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Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer: Merkmale, Themen und Gruppen

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Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer, den Sie in unserer Rubrik Erbe in Spanien finden.

Um die Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnen zu können, muss man zunächst ihre Merkmale kennen, wissen, wer ihr unterliegt und in welche Gruppen sie eingeteilt wird.

Allgemeine Merkmale

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:

– Direkt.
– Persönlich.
– Subjektiv.
– Progressiv.
– Eigenberechnung, entsprechend dem in einigen Autonomien eingeführten System.

Wer ist von der Berechnung betroffen?

Es gibt drei Arten von Personen, die zur Zahlung der ISD verpflichtet sind:

– Erben, Vermächtnisnehmer und Begünstigte von Erbschaftsansprüchen.
– Schenker oder Begünstigte eines anderen Rechtsübergangs unter Lebenden.
– Begünstigte von Lebensversicherungspolicen.

Gruppen nach dem Grad der Verwandtschaft

Allerdings muss der Grad der Verwandtschaft berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz vier Gruppen für die Abrechnung der Steuer vor:

– Gruppe 1: Leistungsempfänger unter 21 Jahren.
– Gruppe 2: Leistungsempfänger über 21 Jahre.
– Gruppe 3: Verwandte zweiten und dritten Grades in gerader Linie sowie Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie durch Verwandtschaft.
– Gruppe 4: Kollaterale Verwandte vierten Grades und entferntere Verwandte.

Die Beziehung zwischen dem bereits vorhandenen Vermögen und dem Verwandtschaftsgrad ergibt einen Multiplikatorkoeffizienten, der sich auf die Erbschaftssteuer auswirkt, um die Steuerschuld zu erhalten. Dieser Parameter ist wichtig, da beispielsweise in einigen Autonomien diejenigen, die zur Gruppe 1 gehören, nur symbolische Beträge zahlen, während diejenigen, die zur Gruppe 2 gehören, praktisch steuerfrei sind oder sehr hohe Ermäßigungen erhalten.

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