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Neue DIGITALIZA-CV-Zuschüsse. Hier ist eine kurze Zusammenfassung

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Zielsetzung

Erhöhung des technologischen Niveaus von KMUs in der Industrie und im industriellen Dienstleistungssektor durch den Einsatz neuer Elektronik-, Computer- und Kommunikationstechnologien (ICTs).

Wer kann sich bewerben?

  • KMU in der Valencianischen Gemeinschaft: KMU mit Sitz oder Produktionsstätten in der Valencianischen Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Einreichung der Begründung.
  • KMU, die Tätigkeiten ausüben, die in einer der folgenden Rubriken des CNAE 2009 enthalten sind:

a) Abschnitte C, D, E und F – Abteilungen 10 bis 43.
b) Abschnitt H – Abteilungen 49 bis 53.
c) Abschnitt J – Abteilungen 58 bis 63.
d) Abschnitt M – Abschnitte 69 bis 74.

Wie setzt sich die Beihilfe zusammen?

Als Voraussetzung gilt ein förderfähiges Budget ab 12.000 €.

Maximal 100.000 €.
Beihilfeintensität: Kleine Unternehmen 40% / Große Unternehmen 30%.
Art der Beihilfe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
1 Projekt pro Aktion.

Für welche Art von Projekten?

DIGITALIZA TRANSFORMATION

  • Software im Zusammenhang mit der Entwicklung der Projekte
  • Softwarelizenzen, ausgenommen Software für allgemeine Zwecke.
  • Entwicklung von kundenspezifischen Anwendungen
  • Kosten pro Nutzung von Lösungen und Anwendungen (XaaS-Modalitäten)
  • Anschaffung von Sachanlagen: Investitionen in Hardware, Sensoren, Automatisierungs- und Kommunikationseinrichtungen. Die Anlagen müssen in der produktiven Einrichtung des begünstigten Unternehmens in der Comunitat Valenciana installiert werden.
  • Externe Dienstleistungen: Kosten für technische Unterstützung, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen für die Diagnose, Planung oder Definition der in den zu unterstützenden Aktionen vorgesehenen Dienstleistungen. Der maximal zulässige Betrag ist der niedrigere der folgenden Werte: 15% der restlichen förderfähigen Kosten oder 14.500 Euro.

DIGITALISIERUNG VON TELEARBEIT

Anschaffung von immateriellen Vermögenswerten:

Software im Zusammenhang mit der Entwicklung der Projekte, ggf. einschließlich der Kosten für die Implementierung und Inbetriebnahme. In diesem Abschnitt wird Folgendes berücksichtigt:

  • Softwarelizenzen.
  • Entwicklung von kundenspezifischen Anwendungen.
  • Kosten für die Nutzung von Lösungen und Anwendungen (XaaS-Modalitäten), während der Zeit der Projektdurchführung.
  • Kosten für die Installation, Anpassung, Konfiguration und Inbetriebnahme der Lösungen.

Anschaffung von Sachwerten:

  • Telekommunikations- und Sicherheitseinrichtungen, die für den Betrieb der Lösungen notwendig sind.
  • Server, Personalcomputer und deren Kommunikationsgeräte, die für die Durchführung der Fernarbeit notwendig sind.
  • Anschaffung oder Anpassung von Geräten, Sensoren und Automatismen, die direkt und ausschließlich mit den vorherigen Abschnitten zusammenhängen.

Externe Dienstleistungen:

  • Kosten für technische Unterstützung, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen für die Diagnose, Planung oder Definition der in den zu fördernden Maßnahmen vorgesehenen Dienstleistungen sowie, falls erforderlich, für die Neuanpassung der Tätigkeit oder der Organisation des Unternehmens selbst. Der maximal zulässige Betrag beträgt 14.500 Euro.

Termine für die Einreichung von Anträgen

Vom 11. Februar bis 10. März 2021.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie Ihren Zuschussantrag bearbeiten möchten.