DeutschEspañolEnglishDeniaDeniaValencia Mon-Fre: 9:30-13:30 | 15:30-17:00 +34 966 421 416 Wir vereinbaren gerne persönliche Termine +34 966 421 416
es   en   de

Reform des Arbeitsrechts: Verträge, Tarifverträge und Kurzarbeit

Firmalex > Arbeitsberatung > Reform des Arbeitsrechts: Verträge, Tarifverträge und Kurzarbeit

Die Regierung billigt die neue Arbeitsreform und gibt den Unternehmen drei Monate Zeit, um ihre Zeitverträge bis zum 30. März anzupassen.

Die im Dezember letzten Jahres vom Ministerrat verabschiedete Arbeitsreform zielt darauf ab, befristeten Verträgen ein Ende zu setzen, das Gleichgewicht bei den Tarifverhandlungen wiederherzustellen und Kurzarbeit (ERTE) in die allgemeine Gesetzgebung aufzunehmen, die an die Stelle der bei Pandemien verwendeten Verträge treten, jedoch alles mit demselben Ziel: Entlassungen zu vermeiden.

Befristete Verträge

Für Werk- oder Dienstverträge und befristete Verträge für Umstände der Produktion, die zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 30. März 2022 abgeschlossen werden, gelten die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wobei ihre Laufzeit sechs Monate nicht überschreiten darf.

Werden diese Verträge vor dem 31. Dezember abgeschlossen, gelten sie ebenso wie die unbefristeten Verträge für Bauarbeiter bis zu ihrer Höchstdauer.

Die Reform, die das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen der Regierung und den Sozialpartnern ist, sieht vor, dass der normale Arbeitsvertrag unbefristet ist und dass befristete Verträge nur aus ganz bestimmten Gründen abgeschlossen werden können: für bestimmte (vorhersehbare oder unvorhersehbare) Produktionsumstände und zur Ersetzung eines anderen Arbeitnehmers mit Arbeitsplatzreservierung.

Auf diese Weise wird der Werk- oder Dienstvertrag, der in einigen Fällen befristete Verträge von bis zu vier Jahren erlaubte, aus dem Arbeitsrecht gestrichen.

Ausbildungsverträge

Gleichzeitig stärkt die Reform die Definition und die Kausalität des Ausbildungsvertrags, indem sie zwei Arten von Verträgen anbietet: den alternierenden Ausbildungsvertrag, der Arbeit und Ausbildung kombiniert, und den Vertrag zum Erwerb von Berufspraxis.

Der unbefristete-diskontinuierliche Vertrag

Die Begrenzung der befristeten Verträge soll die Nutzung des unbefristeten diskontinuierlichen Vertrags (bei dem ein Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über arbeitet) für saisonale Aufgaben fördern. Darüber hinaus sieht der neue Text vor, dass die Betriebszugehörigkeit dieser Arbeitnehmer für die gesamte Dauer ihres Arbeitsverhältnisses gezählt wird und nicht nur für die Zeiten, in denen sie gearbeitet haben.

Kollektivvereinbarungen

Die Verordnung stellt die volle „Ultra-Gültigkeit“ von Tarifverträgen wieder her, so dass sie ohne zeitliche Begrenzung verlängert werden, bis sie durch neue ersetzt werden.

Außerdem wird der Vorrang des Branchentarifvertrags vor dem Firmentarifvertrag wiederhergestellt.

Wie wird die Kurzarbeit (ERTE) nach der Arbeitsreform aussehen?

Die Verordnung stärkt auch die Verfahren für Kurzarbeit und vorübergehende Entlassungen (ERTEs), um Massenentlassungen zu vermeiden. So wird das allgemeine Arbeitsrecht die ERTEs, die während der Pandemie massiv genutzt wurden, mit größeren Erleichterungen für ihre Bearbeitung einschließen und neue unter dem Namen RED-Mechanismus schaffen, um auf konjunkturelle oder sektorale Krisen zu reagieren.

Der RED-Mechanismus Zusätzlich zu den ERTEs können Unternehmen in Krisensituationen den RED-Mechanismus für Beschäftigungsflexibilität und -stabilisierung nutzen, der zwei Modalitäten vorsieht: eine konjunkturelle, wenn eine makroökonomische Situation die Anwendung von Stabilisierungsinstrumenten ratsam macht, und eine sektorale, die Unternehmen nutzen können, wenn ein Sektor Veränderungen erfährt, die eine Umschulung und einen beruflichen Übergang erforderlich machen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

✉📞Kontakt: info@firmalex.com – Tel. +34 966 421 416 – Whatsapp +34 622 497 615

Folgen Sie uns: FacebookLinkedIn