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Unterschiede bei Erbschaften, wenn Sie in Spanien nicht resident sind

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Das Thema Erbschaft kann etwas kompliziert sein und je nach Wohnort unterschiedliche Aspekte aufweisen.

Deshalb ist es wichtig, die geltenden Vorschriften und erforderlichen Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der Erbschaft zu kennen.

Geltende Vorschriften

Im Todesfall geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine Erben über, sofern diese die Erbschaft annehmen.

Der Ablauf und die zu befolgenden Schritte können je nach den geltenden Vorschriften unterschiedlich sein, je nachdem, ob die Erbschaft in Spanien oder in einem anderen Land angetreten wird.

Es bestehen Unterschiede in Bezug auf die zu zahlenden Steuern.

In der Europäischen Gemeinschaft gibt es eine Regelung  zur Erbfolge von Todes wegen. Es handelt sich um die Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012.

Diese Regelung bietet die dem Erblasser die Möglichkeit, das Land auszuwählen, dessen Erbrecht er anwenden möchten, sofern vor dem Tod ein Testament erklärt wurde.

Auf diese Weise hat der Wille des Erblassers Vorrang. Jede Person kann das Gesetz des Staates auswählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.

Besitzt eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten, kann sie den Staat auswählen, dessen Gesetz in Bezug auf ihre Erbschaft gelten soll. Sofern nichts anderes angegeben ist, gilt bei der Erbschaft das Recht des Landes, in dem sich der letzte Hauptwohnsitz des Erblassers befand.

Wann werden Sie als in Spanien residente Person angesehen?

Um in steuerlicher Hinsicht als in Spanien residente Person angesehen zu werden, müssen sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien gelebt haben bzw. muss sich ihr Hauptwohnsitz in Spanien befinden.

In diesem Fall müssen Sie Ihre Steuern an den spanischen Staat zahlen.

Welche Steuern müssen bei einer Erbschaft in Spanien gezahlt werden?

In Spanien wird als Hauptsteuer auf Erbschaften die Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben, die im Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember geregelt ist. Diese Steuer wird auch mit der spanischen Abkürzung ISD bezeichnet.

Auch nicht residente Personen in Spanien müssen diese Steuer zahlen. Sie können die Steuervorteile der Autonomen Regionen in Anspruch nehmen, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Drittland befindet.

Unterschiede bei einer Erbschaft, wenn Sie in Spanien nicht resident sind

Wenn Sie Ausländer sind, aber in Spanien resident sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie den spanischen Gesetzen unterliegen und beim Erhalt einer Erbschaft möglicherweise die Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen müssen. Wenn Sie hingegen in Spanien nicht resident sind, könnten die Erbgesetze Ihres Herkunftslandes gelten, obwohl man gewisse Ausnahmen und Überlegungen berücksichtigen muss.

Auch die Staatsangehörigkeit hat Einfluss auf die Erbschaften der  in Spanien lebenden Ausländer. Obwohl der wichtigste Faktor der Wohnort ist, kann die Staatsangehörigkeit zusätzlichen Einfluβ haben, wie z. B. Verträge und Abkommen, die zur Anwendung kommen können.

Es muss berücksichtigt werden, dass die Erbschaftsgesetze in Spanien erhebliche Unterschiede zu den Erbschaftsgesetzen des Herkunftslandes der ausländischen Person aufweisen können und dass in diesen Fällen Interessenkonflikte auftreten können.

Aus all diesen Gründen ist es am besten, sich von fachlich kompetenten Personen beraten zu lassen, um über alle Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Antreten einer Erbschaft in Spanien informiert zu sein.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien

Wie bereits gesagt, ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer die wichtigste Steuer, die im Zusammenhang mit Erbschaften anfällt.

Es gibt drei verschiedene Arten von Personen, die zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet sind:

  • Erben, Vermächtnisnehmer und Begünstigte von Erbtiteln.
  • Empfänger oder Begünstigte einer anderen rechtlichen Übertragung zwischen lebenden Personen.
  • Begünstigte einer Lebensversicherung.

Im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und der Person, welche die Erbschaft erhält, ein grundlegendes Element.

Dies liegt daran, dass bei der Berechnung die Beziehung zwischen den bereits vorhandenen Vermögenswerten und dem Verwandtschaftsgrad berücksichtigt wird, aufgrund dessen dann ein Koeffizient zur Multiplizierung festgelegt wird, der sich auf den Steuerbetrag auswirkt. Darüber hinaus ist in einigen Autonomen Regionen je nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Erben die Zahlung dieser Steuer nicht erforderlich.

Und obwohl es sich bei der Erbschaftssteuer um eine staatliche Steuer handelt, wird sie laut der Vorschriften der jeweiligen Autonomen Region festgelegt, wobei diese Vorschriften in den einzelnen Autonomen Regionen unterschiedlich lauten können.

Um zu wissen, welche Vorschriften in Ihrem Fall anzuwenden sind, müssen Sie den Hauptwohnsitz des Verstorbenen oder eines seiner Erben berücksichtigen, wenn sich dieser Hauptwohnsitz in Spanien befand. Ist dies nicht der Fall, muss diese Steuererklärung beim Finanzamt in Madrid eingereicht werden.

Die Frist zur Einreichung der Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt höchstens 6 Monate ab dem Tod oder der Todeserklärung des Erblassers.

Innerhalb der ersten 5 Monate nach dem Tod kann eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden. Wird die Verlängerung gewährt, müssen Verzugsgebühren in die Berechnung einbezogen werden. Wie wir bereits gesehen haben, kann es wichtige Unterschiede bei der Erhebung der Erbschaftssteuer geben, die damit zusammenhängen, ob man in Spanien ansässig ist oder in einem anderen Land lebt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die in Spanien erhobene Steuer, bei dessen Berechnung laut der Vorschriften der Autonomen Regionen der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Verstorbenen berücksichtigt wird.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.

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