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Firmalex > Kauf und Verkauf von Immobilien > Das neue Gesetz zur Betrugsbekämpfung in Spanien: Barzahlungsgrenzen

Bargeldtransaktionen dürfen nicht mehr als 1.000 Euro betragen. Am 11. Juli letzten Jahres traten neue Verordnungen in Kraft, die neue Obergrenzen für Barzahlungen festlegen. Zu den Hauptbetroffenen gehören Selbstständige und Firmen.

Im Staatsanzeiger wurde die Verordnung veröffentlicht, mit der diejenigen, die weiterhin Beträge von mehr als 1.000 Euro für die Bezahlung von Dienstleistungen oder Produkten erhalten, bestraft werden können.

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Zahlung in Euro oder in Fremdwährung erfolgt.

Dies bedeutet eine Verminderung für Barzahlungen von 1.500 Euro. Bisher konnten bis zu 2.500 Euro in bar gezahlt werden, wenn es sich um einen Gewerbetreibenden oder Freiberufler handelte.

Handelt es sich hingegen um eine Transaktion zwischen zwei Einzelpersonen, bleibt die Grenze bei 2.500 Euro.

Obergrenzen für Gehaltszahlungen

Bei Zahlungen an Personen, die nicht in Spanien ansässig und weder selbständig noch Eigentümer eines Unternehmens sind, gibt es ebenfalls Einschränkungen. Früher konnte die Grenze für Barzahlungen bis zu 15.000 Euro betragen, jetzt ist sie auf 10.000 Euro festgelegt.

Die festgelegten Grenzwerte müssen auch für Barzahlungen von mehr als 1.000 Euro brutto gelten. Das Gleiche gilt für andere Posten wie Zulagen, Zuschläge oder Beförderung.

Die BOE weist darauf hin, dass das Finanzministerium eine Reihe von Sanktionen verhängen könnte, wenn die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden. Wenn die Steuerbehörde eine Täuschung aufdeckt, wird der Berufsangehörige, der die Straftat begeht, mit einer schweren Strafe belegt. Somit wird festgelegt, dass 25 % der Bemessungsgrundlage der Strafe angewandt werden, was dem Betrag der Barzahlung entspricht. Bei einer Zahlung von 2.000 Euro beträgt die Strafe 500 Euro.

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