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Erbschaft eines Ausländers: Steuern und Probleme beim Erben

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Das Erbe eines Ausländers, der auf spanischem Staatsgebiet Vermögen besitzt, ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden, die beim Erbe von spanischen Staatsangehörigen nicht auftreten. Aus diesem Grund ist es in diesen Fällen am besten, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Erbe in Spanien schnell und einfach verteilt werden kann.

Was geschieht mit dem Erbe eines Nichtansässigen?

In Spanien gibt es eine Erbschaftssteuer (impuesto de sucesiones), die beim Tod einer Person erhoben wird und eine Steuerpflicht für die Erben auslöst. Bei Erbschaften von Nicht-Residenten gibt es mehrere mögliche Szenarien:

Der Verstorbene ist nicht in Spanien ansässig, hat aber seinen Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und verfügt über Vermögen in Spanien

Wenn der Erbe nicht in Spanien ansässig ist, zahlt er/sie in Spanien Steuern auf das in Spanien befindliche Vermögen. Ist er oder sie ansässig, zahlt er oder sie in Spanien Steuern auf das Vermögen, das der Verstorbene weltweit hatte.

Wenn der Verstorbene kein Vermögen in Spanien hatte, kann der nicht in Spanien ansässige Erbe Fragen wie die Vermögens- und Erbschaftssteuer vergessen, da er keine Steuern zahlt. Wenn er/sie hier wohnt, zahlt er/sie in Spanien für das Vermögen, das der/die Verstorbene weltweit besaß.

Wenn der verstorbene Gebietsfremde aus einem anderen Land als der EU oder dem EWR stammt und über Vermögen in Spanien verfügte

Der gebietsfremde Erbe zahlt Steuern auf das in Spanien befindliche Vermögen. Wenn er/sie in Spanien lebt, zahlt er/sie hier Steuern auf das Vermögen, das der/die Verstorbene irgendwo auf der Welt hatte.

Hatte der Verstorbene zwar Vermögen, aber nur außerhalb Spaniens, zahlt der gebietsfremde Erbe hier keine Steuern, und der Gebietsansässige zahlt in Spanien Steuern auf den Wert des Vermögens, das sich irgendwo auf der Welt befindet.

Die Komplexität der Erbschaft für Nicht-Residenten

Bei der Festsetzung der Steuerschuld, wenn es um die Besteuerung von Ausländern geht, müssen der Wohnsitz des Verstorbenen, der Ort, an dem sich sein Vermögen befindet, und die Situation des Wohnsitzes oder Nichtwohnsitzes der Erben in Spanien berücksichtigt werden. Dies macht die Angelegenheit besonders komplex.

Häufig versuchen die Betroffenen, diese Probleme für ihre Familie durch eine Schenkung unter Lebenden zu vermeiden. Dies ist zwar völlig legal, bedeutet aber auch, dass die Schenkung bei Nichtansässigen besteuert wird. Kommt es später zu Problemen oder Unstimmigkeiten bei der Verteilung, muss außerdem ein Verfahren zur Rückforderung von Erbschaftsvermögen eingeleitet werden, um es im Nachlass zu berücksichtigen.

Die Rückforderung von Erbschaftsvermögen bedeutet nicht nur, dass die Verteilung länger dauert, sondern auch, dass möglicherweise neue Steuern gezahlt werden müssen. Wie Sie gesehen haben, ist eine Erbschaft aus dem Ausland eine sehr komplexe Angelegenheit, und der beste Weg, um Probleme für die Erben zu vermeiden, besteht darin, dass der Gebietsfremde in einem Testament festlegt, wie er sein Vermögen verteilen will. Für einen Gebietsfremden ist es ratsam, an seinem Wohnsitz zu testieren und das in Spanien befindliche Vermögen in das Testament aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es interessant, die europäische Erbschaftsverordnung (650/2012 vom 4. Juli 2012) zu berücksichtigen, die auf Erbschaften mit internationalem Bezug Anwendung findet und zur Klärung der verschiedenen Situationen beiträgt, die in diesen Fällen auftreten können.

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