DeutschEspañolEnglishDeniaDeniaValencia Mon-Fre: 9:30-13:30 | 15:30-17:00 +34 966 421 416 Wir vereinbaren gerne persönliche Termine +34 966 421 416
es   en   de

Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer: Persönliche Steuern

Firmalex > Letzte Neuigkeiten > Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer: Persönliche Steuern

Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer, den Sie in unserer Rubrik Steuern in Spanien finden.

Persönliche Einkommensteuer

Eine steuerlich nicht ansässige Person in Spanien muss eine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn wirtschaftliche Interessen in Spanien existieren.

Die spanischen Behörden befassen sich nur mit dem Einkommen, das Sie aus Aktivitäten in Spanien erzielen, nicht mit Ihrem weltweiten Einkommen.

Typische Beispiele hierfür sind Ihre Einkünfte aus der Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses (siehe auch „Steuer auf den fiktiven Mietwert Ihrer Immobilie“ unten).

Da dieses Einkommen Teil Ihres weltweiten Einkommens ist, muss es bei den Steuerbehörden des Heimatlandes deklariert werden, aber aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern ist ein Abzug der gezahlten Steuer möglich.

Besteuerung von Kapitalerträgen

Die Spanier haben kein separates System der Kapitalertragssteuerveranlagung. Für natürliche Personen, die steuerlich in Spanien ansässig sind, werden Kapitalgewinne als Teil ihres steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr behandelt, in dem der Gewinn anfällt.

Für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, ist die Kapitalertragssteuer in der Regel mit einem Pauschalsatz von 19 % auf die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der Gegenstand verkauft wurde, und dem dafür gezahlten Preis zu entrichten.

Im typischen Beispiel des Verkaufs einer Immobilie werden die Preise zur Berechnung der Steuerschuld herangezogen, die in der Eigentumsurkunde angegeben sind.

Steuer auf den fiktiven Mietwert Ihrer Immobilie

Neben der ordentlichen Einkommensteuererklärung, die Sie in geeigneten Fällen abgeben müssen, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung in Bezug auf den fiktiven Eigenmietwert Ihrer Immobilie abgeben.

Diese Erklärung muss unabhängig davon abgegeben werden, ob Sie die Immobilie tatsächlich selbst genutzt haben oder nicht.

Wenn Sie die Immobilie tatsächlich vermietet und dafür Geld erhalten haben, dann wird das erhaltene Geld in Ihrer Erklärung angegeben.

Die Erklärung der fiktiven Einkünfte aus Ihrem Vermögen erfolgt auf einem Formular mit der Bezeichnung 210, das Sie bei über die Webseite des Finanzamtes erhalten können.

Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts Ihrer Immobilie berechnet.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 #Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

✉📞Kontakt: info@firmalex.com – Tel. +34 966 421 416 – Whatsapp +34 622 497 615

Folgen Sie uns: FacebookLinkedIn