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Neue ergänzende Beihilfe für Selbstständige Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Beihilfe von der Generalitat haben? Verwenden Sie den Assistenten

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ayudas pla resistir

Am vergangenen Freitag genehmigte die Generalitat Valenciana ein Dekret über eine ergänzende Beihilfe für Selbstständige, die die Bedingung erfüllen, Empfänger des Vorteils der Einstellung der Tätigkeit aufgrund von COVID-19 zu sein.

Am Montag, den 9. Februar, wurde das Dekret veröffentlicht, das die Regeln für die direkte Gewährung dieser Soforthilfe zur Ergänzung der Leistungen der Sozialversicherung festlegt.

Die Hilfe ist Teil des Resist-Plans mit einem Gesamtvolumen von 108 Millionen Euro.

Die vorgesehene Beihilfe für Selbständige oder Freiberufler beträgt

– Maximal 300 Euro pro Person, die die Leistung für die außerordentliche Beendigung der Tätigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 in Anspruch nimmt, wenn diese in den Monaten Januar und Februar 2021 eingetreten ist.

– Maximal 150 Euro pro Empfänger der außerordentlichen Leistung bei Beendigung der Tätigkeit im Zusammenhang mit COVID-19, wenn diese im Januar oder Februar 2021 gezahlt wurde.

Die Einreichung von Anträgen und Begleitdokumenten beginnt am 15. Februar 2021 um 09.00 Uhr und endet am 28. Februar 2021 um 23.59 Uhr.

Haben Sie Zweifel oder wissen Sie nicht, ob Sie Anspruch auf eine Beihilfe haben?

Besuchen Sie das Webportal, auf dem erklärt wird, woraus das Förderprogramm besteht, welche Sektoren davon profitieren und was die Voraussetzungen und das Verfahren sind, um von der Förderung zu profitieren.

Die Website enthält einen Assistenten zur Suche nach der für Sie passenden Beihilfe“, in dem durch Eingabe der Unternehmensart und des CNAE die Beihilfe angezeigt wird, für die Sie in Frage kommen.

  • TELEFONISCHE AUSKUNFT „PLA RESISTIR“: +34 96 105 95 22
  • Öffnungszeiten: M-F von 9:00h bis 21:00h und samstags von 9:00h bis 14:00h