DeutschEspañolEnglishDeniaDeniaValencia Mon-Fre: 9:30-13:30 | 15:30-17:00 +34 966 421 416 Wir vereinbaren gerne persönliche Termine +34 966 421 416
es   en   de

Informationen über finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, die von ERTES aufgrund von Covid-19 betroffen sind

Firmalex > Arbeitsberatung > Informationen über finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, die von ERTES aufgrund von Covid-19 betroffen sind
Nuevas ayudas trabajadores ERTE

Die Generalitat Valenciana genehmigte am vergangenen 29. Januar das DECREE 18/2021 des Consell über die Genehmigung der gesetzlichen Grundlagen und die direkte Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer, die von einer ERTE betroffen sind, die aus der Sanitärkrise des Covid-19 abgeleitet wurde.

Aufgrund der Verschärfung der Covid-19-Gesundheitskrise kam es zu einer erheblichen Zunahme der Aussetzung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeitverkürzungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionstechnischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt (Temporary Employment Regulation Files -ERTE-), mit den daraus resultierenden Einkommensminderungen, die die Notwendigkeit der Einrichtung dringender und außerordentlicher Beihilfen zur Ergänzung der entsprechenden Leistungen für die von diesen ERTE betroffenen Arbeitnehmer bestimmen, um diese Minderungen zu mildern.

Diese Hilfe wird durch die Zahlung eines monatlichen Zuschusses sowohl für Arbeitnehmer gewährt, die sich noch in einer Situation der ERTE befinden, als auch für diejenigen, die von den neuen Hindernissen oder Einschränkungen bei der Entwicklung einer normalisierten Wirtschaftstätigkeit betroffen sein können.

Wer kann die Beihilfe erhalten?

Begünstigte und Anforderungen

  1. Die Begünstigten sind Personen, die die folgenden Anforderungen erfüllen Anforderungen:
    a) Um den Zustand der angestellten Arbeiter zu haben. Es wird davon ausgegangen, dass Personen, die in den Anwendungsbereich des überarbeiteten Textes des Arbeiterstatuts fallen, der durch das Königliche Gesetzesdekret 2/2015 vom 23. Oktober genehmigt wurde.
    b) Dass der Code des Sozialversicherungsbeitragskontos des Arbeitsplatzes, an dem sie ihre Leistungen erbringen, dem Code einer Provinz der Comunitat Valenciana entspricht..
    c) Dass sie aufgrund der vorübergehenden Aussetzung des Arbeitsvertrags in seiner Gesamtheit infolge einer ERTE aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionstechnischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt, die sich aus Covid-19 ergibt, Arbeitslosengeld beziehen.
  2. In Anbetracht des sozialen Charakters der Subvention, des geringen Einzelbetrags der Beihilfe, der großen Zahl potenzieller Begünstigter und der Tatsache, dass es sich um Arbeitnehmer handelt, sind die in Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November 2003 festgelegten Verbote nicht anwendba.
  3. Die Bestimmungen von Artikel 30 Absatz 7 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November sind auf diese Beihilfe anwendbar.

Wie hoch ist der Betrag der Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe beträgt:

a) Maximal 300,00 Euro pro begünstigter Person für den Fall, dass sie in den Monaten Januar und Februar 2021 Empfänger von Arbeitslosengeld in Verbindung mit ERTE Covid-19 gewesen sind.

b) Maximal 150,00 Euro pro Leistungsempfänger, wenn sie im Januar oder Februar 2021 Arbeitslosengeld in Verbindung mit ERTE Covid-19 erhalten haben.

Was müssen Sie tun, um die Beihilfe zu erhalten?

Die Arbeitnehmer müssen keine Schritte unternehmen, da die Beihilfe automatisch verarbeitet wird.

Auflösung

Der Konzessionsbeschluss genehmigt die Liste der Begünstigten und gibt, sofern es sich nicht um einen Teilbeschluss handelt, die Beitragsgrundlage und ggf. das Geburtsdatum an, die für die Abgrenzung der Beihilfe maßgeblich waren.
Die Frist für eine Entscheidung beträgt drei Monate ab dem Tag, der auf den Tag nach der Veröffentlichung dieser Rechtsgrundlagen folgt.

Der Beschluss wird im Amtsblatt der Generalitat Valenciana veröffentlicht und die Liste der Begünstigten erscheint zu gegebener Zeit auf der Website der Generalitat (siehe hier), in dem Abschnitt, der der Abteilung für nachhaltige Wirtschaft, produktive Sektoren, Handel und Arbeit entspricht.