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Formalitäten, die vor dem Erhalt einer Erbschaft anstehen

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Die Nachricht vom Tod eines Familienmitglieds ist oft schwer zu verarbeiten. Und dann muss man sich noch mit der ganzen Bürokratie und den Schwierigkeiten auseinandersetzen, die entstehen, wenn alles auf den neuesten Stand gebracht werden muss.

Deshalb ist es am Besten, genau zu wissen, was zu tun ist und sich ggf. beraten zu lassen.

Schritte vor dem Erhalt einer Erbschaft

Bevor Sie die Erbschaft eines verstorbenen Verwandten erhalten, müssen Sie Folgendes tun

  • Besorgen Sie sich die Sterbeurkunde.
  • Fordern Sie die Bescheinigungen zur letzten Testamentserklärung und über die Versicherungsverträge des Verstorbenen an.
  • Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Schulden. Viele Menschen tun das nicht, bevor sie das Erbe annehmen und bereuen es dann. Wir können nicht wissen, welche Vermögenswerte und Schulden jemand, der sein Erbe hinterlässt, hat.
  • Annahme und Zuweisung der Erbschaft. Ohne diesen Schritt kann man das Vermögen, aus dem die Erbschaft besteht, nicht in Empfang nehmen.
  • Zahlung der Erbschaftssteuer. Um sich ein Bild vom Umfang dieser Steuer zu machen, informieren wir Sie darüber, dass es manchmal sogar notwendig sein kann, einen Kredit zu beantragen, da der zu zahlende Steuerbetrag hoch sein kann.
  • Zahlung sonstiger Steuern und Auslagen. Bei den meisten Erbschaften fallen auβerdem noch andere Steuern an, wie z. B. Steuern auf beurkundete Rechtsgeschäfte und die Wertzuwachssteuer (Plusvalia) auf Grundstücke im Stadtgebiet (Veräußerungsgewinne beim Verkauf der Immobilie, die an das zuständige Rathaus zu zahlen sind). Darüber hinaus fallen Notarkosten an (für die Annahme der Erbschaft, Eintragung ins Grundbuchamt und notarielle Urkunde).

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod einer Person rechtsgültig bescheinigt.

Diese beantragt man beim Standesamt auf eine der folgenden Weisen:

  • Persönlich. Gehen Sie direkt zum Standesamt, nachdem Sie zuvor einen Termin vereinbart haben.
  • Per Post. Schicken Sie einen Brief an das Standesamt, und beantragen Sie die Ausstellung der Sterbeurkunde.
  • Online. Antrag an die elektronische Zentrale des Justizministeriums.

Letzter Wille

Anhand der Bescheinigung zur letzten Testamentserklärung können die Angehörigen eines Verstorbenen wissen, ob ein Testament vorliegt und in welchem Notariat es erklärt wurde. In der Bescheinigung zur letzten Testamentserklärung ist auch angegeben, ob der Verstorben ggf. eine Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Diese Bescheinigung kann auf folgende Weise beantragt werden:

  • Persönlich. Nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zentrale des Verbraucherschutzes oder in jedem anderen Büro der Territorialverwaltung des Justizministeriums.
  • Per Post. Senden Sie den Antrag an das Zentralregister für Testamentserklärungen, das dem Justizministerium untersteht. Die Adresse lautet: Plaza Jacinto Benavente, 3, 28012 (Madrid).
  • Telematisch. Hierzu ist ein digitales Zertifikat für den Zugang zur elektronischen Zentrale des Justizministeriums erforderlich.

Annahme der Erbschaft

Wie wir bereits erwähnt haben, ist es für den Erhalt der Vermögenswerte, aus denen sich die Erbschaft zusammensetzt, notwendig, diese zuvor anzunehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, in Spanien eine Erbschaft anzunehmen:

  • Vorbehaltlos Annahme der Erbschaft. Dies ist der einfachste Weg, die Erbschaft anzunehmen, den sie wird in ihrem vollständigen Umfang angenommen, d.h. sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden und Pflichten des Verstorbenen. Die Wirkung ist uneingeschränkt, d.h., dass die Erben neben dem Vermögen der Erbschaft auch mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden haften. Bei einer solchen Annahme ist es sehr wichtig, vorher zu wissen, was genau in der Erbschaft beinhaltet ist.
  • Erbschaftsannahme unter Vorbehalt einer Inventarerrichtung. Die Schulden werden beglichen, bevor das Vermögen des Verstorbenen verteilt wird. Somit haften die Erben für Verbindlichkeiten nur mit dem zur Erbschaft gehörenden Vermögen, niemals mit ihrem eigenen.

Die Zahlung der Steuer

Der Erhalt einer Erbschaft ist mit der Zahlung bestimmter Steuern und Kosten verbunden, worauf wir bereits hingewiesen haben.

Sehen wir uns an, welche Steuern im Zusammenhang mit Erbschaften in Spanien die wichtigsten Steuern sind.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer  

Es handelt sich um eine nationale Steuer, die in ganz Spanien erhoben wird, die Zuständigkeit dafür liegt jedoch bei den Autonomen Regionen. Daher gibt es Unterschiede bei der Zahlung dieser Steuer, je nachdem, in welcher Autonomen Region der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte.

Ebenfalls bestehen Unterschiede, die mit dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Verstorbenen zusammenhängen, so ist beispielsweise die Steuer niedriger, je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist.

Die Wertzuwachssteuer für städtische Grundstücke

Die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke (Plusvalia) wird auf Immobilien oder Grundstücke in städtischen Gebieten, die Teil der Erbschaft sind, erhoben.

Die Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte (AJD)

Auch diese Steuer wird in jeder Autonomen Gemeinschaft unterschiedlich berechnet. Obwohl alle zur Zahlung verpflichtet sind, hat jede Autonome Region ihre eigene Regelung und ihren eigenen Steuersatz.

Sobald Sie diese Steuern bezahlt haben, ist alles auf dem neuesten Stand und Sie können die bereits angenommene Erbschaft in Empfang nehmen. Wie wir gesehen haben, müssen einige Formalitäten durchgeführt warden, bevor man die Erbschaft erhält. Die Einholung der Sterbeurkunde und der Bescheinigung über das zuletzt erklärte Testament, die förmliche Annahme der Erbschaft und die Zahlung der Steuern sind von größter Bedeutung, da ohne man sie das zur Erbschaft gehörende Vermögen nicht in Empfang nehmen kann.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist Bestandteil unserer Serviceleistungen bei Erbschaften nicht residenter Personen. In diesem Abschnitt finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien für nicht residente Personen oder Ausländer.

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