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Haben Sie Eigentum oder Bankkonten außerhalb Spaniens? Wissen Sie, dass Sie diese angeben müssen? Alles über das Modell 720

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Haben Sie Eigentum oder Bankkonten außerhalb Spaniens? Wissen Sie, dass Sie diese angeben müssen? Alles über das Modell 720

Wenn Sie eine Immobilie, ein Bankkonto oder Investitionen im Ausland haben, ist dies für Sie von Interesse. Wahrscheinlich haben Sie noch nie von diesem Modell, dem Modell 720, gehört. Es ist kein typisches Modell wie das Modell 303 oder 130, das jeder Unternehmer und Selbstständige kennt, da er jedes Quartal mit ihnen zu tun hat.

Dieses Modell, das genau heißt: Modell 720 „Informative Erklärung von im Ausland befindlichen Vermögenswerten und Rechten“ betrifft die Steuerpflichtigen, natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz auf spanischem Staatsgebiet, Betriebsstätten auf spanischem Staatsgebiet von nicht ansässigen natürlichen oder juristischen Personen und die in Artikel 35.4 des Gesetzes 58/2003 vom 17. Dezember, Allgemeine Besteuerung, genannten Einrichtungen (Einrichtungen in Zurechnung von Einkünften, die Eigentum oder Berechtigung an Konten im Ausland mit einem Saldo von mehr als 50.000 Euro haben) (nachzulesen im BOE Art.2).

Wie der Name schon sagt, handelt es sich nicht um ein Modell, das die Zahlung von Steuern voraussetzt, sondern um ein rein informatives Modell, allerdings mit wichtigen Sanktionen, die wir am Ende kommentieren.


Was müssen Sie im Modell 720 deklarieren?

Vermögen – natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz auf spanischem Territorium, Niederlassungen mit Präsenz auf demselben Territorium, die zu nicht in Spanien ansässigen Körperschaften gehören, und Körperschaften, die bei der Zurechnung von Einkünften Eigentum oder Berechtigung an Konten im Ausland mit einem Saldo von mehr als 50.000 Euro haben.

Rechte – Inhaber von Wertpapieren, Aktien, Fonds, Lebensversicherungen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten über 50.000 Euro außerhalb der spanischen Grenzen. Auch Rechtsinhaber und wirtschaftlich Berechtigte mit Kontrolle über mehr als 25 % der vorgenannten Vermögenswerte durch physische oder juristische Personen.

Ausländer, die in Spanien ansässig sind (Sie können hier unseren Blog über ansässige oder nicht ansässige Bürger in Spanien lesen) – Wenn sie mehr als 1% eines oder mehrerer ausländischer Konten mit einem Guthaben von mehr als 50.000 € besitzen, oder eine Immobilie oder einen Teil davon, der mehr als 50.000 € beträgt.

Die 3 Artikel:

  • Artikel 42a. Meldepflicht für Konten bei Finanzinstituten im Ausland.
  • Artikel 42b. Meldepflicht für im Ausland verwahrte, verwaltete oder erzielte Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Einkünfte.
  • Artikel 54 bis. Meldepflicht für im Ausland gelegene Grundstücke und Rechte an Grundstücken.

Abgabetermine

Das Formular 720 „Auskunftserklärung über im Ausland belegene Vermögenswerte und Rechte“ ist vom 1. Januar bis zum 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die zu erteilende Auskunft bezieht, elektronisch über das Internet einzureichen.


Das Formular 720 wird jedes Jahr eingereicht?

Gute Nachrichten! Nein, Sie müssen dieses Formular möglicherweise nur einmal oder in den folgenden Fällen einreichen:

  • Wenn das bereits angemeldete Eigentum oder Recht verkauft wurde.
  • Wenn der Wert des gemeldeten Vermögenswerts oder Rechts im Vergleich zur vorherigen Meldung um £20.000 oder mehr gestiegen ist.

Mindeststrafe für das Versäumnis, Formular 720 einzureichen

Obwohl es sich um ein informatives Modell handelt, gibt es leider viele Personen oder Unternehmen, die nicht von seiner Existenz wissen und das Modell daher nicht ablegen. Dies zieht eine erhebliche Strafe nach sich.

Die Mindeststrafe für die Nichteinreichung des Modells 720 im ersten Fall, in dem die drei Meldepflichten nicht erfüllt werden, würde 30.000 € betragen. Im zweiten Fall, in dem nur eine Informationspflicht nicht erfüllt wird, beträgt die Mindeststrafe 10.000 €.

Haben Sie Zweifel daran, ob Sie das Formular 720 einreichen müssen? Sie können sich an uns, Firmalex Asesoría Integral, wenden und wir werden alle Ihre Zweifel lösen.

Wir sind in Dénia (Alicante) und Valencia