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Firmalex > Erbschaft in Spanien > Erbschaft mit Vermögen im Ausland

Die EU-Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli, die die Erbfolge nach der Todesursache regelt und in den meisten Ländern der Europäischen Union anwendbar ist. Dies ist ein großer Fortschritt für die europäischen Bürger, die das auf den Nachlass einer Person anwendbare Recht wählen können und nicht das bisherige starre Kriterium der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen anwenden müssen, das denjenigen Kopfzerbrechen bereitete, die ihren Wohnsitz seit langem in einem anderen Land begründet hatten, aber nicht dessen Staatsangehörigkeit besaßen.

Vor allem, wenn es sich um Spanier mit Wohnsitz im Ausland, aber mit Immobilien in Spanien handelt. Genauso wie der umgekehrte Fall von Ausländern mit Immobilien in Spanien.

Aber zunächst ist es wichtig, sich über das Erbe von Nichtansässigen klar zu werden. Es gibt eine Vielzahl von Zweifeln auf Seiten der Erben sowie der Personen, die ihr Vermögen versichert hinterlassen wollen, daher ist eine gute rechtliche Beratung unerlässlich.

Trotz dieser Verbesserung im Gesetz hat das Thema seine Komplexität.

Die Person kann wählen

Zum Beispiel kann eine Person mit spanischer Staatsangehörigkeit, die in Frankreich lebt, wählen, ob ihr Erbe nach spanischem oder französischem Recht geregelt werden soll. Ist dies jedoch nicht der Fall, wird das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts angewendet.

Aber das Gesetz gilt für den gesamten Nachlass, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte oder Erben befinden.

All dies gilt, wenn die verbindenden Staaten Mitglieder der EU sind.

Aspekte, die nicht durch das Recht des gewählten Landes geregelt sind.

Es gibt eine Reihe von Aspekten, die bei der Planung einer Erbschaft von großer Bedeutung sind und die von der getroffenen Wahl ausgenommen sind bzw. bei Fehlen einer Wahl wird auch das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts nicht gelten.

Diese Aspekte sind:

Erbschaftssteuer: Diese wird von dem Land geregelt, in dem die Erben, die diese Steuer zahlen müssen, ihren Wohnsitz haben und auch von dem Land, in dem sich das Vermögen befindet. Daher werden die Erben als Steuerzahler die Steuer an den Fiskus zahlen, die ihnen durch die persönliche Verpflichtung und auch durch die Verpflichtung des Standortes des Vermögens entspricht, unbeschadet anderer Steuern, die in dem Staat, in dem sich die Immobilie befindet, infolge der Übertragung dieser anfallen.

Güterstand, der sich wie der Familienstand ausschließlich nach dem nationalen Recht des Erblassers richtet.

Personenstand und Geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen, wie oben.

Die Auflösung, das Erlöschen von Gesellschaften und juristischen Personen ist ebenfalls ausgeschlossen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 #Dénia – Plaza del Convento, 6 – Entresuelo pta. B

📍 #Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Bloque 6, planta 1, pta. 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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