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Kautionsvertrag oder Reservierungsvertrag: Wie man einen Immobilien- oder Hauskaufvertrag in Spanien ohne Fehler schreibt

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Wenn es um den Kauf und Verkauf einer Immobilie geht, ist es wichtig, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Es sollte angesichts der Wichtigkeit kein improvisierter Akt sein, also muss Rechtssicherheit für den Fall späterer Probleme bestehen.

In Firmalex sind wir Experten in der Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, wir gehören dem Offiziellen Kollegium der Immobilienmakler von Alicante an. Wir bereiten Kauf- und Verkaufsverträge vor und überprüfen sie, ebenso wie die vorherige Kontrolle der Situation der Immobilie, indem wir eine Prognose der Gesamtkosten der Operation erstellen.

Daher wissen wir, dass man beim Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks auf rechtliche, wirtschaftliche und sogar städtebauliche Probleme stoßen kann. Daher ist es am besten, diese Tipps zu berücksichtigen oder sich in die Hände von Fachleuten zu begeben, um Ihre Investition zu garantieren.

Ratschläge, bevor Sie den Kauf- oder Verkaufsvertrag abschließen:

Holen Sie sich beim Grundbuchamt einen einfachen Vermerk über die Immobilie, um mögliche darauf eingetragene Belastungen wie Hypotheken, Pfandrechte oder Nießbrauchsrechte zu prüfen.

Erkundigen Sie sich beim örtlichen Rathaus, um sicherzustellen, dass die Immobilie, die Sie interessiert, mit den Zahlungen auf dem neuesten Stand ist: IBI und Gemeindesteuern.

Setzen Sie sich mit der Bewohnervereinigung in Verbindung und bitten Sie den Vorsitzenden oder den Verwalter, einen Nachweis über die Aktualität der Zahlungen der Vereinigung auszustellen.

Wenn schließlich, nach Erhalt dieser Dokumente, ein Kauf- und Verkaufsvertrag mit dem Eigentümer zustande gekommen ist, ist es ratsam, diesen schriftlich festzuhalten. Dieser Vertrag wird Kautionsvertrag oder Reservierungsvertrag genannt:

Der Anzahlungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:

  1. Rechtliche Angaben des Käufers und Verkäufers
  2. Den Gegenstand des Vertrages
  3. Identifikationsdaten des Eigentümers/der Eigentümer der Immobilie
  4. Registrierungsdaten der Immobilie
  5. Mögliche Belastungen
  6. Der festgelegte Kaufpreis
  7. Der Teil, der als Reserve, Anzahlung oder Kaution bei der Unterzeichnung dieses Vertrages gegeben wird und das Datum, an dem die Urkunde vor einem Notar ausgefertigt wird und der Rest des Betrages bis zum vereinbarten Verkaufspreis der Immobilie bezahlt wird.
  8. Andere Klauseln (wir können so viele Klauseln hinzufügen, wie wir wollen oder wie wir vereinbaren, um jede Vereinbarung, die der Verkäufer und der Käufer getroffen haben, schriftlich festzuhalten. Dies könnte zum Beispiel sein: eine Frist für die Fertigstellung der Urkunde, ein Zeitlimit für den Einzug des Verkäufers oder jede andere Klausel, die als wichtig erachtet wird)

Sobald eine Einigung erzielt und der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, tritt eine der Parteien vom Verkauf zurück, hat dies Konsequenzen. Der Verkäufer kann den Teil, der als Reservierung oder Anzahlung gegeben wurde, behalten, der normalerweise auf 10% des Kaufpreises festgelegt ist, also ein erheblicher Betrag sein kann.

Ebenso, wenn der Verkäufer sich zurückzieht, um den Verkauf vor einem Notar zu formalisieren, ist er innerhalb seiner Rechte, wie in Artikel 1454 des Zivilgesetzbuches festgelegt, aber mit einer Strafe, da er die Anzahlung verdoppelt zurückgeben muss, d.h. er muss den Käufer mit dem doppelten Betrag entschädigen, der als Anzahlung oder Kaution im unterzeichneten Vertrag vereinbart wurde.

Firmalex ist ein Immobilienmakler in Alicante mit Büros in Denia und Valencia. Vertrauen Sie bei der Abwicklung Ihrer Immobilienkaufverträge auf einen Profi. Wir betreuen Sie in Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Lesen Sie unseren Service für Immobilienkauf und -verkauf.