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BREXIT – Ab dem 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich außerhalb des EU-Binnenmarktes und der Zollunion stehen

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Información sobre el Brexit a partir del 1 de enero 2021

Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union (EU) haben am vergangenen Donnerstag ein vorläufiges Freihandelsabkommen unterzeichnet, das ab dem 1. Januar die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern regeln wird.

Das Abkommen umfasst nicht nur den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch eine Vielzahl anderer Bereiche, die für die EU von Interesse sind, wie Wettbewerb, Fischerei, Straßen- und Luftverkehr sowie Energie und Nachhaltigkeit. Viele Aspekte der zukünftigen Beziehung sind jedoch noch ungelöst und werden wohl auch langfristig nicht gelöst werden können.

Handel: frei ohne Zölle und Kontingente

Ab dem 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich außerhalb des EU-Binnenmarktes und der Zollunion stehen. Das bedeutet, dass die Zoll-, Regulierungs- und Grenzkontrollvorschriften, die die EU von Drittländern verlangt, von da an für Großbritannien gelten, was zu mehr Bürokratie für Unternehmen und Anpassungen der Lieferketten führt. Außerdem werden die Zollformalitäten und -kontrollen für britische Waren, die in die EU gelangen, verschärft, was zu mehr Verzögerungen an den Grenzen führt.

Das am Donnerstag erzielte Abkommen wird jedoch einen zoll- und quotenfreien Handel (maximale Menge jedes Produkts) zwischen den beiden Parteien ermöglichen, „das erste von der EU unterzeichnete Abkommen“, das dies beinhaltet, so Johnson, obwohl es eine Überwachung geben wird, um sicherzustellen, dass das Vereinigte Königreich die erforderlichen Arbeits-, Umwelt- und Steuerstandards einhält.

Die im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Nordirland aus der Europäischen Union festgelegte Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2020. Gemäß dem oben genannten Abkommen behalten britische Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die in Spanien gelebt haben und die ihren Status als Einwohner auf spanischem Gebiet vor dem 31. Dezember 2020 dokumentiert haben, die gleichen Rechte, die sie bis zu diesem Zeitpunkt hatten. Andererseits unterliegen britische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz nicht vor dem 31. Dezember nachweisen oder nach diesem Datum in das spanische Hoheitsgebiet einreisen, der allgemeinen Regelung für Ausländer.

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