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Neuigkeiten bei der Einkommensteuer 2023 für Selbstständige

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Die IRPF (Persönliche Einkommenssteuer) wird für Selbstständige, die unter die objektive Schätzungsregelung fallen, gesenkt, neben anderen neuen Änderungen.

Die Einkommensteuererklärung 2023 wird wichtige Neuerungen für Selbstständige enthalten. Dazu gehören eine Senkung der Einkommensteuer um fünf Punkte für Personen, die objektiv veranlagt werden, sowie eine Erhöhung des Abzugs für schwer zu rechtfertigende Ausgaben um 2 %.

Einsparungen bei der Steuererklärung

So können Selbstständige im nächsten Jahr eine gewisse Ersparnis bei ihrer Einkommensteuererklärung erzielen. Diejenigen, die nach objektiver Schätzung besteuert werden, kommen in den Genuss einer zusätzlichen Ermäßigung ihrer persönlichen Einkommensteuer. Selbstständige, die im Rahmen der vereinfachten Direktveranlagung Steuern zahlen, können ihrerseits den Steuersatz für schwer nachweisbare Ausgaben erhöhen. Diese Erhöhung wird von derzeit 5 % auf 7 % des Nettoeinkommens steigen. Der Höchstbetrag für die Berücksichtigung dieser Art von Ausgaben liegt bei 2.000 Euro. Die Einsparungen durch diese Maßnahmen werden auf rund 184 Millionen Euro geschätzt.

Die Regierung hat außerdem angekündigt, dass sie den Steuersatz für höhere Kapitalerträge um 1 % anheben will. Das bedeutet, dass für diejenigen, deren Kapitalerträge höher als 200.000 Euro sind, der persönliche Einkommensteuersatz auf 27 % steigt. Diejenigen, die mehr als 300.000 Euro im Jahr verdienen, werden mit einem Satz von 28 % besteuert.

Selbstständige mit zwei oder mehr Kindern

Bei Selbstständigen, die zwei oder mehr Kinder haben und die eine gemeinsame Steuererklärung mit ihrem Partner abgeben, erhöht sich das zu versteuernde Mindesteinkommen auf 19.000 Euro.

Ermäßigungen für Unternehmen

Auch die Unternehmen müssen sich auf Änderungen bei ihren Steuererklärungen einstellen. Eine der wichtigsten davon betrifft die nominale Senkung der Körperschaftssteuer. Diese Steuer wird für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro von 25 % auf 23 % gesenkt. Gleichzeitig wird die vom Finanzministerium auferlegte Beschränkung für den Ausgleich von Verlusten von Tochtergesellschaften in konsolidierten Konzernen auf 50 % gesenkt.

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