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Erbschaft in Spanien mit einem Nicht-Residenten oder Ausländer: Wo ist die Erbschaftssteuer zu zahlen?

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Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer, den Sie in unserer Rubrik Erbe in Spanien finden.

Die Vorlage der Unterlagen für die Abrechnung und Entrichtung der Steuer unterliegt in territorialer Hinsicht den folgenden Bestimmungen:

Erbschaft: am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen oder eines der Erben, wenn diese in Spanien wohnhaft waren. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag beim Finanzamt Madrid eingereicht werden.

Schenkungen: Bei Immobilien hängt dies von der Lage der Immobilie und ihrem Wert ab. Wenn beispielsweise mehrere Immobilien in verschiedenen Autonomen Gemeinschaften liegen, erfolgt die Anmeldung und Entrichtung der Steuer in der Autonomie, in der sich die Immobilie mit dem höchsten Wert befindet. Wenn sich die Immobilie im Ausland befindet, muss sie beim Finanzamt Madrid angemeldet werden. Bei beweglichen Sachen am Wohnsitz des Beschenkten oder, wenn sie von unterschiedlichem Wert sind, am Wohnsitz des Empfängers der wertvolleren Sache.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
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