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Aktuelle Nachrichten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nicht-Residenten

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Información y novedades sobre el impuesto de sucesiones y donaciones para ciudadanos no residentes

Es kommt immer häufiger vor, dass Schenkungen und Erbschaften, für die in Spanien Steuern gezahlt werden müssen, eine Person betreffen, die nicht in unserem Land ansässig ist.

Das heißt, im Fall wenn ein im Land ansässiger Elternteil mit einem im Ausland lebenden Kind stirbt, oder wenn ein in unserem Land ansässiger Ausländer Erbe eines im Ausland ansässigen Verwandten ist, wird spanische erbschafssteuer fällig.

Abrechnung der Erbschaftssteuer für nicht-residente Erben in Spanien

Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Spanien, die der spanischen Erbschaftssteuer unterliegen, werden genauso besteuert wie andere spanische Bürger, wodurch die steuerliche Diskriminierung in Bezug auf europäische Einwohner beseitigt wurde.

Wenn der Erbe seinen Wohnsitz in der EU hat, können die erbrechtlichen Vorschriften des spanischen Bundeslandes des gewöhnlichen Wohnortes des Erblassers angewandt werden die immer wesentlich günstiger sind, als die allgemeine staatliche Regelung, und zwar unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes.

Im Falle von Vermögen im Ausland und Wohnsitz in Spanien

Wenn sich das gesamte Vermögen außerhalb Spaniens befindet und die Erben hier ihren Wohnsitz haben, sind sie verpflichtet, spanische Steuern nach den entsprechenden Vorschriften des spanischen Bundeslandes zu zahlen.

Das Gesetz erlaubt, dass die im Ausland gezahlte Erbschafssteuer in Spanien abgesetz werden kann.

Abrechnung der Erbschaftssteuer bei Todesfällen von Nicht-Residenten in Spanien

Im Falle des Todes von Personen, die nicht in Spanien wohnen, aber Vermögen in unserem Land haben, muss der Erbe die Steuern des spanischne Bundeslandes zahlen, an dem sich der größte Teil des Vermögens befindet, unabhängig davon, ob der Erbe in Spanien wohnt oder nicht.

Für den Fall, dass die Erben nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht im Besitz einer spanischen Steuernummer sind, müssen sie aus praktischen Gründen eine vorläufige Steuernummer beantragen. Andernfalls können sie die Erbschaftssteuer nicht beim spanischen Finanzamt anmelden.

Nicht-Residenten ausserhalb der EU

Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer wird auch auf Nicht-Residenten außerhalb der EU angewandt, mit den entsprechenden Freibeträgen und Ermäßigungen der spanischen Bundesländer, obwohl die Zuständigkeit beim staatlichen spanischen Finanzamt in Madrid liegt. Die Steuerverwaltung hat diese Zuständigkeit nicht an die Bundesländer abgegebn, obwohl sie die Berechnungen mit den entsprechenden Freibeträgen und Ermäßigungen zulässt (sonst könnte der Steuerzahler gegen die Verwaltung klagen).

Derzeit kann jeder Nicht-Resident in Spanien, der die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach den staatlichen Vorschriften statt nach den Vorschriften der spnischne Bundesländer beglichen hat, mit der ein Anknüpfungspunkt besteht, der in der Regel derWohnsitz des Verstorbenen ist, innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist eine Rückerstattung der zu Unrechtgazahlten Steuer beantragen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

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📍 #Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Bloque 6, planta 1, pta. 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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