Es ist möglich, dass Sie u.a. das Formular 650 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen müssen.
Dieses Formular steht im Zusammenhang mit Erbschaften und muss von jeder Person, die eine Erbschaft erhält, eingereicht werden.
Wozu dient das Formblatt 650
Das Formular 650 zur Erklärung der Erbschaftssteuer ist ein Formular durch das diese Steuer, die nach einem Todesfall anfällt, gezahlt wird.
Es handelt sich um ein Formular, das jede Person individuell bei der spanischen Steuerbehörde einzureichen und zu zahlen hat.
Wofür wird das Modell 650 verwendet?
Anhand des Formulars 650 können diejenigen, die nach dem Tod eines Familienmitglieds eine Erbschaft erhalten, die Erbschafts- und Schenkungssteuer entrichten, zu welcher sie verpflichtet sind.
Obwohl die Steuer den Namen „Erbschafts- und Schenkungssteuer” trägt, bezieht sich das Formular 650 nur auf Erbschaftsfälle, d. h. es dient zur Zahlung der Erbschaftssteuer.
Natürlich muss berücksichtigt werden, dass die Annahme der Erbschaft nicht verpflichtend ist und dass wir, wenn wir nicht sicher sind, ob diese positiv ausfällt, die Erbschaft unter dem Vorbehalt einer Inventarerrichtung annehmen können und dann die Erbschaft erst nach Zahlung der Steuern – insofern der Saldo positiv ist – in Empfang nehmen. Auf diese Weise vermeiden wir, durch die Erbschaft Geld zu verlieren.
Wer muss das Formular 650 einreichen?
Ob der Steuerpflichtige diese Steuer zahlen muss oder nicht, ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen der steuerpflichtigen und der verstorbenen Person, vom Ort, an dem sich das Vermögen befindet und vom Steuerwohnsitz der steuerpflichtigen Person.
Für diejenigen Personen, die in Spanien nicht resident sind, gelten möglicherweise andere Regeln als für Residente. Wenn jedoch eine Person, die in Spanien nicht resident ist, in Spanien Eigentum erbt, unterliegt sie grundsätzlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
So füllen Sie das Formular 650 aus
Obwohl es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer um eine staatliche Steuer handelt, liegt die Zuständigkeit für deren Verwaltung und Zahlung bei den Autonomen Regionen Spaniens. Das gilt in allen Fällen außer bei den Steuern nicht residenter Personen oder bei Personen, die in Ceuta und Melilla Steuern zahlen.
Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt von der Autonomen Region ab, in der sich die Vermögenswerte, die Teil des Erbes sind, befinden.
Man sollte die internationalen Abkommen beachten, um so die Doppelbesteuerung zu vermeiden und auf diese Weise die Steuerlast zu reduzieren.
Welche Unterlagen muss man gemeinsam mit dem Formular 650 einreichen?
Bei der Einreichung der Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangt die Steuerbehörde zusätzlich zum Formular 650 die Vorlage einiger Dokumente:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
- Bescheinigung des Zentralen Testamentsregisters.
- Kopie der Lebensversicherung oder Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft.
- Erstausfertigung der öffentlichen notariellen Urkunde und einfache Ausfertigung, sofern Immobilienvermögen vorhanden ist. Wenn keines vorhanden ist, sind das Original und eine Kopie des Privatdokuments ausreichend.
- Beglaubigte Kopie des Testaments, die für die Einreichung dieser Erbschaftssteuer unbedingt erforderlich ist.
- Beglaubigte Ausfertigung des Erbscheins, falls kein Testament vorhanden ist.
- Ggf. die Kopie der Rechnung der IBI (Grundsteuer an die Gemeinde).
- Belege aller Belastungen und Schulden, die Sie in Abzug bringen möchten.
- Guthaben bei Bankunternehmen, an Kapitalbeteiligungen und anderen Finanzprodukten.
- Aufkleber mit Steueradresse von allen Erben und von der verstorbenen Person. Falls Sie diese nicht haben, müssen Sie eine Kopie der spanischen Steuernummer (NIF) von jeder Person vorlegen, auch von der verstorbenen Person.
Vorlage des Formular 650 Schritt für Schritt
Die Vorlage des Modells 650 erfolgt über die Website der Steuerbehörde in den Fällen, in denen die Steuerpflicht der steuerpflichtigen Person gegenüber der staatlichen Steuerverwaltung erfüllt werden muss und die Steuerzahlung daher nicht an die Autonomen Regionen überwiesen wurden. Das ist der Fall bei Person, die in Spanien nicht resident sind.
Der Steuerpflichtige selbst kann diese Steuererklärung einreichen, wenn er der einzige Steuerpflichtige ist, oder eine von den übrigen Steuerpflichtigen bevollmächtigte Person oder eine vom spanischen Finanzamt bevollmächtigte Person, die im Namen aller Steuerpflichtigen handelt.
Die Schritte zum Einreichen des Formulars 650 sind folgende:
- Weise Sie sich durch eine digitale Unterschrift oder über das Cl@ve-Identifikationssystem aus.
- Beim Zugriff werden auf dem Bildschirm zwei Optionen angezeigt:
- Einreichung einer Erklärung, wenn eine neue Erklärung erstellt wird.
- nächste Seite, um mit einer zuvor begonnenen Erklärung fortzufahren. Beim Speichern der Steuer-Erklärung muss die Nummer, die vorläufig erstellt wurde, angegeben werden.
- Füllen Sie alle Felder der Erklärung aus.
- Bezahlen. Der NRC (Identifikations-Nr. der Zahlung) kann direkt von der Bank oder über das Zahlungsportal bezogen werden
- Einreichen. Auf dem Bildschirm wird eine Zusammenfassung aller in der Erklärung enthaltenen Daten und der Zugriff auf diese Erklärung angezeigt: verstorbene Person, Person, die diese Erklärung einreicht, Merkmale des Nachlasses usw. Klicken Sie abschließend unten auf die Taste „unterschreiben und abschicken“.
Frist zur Einreichung des Formulars 650
Die Frist zur Einreichung des Formulars 650 beträgt maximal sechs Monate ab dem Todesdatum. Zur Erklärung der Erbschaftssteuer wird das Formular 650 verwendet. Falls Sie in Spanien nicht resident sind, müssen sie die Steuererklärung über die Website der staatlichen Steuerbehörde einreichen und die hierfür erforderlichen Schritte befolgen.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Teil unseres Service Steuern in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer.
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