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Firmalex > Neueste Artikel > Absetzbare Kfz-Kosten für Selbständige

Zu den abzugsfähigen Ausgaben für Selbständige zählen die Kfz-Kosten inklusive der Möglichkeit des Kraftstoffes. Um den Kauf eines Autos oder Kraftstoffs jedoch absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Kauf eines Autos

Privatpersonen, die ein neues Auto gekauft haben, können die Mehrwertsteuer von diesem Kauf abziehen, wenn sie das Auto für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit verwenden.

Unter dem Kauf eines Fahrzeugs versteht man die übliche Barzahlung oder Finanzierung, aber auch andere Formen wie Miete oder Leasing.

Der abzugsfähige Betrag beträgt 50 % der Amortisierungen und Finanzierungszinsen sowie die Hälfte des der Umsatzsteuer entsprechenden Betrags.

Selbständige die bestimmte Tätigkeiten ausüben, wie z. B. die Beförderung von Personen oder Waren, Handelsvertreter, Fahrschulen und Sicherheitsdienste können möglicherweise 100 % der Mehrwertsteuer abziehen. Dazu muss das Fahrzeug auf den Namen einer natürlichen Person lauten.

Firmenwagen

Nur juristische Personen dürfen die Kosten für den von einem oder mehreren Mitarbeitern eines Unternehmens genutzten Firmenwagen abziehen. Selbständige sind daher von dieser Möglichkeit ausgeschlossen .

Benzin

Eine häufige Ausgabe, die alle Selbständigen haben, ist der Treibstoff, der für Fahrten zum Einkaufen oder Kundenbesuche benötigt wird. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann er vollständig von der IRPF und zu 100 % oder 50 % von der Mehrwertsteuer abgezogen werden.

Abzugsmöglichkeit für Kraftstoffkosten bei Selbständigkeit

Um die Kraftstoffkosten als Selbstständiger abziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein :

  • Die abzuziehenden Ausgaben sind korrekt in die entsprechenden Rechnungsbücher verbucht.
  • Bewahren Sie Belege über die Kraftstoffkosten auf, in denen alle Beträge deutlich sichtbar sind.
  • Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem abzugsfähigen Aufwand und der Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeit bestehen.
Abzug von 100 % der Kraftstoffkosten von der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer auf Ausgaben im Zusammenhang mit Benzin oder Diesel kann in folgenden Fällen zu 100 % abgezogen werden :

  • Wenn das Auto von Überwachungsdiensten genutzt wird, von dem die Kraftstoffkosten abgezogen werden.
  • Wenn der Hersteller es für Demonstrationen, Tests, Versuche oder Werbeaktionen verwendet.
  • Immer dann, wenn das Fahrzeug zum Transport von Personen oder Gütern verwendet wird .
  • Wenn Handelsvertreter oder Vertreter sie für ihren Beruf verwenden.
  • Wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Reisenden oder von Fahrschulen gegen Entgelt verwendet wird.
Abzug von 50 % der Kraftstoffkosten von der Mehrwertsteuer

Wenn ein Selbständiger in keinem der oben genannten Fälle ist, können 50 % der Mehrwertsteuer auf Kraftstoff abgezogen werden, solange die Rechnung auf den Namen der natürlichen Person lautet und das Fahrzeug für berufliche Zwecke genutzt wird , auch wenn das Fahrzeug gehört ihnen nicht.

Kraftstoffabzug bei der Einkommensteuer: 0 % oder 100 %

Die Einkommensteuer funktioniert ganz anders als die Mehrwertsteuer. In diesem Fall erlaubt das Finanzamt nur den Abzug des gesamten Betrags sowohl beim Kauf des Fahrzeugs als auch beim Kraftstoff.

Um diese Beträge zu 100 % abziehen zu können, muss nachgewiesen werden, dass sie ausschließlich für die Tätigkeit verwendet wurden . Der Nachweis, dass das Fahrzeug nicht persönlich genutzt wurde, ist sehr kompliziert, daher ist es ratsam, keinen Betrag in Bezug auf das Fahrzeug oder den Kraftstoff von der persönlichen Einkommenssteuer abzuziehen, wenn keine mit dem Transport verbundene Tätigkeit ausgeübt wird, wie z. B. Taxis, Lieferfahrer oder Fahrschullehrer. Bei diesen Aktivitäten können alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, das zu seiner Entwicklung verwendet wurde, abgezogen werden.

Begründung der Treibstoffkosten

Wie alle Ausgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit müssen Treibstoffkosten begründet werden, um sie abziehen zu können .

Wenn Sie die Rechnung haben und sie korrekt registriert ist , ist der Prozess einfach, aber ansonsten ist das Problem viel komplexer. Um diese Ausgaben zu rechtfertigen, gibt es einige Tests, die vorgelegt werden können, falls keine Rechnung vorliegt:

  • Audios mit relevanten Informationen.
  • Banküberweisungen an Zapfsäulen oder Zapfsäulen.
  • Textnachrichten oder über Anwendungen wie WhatsApp.
  • Fotos mit relevanten Informationen.
  • Parkscheine, bei denen die Registrierung des Fahrzeugs widergespiegelt wird.
  • Kilometerrekorde .
  • Budgets an Kunden gesendet.
  • Tagesordnungen mit Terminen für Besuche.

Wie wir gesehen haben, handelt es sich bei den abzugsfähigen Kfz-Kosten für Selbständige hauptsächlich um die Anschaffung eines Neuwagens und den Kraftstoff, der für Fahrten während der Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Bei der Mehrwertsteuer können sowohl der Kauf des Fahrzeugs als auch die Kraftstoffkosten je nach ausgeübter Tätigkeit zu 50 % oder zu 100 % abgesetzt werden. Bei der persönlichen Einkommensteuer können nur Selbständige, die unmittelbar mit dem Transport zusammenhängende Tätigkeiten ausüben, den Gesamtbetrag abziehen.

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