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Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet: Wer kann in Spanien ein Unternehmen gründen?

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Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet, den Sie in unserer Rubrik Unternehmen und Freiberufler finden.

Unabhängig davon, ob Sie ein Ausländer oder ein spanischer Staatsbürger sind, kann jeder ein Unternehmen in Spanien gründen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie einen legalen Wohnsitz haben. Je nach Herkunftsland kann der Prozess jedoch komplizierter werden.

Die eigentlichen rechtlichen Schritte der Unternehmensgründung sind die gleichen, egal ob Sie Ausländer sind oder nicht. Der Unterschied besteht darin, dass Sie einen legalen Wohnsitz in dem Land haben müssen, was einen zusätzlichen Schritt bedeutet, den Sie vorher erledigen müssen.

Lassen Sie uns also die beiden möglichen Fälle untersuchen:

  • Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen, ist das Verfahren unkompliziert. Sie brauchen nur Ihre NIE und Ihre EU-Registrierungsbescheinigung, und dann können Sie einfach die Gründung des Unternehmens starten.
  • Wenn Sie jedoch ein Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie erst ein Arbeitsvisum beantragen, um Ihr Unternehmen im Land zu gründen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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