrug oder Nötigung geworden sein.

Was tun bei mehreren Testamenten?

In diesem Fall ist zunächst der letzte Wille und das Testament des Verstorbenen zu prüfen, da dieses Testament Vorrang vor den vorherigen hat.

Um diese Informationen zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis über das letzte Testament (Certificado de Últimas Voluntades) anfordern. Dabei handelt es sich um ein Dokument, aus dem hervorgeht, ob eine Person ein Testament erstellt hat, vor welchem Notar und an welchem Datum.

Wenn das Testament öffentlich ist, können Sie bei dem Notar, der es besitzt, eine Kopie anfordern. Handelt es sich um ein eigenhändiges (holografisches) oder versiegeltes (geschlossenes) Testament, muss die Person, die es in Besitz hat, dieses einem Notar zur Eröffnung, Bestätigung und Protokollierung vorlegen.

Wenn mehrere Testamente mit demselben Datum vorhanden sind oder nicht ermittelt werden kann, welches das aktuelle Testament ist, müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, damit ein Richter den Streit beilegen kann.

Der Richter prüft die Testamente und beurteilt die Umstände jedes Einzelfalls, um zu entscheiden, welches Testament den Wünschen des Verstorbenen am besten entspricht. Der Richter kann ein Testament auch für ungültig erklären, wenn er der Ansicht ist, dass es den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht oder unter Zwang, Täuschung oder Gewalt erstellt wurde.

Kann das letzte Testament widerrufen werden, sodass eines der vorherigen weiterhin gültig bleibt?

In der Regel hat das letzte Testament des Erblassers Vorrang. Dieses Testament annulliert die vorherigen und macht sie null und nichtig, es sei denn, der Erblasser drückt in diesem Testament seinen Willen aus, dass es ganz oder teilweise fortbestehen soll. Das bedeutet, sie können koexistieren, wenn das letzte lediglich erklärend oder ergänzend ist.

Aber wie in fast allen Situationen gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen kann die Nichtigkeit des Testaments festgestellt werden, sodass das unmittelbar vorhergehende Testament angewendet werden sollte.

Gründe für die Nichtigkeit eines Testaments können beispielsweise sein, dass es zu Täuschung, Betrug oder Gewalt gekommen ist oder dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments nicht erfüllt sind.

Das Testament kann von jedem mit einem berechtigten Interesse angefochten werden. Dazu gehören Erben, Vermächtnisnehmer und mutmaßliche Begünstigte.

Das Verfahren zur Anfechtung eines Testaments ist nicht einfach. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch grundlegende Nichtigkeitsgründe festlegt (wie Formmängel, Testierunfähigkeit oder Willensmängel), hat die Rechtsprechung eine wesentliche Rolle bei der Auslegung und Präzisierung dieser Gründe für komplexere Fälle gespielt.

Was die Frist betrifft, so verjährt die Klage auf absolute Nichtigkeit nicht, während die Klage auf relative Nichtigkeit nach spanischem Recht (Código Civil) eine Verjährungsfrist von 4 Jahren ab Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes hat.

Um dieses Verfahren einzuleiten, ist es notwendig, das vorherige Testament einzusehen.

Für die Beantragung beim Notar müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis des Todes: Vorlage einer Sterbeurkunde im Original; Fotokopien sind nicht zulässig.
  • Berechtigtes Interesse: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er Erbe, Vermächtnisnehmer oder eine Person mit entsprechenden Rechten aus diesem früheren Testament ist.
  • Testamentsbescheinigung (Certificado de Últimas Voluntades): Dieses Dokument ist erforderlich, damit der Notar die Existenz des früheren Testaments prüfen kann, dessen Errichtungsdatum bestätigen und die Berechtigung des Antragstellers zur Erlangung einer Kopie im Vergleich zum aktuellen Testament feststellen kann.

Bei mehreren Testamenten hat das letzte Testament Vorrang, da es die vorherigen Testamente aufhebt. Dieses letzte Dokument kann in einigen Fällen nach einem komplexen und langwierigen Verfahren annulliert werden. Wenn Sie nach diesem Artikel noch Fragen haben, können Sie uns über die nachfolgend genannten Kanäle erreichen.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.

Wir beantworten Ihre Fragen

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, sodass Sie mit uns in Ihrer Muttersprache kommunizieren und so Ihre Fragen klären können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss Tür B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Termin)

✉ Email: info@firmalex.com
📞 Tel.: +34 966 421 416 – Whatsapp: +34 622 497 615

Folgen Sie uns: FacebookLinkedIn