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Was tun, wenn man Erbe ist, aber kein Testament existiert?

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Eine Erbschaft bringt oft viele Fragen und Formalitäten mit sich – besonders dann, wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat. In solchen Fällen sieht das spanische Recht ein bestimmtes Verfahren vor, um festzustellen, wer die gesetzlichen Erben sind und wie der Nachlass verteilt werden soll.

Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn Sie Erbe sind, aber kein Testament vorhanden ist. (Nur die Schritte 3 und 4 unterscheiden sich von der Situation, wenn ein Testament vorliegt)

1. Sterbeurkunde beantragen

Der erste Schritt ist immer derselbe: Sie müssen die Sterbeurkunde beim Standesamt (Registro Civil) des Ortes beantragen, an dem die Person verstorben ist.

Dieses Dokument bestätigt den Tod offiziell und ist notwendig, um alle weiteren Schritte im Erbverfahren einzuleiten.

2. Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen beantragen

Nach 15 Werktagen ab dem Todesdatum muss eine Bescheinigung aus dem Zentralen Nachlassregister (Registro General de Actos de Última Voluntad) beim Justizministerium (Ministerio de Justicia) oder über dessen Online-Portal beantragt werden.

Diese Bescheinigung gibt Auskunft darüber, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat und – falls ja – bei welchem Notar.

Wenn das Register bestätigt, dass kein Testament existiert, muss ein Verfahren zur Erklärung der gesetzlichen Erben (declaración de herederos abintestato) eingeleitet werden.

3. Verfahren zur Erklärung der gesetzlichen Erben

Die Erbenfeststellung (declaración de herederos) ist ein notarielles – in manchen Fällen gerichtliches – Verfahren, das bestimmt, wer die rechtmäßigen Erben sind, wenn kein Testament vorhanden ist.

Wo das Verfahren durchgeführt wird
  • Beim Notar am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
  • Falls kein fester Wohnsitz bestand, kann es am Ort erfolgen, an dem sich der Großteil des Vermögens befindet.
  • Wenn der Verstorbene nicht spanischer Staatsbürger war oder im Ausland lebte, kann das Verfahren gerichtlich abgewickelt werden.
Erforderliche Unterlagen
  • Sterbeurkunde.
  • Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen (Nachweis, dass kein Testament existiert).
  • Ausweisdokumente des Verstorbenen und der potenziellen Erben.
  • Familienstammbuch oder andere Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis.
  • Meldebescheinigung (empadronamiento) des Verstorbenen.
  • Zwei Zeugen, die keine engen Verwandten sind, müssen bestätigen, dass sie den Verstorbenen und seine Familie kannten.
Fristen

Nach Einreichung aller Dokumente eröffnet der Notar das Verfahren und veröffentlicht es für 20 Werktage.

Wenn in dieser Zeit kein Widerspruch eingelegt wird, stellt der Notar die Urkunde zur Feststellung der gesetzlichen Erben aus, die die rechtmäßigen Erben offiziell benennt.

4. Wer erbt, wenn kein Testament existiert?

Das spanische Zivilgesetzbuch (Código Civil) legt eine klare Reihenfolge fest, wer in Abwesenheit eines Testaments erbt:

  1. Kinder und Nachkommen (Enkel, Urenkel).
  2. Eltern und Vorfahren, falls keine Nachkommen vorhanden sind.
  3. Ehegatte oder eingetragener Partner, falls keine Kinder oder Eltern leben.
  4. Geschwister, Nichten und Neffen, wenn kein Ehegatte oder Eltern vorhanden sind.
  5. Andere Verwandte bis zum vierten Grad (z. B. Onkel, Tante, Cousins).
  6. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an den Staat.

5. Inventar der Vermögenswerte und Schulden erstellen

Sobald die Erben festgestellt sind, muss ein detailliertes Inventar aller Vermögenswerte, Rechte und Schulden erstellt werden:

  • Immobilien (Wohnungen, Grundstücke, Geschäftsräume)
  • Bankkonten, Einlagen, Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Versicherungen, Renten, Entschädigungen
  • Schulden, Kredite oder sonstige Verbindlichkeiten

Dieses Inventar dient dazu, den Gesamtwert der Erbschaft zu ermitteln und die entsprechenden Steuern zu berechnen.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer bezahlen

Die Erben müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Todesdatum die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) erklären und bezahlen. Diese Frist kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Die Steuerhöhe hängt von der Autonomen Gemeinschaft, in der der Verstorbene lebte, und vom Verwandtschaftsgrad der Erben ab.

7. Annahme der Erbschaft und Verteilung des Nachlasses

Nach der Zahlung der Steuern unterschreiben die Erben beim Notar die Erbschaftsannahme- und Teilungsurkunde (escritura de aceptación y adjudicación de herencia), in der die Vermögenswerte offiziell verteilt werden.

Wichtig: Eine Erbschaft kann nur vollständig angenommen oder ausgeschlagen werden – eine teilweise Annahme ist nicht möglich.

Wenn unklar ist, ob Schulden bestehen, empfehlt es sich, die Erbschaft „unter Vorbehalt des Inventars“ (beneficio de inventario) anzunehmen, um die Haftung auf den Nachlasswert zu beschränken. (Dies haben wir im vorherigen Artikel erklärt)

8. Umschreibung der Vermögenswerte

Nach der notariellen Erbteilung müssen die Vermögenswerte auf die neuen Eigentümer umgeschrieben werden:

  • Immobilien → im Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)
  • Fahrzeuge → bei der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico)
  • Bankkonten und Wertpapiere → bei den jeweiligen Finanzinstituten

9. Empfehlungen

  • Holen Sie sich fachkundige Unterstützung von einem Notar oder einem Anwalt für Erbrecht, um Fehler und Fristversäumnisse zu vermeiden.
  • Beachten Sie unbedingt die Steuerfristen, insbesondere die Sechsmonatsfrist für die Erbschaftssteuer.
  • Wenn es mehrere Erben gibt, ist es ratsam, gemeinsam und koordiniert zu handeln, um das Verfahren zu vereinfachen und Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Wenn eine Person ohne Testament stirbt, müssen die Angehörigen ein Verfahren zur Feststellung der gesetzlichen Erben einleiten, das festlegt, wer erbberechtigt ist.

Anschließend folgt der gleiche Ablauf wie bei jeder anderen Erbschaft: Inventar erstellen, Steuern zahlen und die offizielle Teilungsurkunde beim Notar unterzeichnen. Auch wenn der Prozess etwas länger dauert, sorgt das spanische Recht dafür, dass der Nachlass gerecht und nach familiärer Rangfolgeverteilt wird.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.

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