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Firmalex > Erbschaft in Spanien > Das neue Gesetz zur Betrugsbekämpfung in Spanien: Vermögensbesteuerung

Am 10. Juli wurde im Staatsanzeiger das Gesetz 11/2021 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Steuerbetrug in Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien veröffentlicht. Diese Verordnung sieht steuerliche Änderungen vor, die sich insbesondere auf die Vermögenssteuern im Zeitraum bis 2022 auswirken.

Wie fast alle Steuergesetze zielt es darauf ab, die Steuereinnahmen zu erhöhen, aber um dies zu erreichen, werden die Steuersätze nicht erhöht, sondern die Steuerbemessungsgrundlage wird vergrößert.

Die Bezugsgröße: Die neue Bemessungsgrundlage

Die wichtigste Neuerung ist die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer: Erbschaft, Schenkung, Stempelsteuer und Vermögenssteuer. Künftig wird die Besteuerung auf der Grundlage des so genannten „Referenzwerts“ erfolgen, einem neuen System zur Bewertung von Immobilien, das sich von dem traditionellen Bewertungssystem unterscheidet.

Dieser Wert wird auf der Grundlage der Preise von Transaktionen und Immobilien berechnet, die dem Finanzministerium von Notaren und Grundbücher gemeldet werden (gemäss Kaufpreis, Erhaltungszustand, Alter usw.) und wird vom Katasteramt im letzten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht. Wenn dieser Wert nicht verfügbar ist, wird die Steuerbemessungsgrundlage der höhere der folgenden Beträge sein: der angegebene Wert oder der Marktwert.

Die Regierung argumentiert, dass diese neuen Entwicklungen zu einer Verringerung der Rechtsstreitigkeiten führen werden, die durch das Verfahren zur Überprüfung des Wertes von Immobilien verursacht werden, das den regionalen Steuerverwaltungen so viele juristische Rückschläge beschert hat, auch wenn die Meinungen über die Folgen unter den Fachleuten auf diesem Gebiet geteilt sind, da diese mitgeteilten Preise im Allgemeinen höher sein werden als der Katasterwert oder der Wert, der sich aus der Anwendung der von den regionalen Regierungen genehmigten Koeffizienten auf den Katasterwert ergibt. Dadurch erhöht sich die Steuerbemessungsgrundlage und folglich auch die zu zahlende Steuer.

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