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Firmalex > Erbschaft in Spanien > Das 650er-Modell

Ein Modell, das eng mit der Frage von Erbschaften, Erbschaften oder dem Einzug von Beträgen für Lebensversicherungsverträge zusammenhängt, ist das Modell 650. Sowohl Einwohner als auch Nichtansässige müssen es vorlegen, sofern sie die Anforderungen erfüllen und innerhalb der festgelegten Fristen.

Was ist das Modell 650?

Das Formular 650 ist die individuelle Selbstveranlagung zur Erbschaftssteuer. Es identifiziert einen Steuerzahler und berechnet den Betrag, den er zahlen muss, basierend auf den Vermögenswerten und Rechten, die er erhalten hat.

Es dient der Darstellung der Gesamtselbstauskunft sowie ergänzend zu früheren Präsentationen oder Teilselbstausschätzungen für Folgeabrechnungen.

Zweck des Deklarationsmusters 650

Der Zweck dieser Liquidation besteht darin, den Erwerb von Vermögenswerten und Rechten durch Erbschaft, Vermächtnis oder einen anderen Erbtitel sowie den Erhalt von Beträgen durch die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen zu erklären, wenn der Vertragspartner eine andere Person als der Begünstigte ist.

Anwendungsbereich

Das Formular 650 gilt für Erbschafts- und Schenkungssteuerabrechnungen, bei denen die Schuldner die Erklärung bei der staatlichen Steuerverwaltung abgeben müssen und die Leistung daher nicht an die Autonomen Gemeinschaften übertragen wurde.

Gezwungen, das Modell 650 vorzustellen

Es gibt zwei Situationen, in denen ein Proband zur Vorlage des Formulars 650 verpflichtet sein kann: persönliche unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht.

Persönliche unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf spanischem Territorium haben, sowie Vertreter und Beamte des spanischen Staates im Ausland, die durch Erbschaft, Vermächtnis oder eine andere Rechtsnachfolge einen Titel erwerben. Ebenso unterliegen die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, im Todesfall des Versicherten, wenn der Vertragspartner nicht der Begünstigte ist.

Beschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf spanischem Hoheitsgebiet haben, für die Vermögenswerte und Rechte, gleich welcher Art, die sich auf spanischem Hoheitsgebiet befanden, ausgeübt werden konnten oder erfüllt werden mussten und die durch Erbschaft, Vermächtnis oder einen anderen Erbrechtstitel erworben wurden. Ebenso unterliegen die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, wenn der Empfänger ein Nichtansässiger ist, der Vertrag in Spanien mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde oder wenn die Versicherungsgesellschaft eine spanische Gesellschaft ist, unabhängig vom Ort der Feier. vom Vertrag. Tatsächlich verpflichtete Steuerzahler müssen eine in Spanien ansässige Person benennen, die sie vor der Steuerverwaltung in Bezug auf ihre Steuerpflichten vertritt.

Was versteht man unter gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien?

Um festzustellen, ob es sich um eine persönliche oder reale Verpflichtung handelt, kommt es darauf an, ob Sie in Spanien wohnen oder nicht.

Es wird davon ausgegangen, dass eine natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf spanischem Hoheitsgebiet hat, wenn sie mehr als 182 Tage im Kalenderjahr unmittelbar vor dem Tag vor ihrem Tod auf dem spanischen Hoheitsgebiet aufhält.

Zur Ermittlung der Dauer werden nicht vorübergehende Abwesenheiten mitgezählt.

Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass eine natürliche Person im Gebiet einer Autonomen Gemeinschaft verbleibt, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet hat oder dort den Mittelpunkt ihrer Interessen hat; als solche gilt das Gebiet, in dem sie den größten Teil der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen erhält.

Frist

Die Einreichungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Todestag des Verstorbenen bzw. ab dem Tag, an dem die Sterbeerklärung rechtskräftig wird.

So präsentieren Sie das Modell 650

Zur Darstellung dieser Selbsteinschätzung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Physische Präsentation des gedruckten Modells. Es wird nach Eingabe des entsprechenden Betrags und zusammen mit der Erklärung über den Steuertatbestand und den dazugehörigen Unterlagen an die Zentrale des Nationalen Steuerverwaltungsamtes geliefert.
  • Füllen Sie das Formular aus, das in der AEAT Electronic-Zentrale verfügbar ist (Nichtresidenten). Alle mit dem steuerpflichtigen Ereignis verbundenen Daten werden eingegeben, anschließend ausgedruckt und nach Eingabe des entsprechenden Betrags und zusammen mit der Erklärung, in der das steuerpflichtige Ereignis bestätigt wird, und den zugehörigen Unterlagen in den Büros der staatlichen Steuerverwaltungsbehörde vorgelegt.
  • Elektronische Präsentation des Modells 650. Die Daten werden ausgefüllt, die Unterlagen werden beigefügt und die Zahlung erfolgt ggf. ohne Gang zu einer Geschäftsstelle. Der gesamte Vorgang erfolgt über das Internet und es wird ein digitaler Vorlage- und Zahlungsnachweis eingeholt.

Das Formular 650 ist die Selbstauskunft, bei der Sie das Ergebnis der Erbschaftssteuer für Erbschaften, Vermächtnisse und auch die erhaltenen Beträge im Zusammenhang mit Lebensversicherungen erhalten. Sie gilt, wenn Personen, die eine unbeschränkte oder beschränkte Verpflichtung zur Vorlage haben, dies bei der Steuerverwaltung tun müssen. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod persönlich oder online erfolgen.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Erbe in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer.

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