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Kauf eines Hauses in Spanien von einer Privatperson

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In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien direkt von einer Privatperson beachten sollten.

Verfügbare Immobilien

Der erste Schritt beim Kauf einer Immobilie ist die Suche nach geeigneten Objekten. Zu Beginn sollten Sie eine Liste der Wünsche erstellen, die Ihre Immobilie in Spanien erfüllen sollte. Die meisten Immobilienportale in Spanien, wie Idealista oder Fotocasa, geben nicht an, ob die Immobilie von einer Privatperson oder über einen Makler verkauft wird. Dies schränkt die Anzahl der Möglichkeiten ein, eine Immobilie direkt von einer Privatperson zu finden. Es gibt mehrere Websites, auf denen Privatwohnungen aufgelistet sind, aber die meisten davon sind auf Spanisch und von schlechter Qualität, mit kaum Fotos oder Beschreibungen. Hier ist es also Glückssache, das Haus Ihrer Träume zu finden, das direkt von einer Privatperson verkauft wird.

Rechtliche Fragen

Wenn Sie ein interessantes Objekt gefunden haben, empfehlen wir Ihnen, einige Überprüfungen vorzunehmen, bevor Sie offizielle Schritte unternehmen. In Spanien gibt es viele Fälle von illegal gebauten Häusern oder von Häusern, die nicht mit den Angaben im Grundbuch übereinstimmen. Es ist auch ratsam zu prüfen, ob Dritte Rechte an der Immobilie haben, wie z. B. Banken.

Um Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, den rechtlichen Status der Immobilie zu prüfen. Oft kann Ihnen ein Anwalt für Immobilienrecht helfen.

Bewertung der Immobilie

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien von einer Privatperson kaufen, ist in der Regel kein Fachmann an der Festlegung des Verkaufspreises beteiligt. Um zu vermeiden, dass Sie zu viel bezahlen, und um Ihre Verhandlungsposition zu verbessern, ist es ratsam, vor dem Kauf ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Dies ist mit Kosten verbunden, gibt Ihnen aber einen guten Anhaltspunkt über den Wert sowie über etwaige negative Punkte, die in dem Bericht angesprochen werden.

Vor allem wenn Sie eine Hypothek für den Kauf aufnehmen wollen, ist die Bewertung sehr wichtig für den Betrag, den Sie über die Hypothek finanzieren können. Vergewissern Sie sich, dass Sie ein seriöses Schätzungsunternehmen beauftragen, dann wird die Bank das Schätzungsgutachten höchstwahrscheinlich akzeptieren, so dass Sie diese Kosten nicht noch einmal auf sich nehmen müssen.

Kaufvertrag in Spanien

Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Traumhaus legal und preisgünstig ist, können Sie den nächsten Schritt tun. Dies ist in der Regel die Unterzeichnung eines privaten Kauf- oder Reservierungsvertrags.

In Spanien ist es üblich, dass Sie eine Anzahlung von mindestens 3.000 Euro oder bis zu 10 % des Kaufpreises leisten müssen, damit kann der Kauf nicht mehr kostenlos stornieren werden. Die Reservierung einer eventuell notwendigen Hypothek oder eine technische Bauinspektion sind nicht üblich im Vertrag mit aufzunehmen, daher empfehlen wir, diese Punkte mit einzubeziehen, wenn dies der Fall ist. Auch andere Fragen können im Kaufvertrag von Bedeutung sein, z. B. wer für bestimmte Kosten und Steuern zuständig ist. Wenn Sie nicht gut Spanisch sprechen, ist es ratsam, mindestens einen Übersetzer und vorzugsweise einen Anwalt für Immobilienrecht zu beauftragen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

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📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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