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Firmalex > Kauf und Verkauf von Immobilien > Neue Gesetzgebung zur Vermietung von Touristen

Der Tourismus hat nach der Pandemie vor allem in bestimmten Gebieten zugenommen. Während es für einige Dinge positiv ist, ist es für andere nicht so positiv. Und wenn sich die Umstände ändern, müssen sich auch die Vorschriften ändern.

Änderung der Bestimmungen zur Vermietung von Touristen in der valencianischen Gemeinschaft

Die in der valencianischen Gemeinschaft geltenden neuen Vorschriften wurden am vergangenen Freitag, dem 2. August, genehmigt.

Ziel dieser Änderung der Regelungen für touristische Vermietungen ist es, die Rechtssicherheit in der Branche und auch für die übrigen Bürger zu verbessern.

Das verabschiedete Gesetzesdekret stärkt die Autonomie der Stadträte, die Nutzung von Touristenwohnungen einzuschränken. Darüber hinaus sind auch härtere Sanktionen und weitere Neuigkeiten geplant.

Die Regelung gilt für Wohnungen, die für eine Dauer von 10 Tagen oder weniger ununterbrochen für denselben Mieter zu touristischen Zwecken genutzt werden.

Selbstverständlich werden alle Lizenzen, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung initiiert wurden, nach den Bestimmungen der bisherigen Verordnung bearbeitet, es sei denn, sie wollen die neue Verordnung freiwillig durch eine schriftliche Erklärung annehmen.

Touristenunterkünfte, die vor Inkrafttreten dieser Regelung reserviert und für einen Zeitraum von mindestens 11 Tagen oder länger reserviert oder unter Vertrag genommen werden, behalten die vereinbarte Mietdauer bis zu deren Ende bei. Ab diesem Zeitpunkt gilt die in dieser Regelung festgelegte maximale Mietdauer von 10 Tagen fortlaufend berechnet für denselben Mieter.

Maßnahmen des neuen Tourismuswohnungsdekrets in der valencianischen Gemeinschaft

Sehen wir uns eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen an, die in dieser Norm enthalten sind:

  • Die Vermietung von einzelnen Zimmern ist untersagt.
  • Touristenunterkünfte müssen einen Evakuierungsplan an der Tür oder Notfallanweisungen in verschiedenen Sprachen, einen Aufzug, wenn sie über 4 oder mehr Stockwerke verfügen, einen Kundeneingang, wenn sich das Haus im Erdgeschoss befindet, und einen 24-Stunden-Telefondienst haben.
  • Es müssen Steckdosen mit Spannungsanzeige vorhanden sein. Außerdem Warmwasser, Liste der Notfall- und Interessentelefonnummern an gut sichtbarer Stelle, Kühlung und Heizung zumindest im Wohn-Esszimmer oder Wohn-Esszimmer-Küche, Internetanschluss, es sei denn, die Wohnung liegt in einer Gegend ohne Internetanschluss, Erste-Hilfe-Kasten und detaillierte Informationen zum nächstgelegenen medizinischen Zentrum vorhanden sein, unter anderem.
  • In der Wohnung muss eine Waschmaschine vorhanden sein, es sei denn, in dem Block, in dem sie sich befindet, gibt es eine gemeinsame Wäscherei oder eine, die den Kunden zur Verfügung steht.
  • In den Küchen müssen mindestens ein Kühlschrank, ein Bügeleisen, ein Backofen, eine Mikrowelle, ein Rauchabzug und mindestens zwei Herdplatten vorhanden sein, wenn in der Wohnung maximal 4 Personen schlafen können. Ab 5 Sitzplätzen muss es mindestens 3 Brenner haben.
  • Alle Ferienunterkünfte müssen über eine interne Regelung verfügen. Es enthält die Regeln des Zusammenlebens der Nachbargemeinschaft, in der es sich befindet, die Nutzungsbedingungen der Einrichtungen und die Regelung für die Aufnahme von Haustieren. Bei Nichteinhaltung kann vom Nutzer verlangt werden, die Nichteinhaltung einzustellen oder die Wohnung zu verlassen.
  • Es muss ein kommunales Gutachten zur städtebaulichen Verträglichkeit für eine touristische Nutzung vorliegen. Es muss vom Stadtrat der Stadt ausgestellt worden sein, in der sich die Wohnung befindet.
  • Häuser zur touristischen Nutzung, die in Räumlichkeiten mit gewerblicher Nutzung neuer Gebäude errichtet werden, müssen den Design- und Qualitätsstandards entsprechen, die in der valencianischen Gemeinschaft für Wohngebäude gelten.

So erfüllen Sie die neue Verordnung zur Beherbergung von Touristen in der valencianischen Gemeinschaft

Zu den Neuerungen, die das neue Dekret mit sich bringt und die die Eigentümer einhalten müssen, gehören:

  • Die Eigentümer müssen die Katasterreferenz dem Register mitteilen. Die Frist hierfür läuft bis zum 31. Dezember.
  • Die Kommunen werden die Freiheit haben, zu entscheiden, welches Stadtmodell sie wollen. In diesem Sinne können sie die Nutzung von Touristenunterkünften nach Gebäuden oder Flächen einschränken.
  • Die Generalitat Valenciana kann den Stadträten die Befugnis zur Inspektion, Sanktionierung und Erhebung von Steuern übertragen.
  • Die zuständigen Zulassungserklärungen werden alle fünf Jahre erneuert.
  • Häuser, die als Touristenobjekte vermarktet werden, müssen den Bewohnbarkeitsvorschriften und den aktuellen Bauvorschriften entsprechen.
  • Bei neuen Ferienunterkünften wird in die verantwortliche Erklärung aufgenommen, dass die Eigentümergemeinschaft die Errichtung von Ferienunterkünften nicht verboten hat, und bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie muss die Lizenz erneuert werden.
  • Schlüsselboxen sind auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Bereichen verboten und es ist obligatorisch, einen Empfangsdienst zur Verfügung zu haben.
  • Die Registrierung von Unterkünften zur touristischen Nutzung im Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft Valencia muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Verstöße und Sanktionen

Zu den bereits bestehenden Verstößen und Sanktionen kommen zwei neue hinzu:

  • Mittelschwer.
    • Sie entsteht durch die Weigerung der Eigentümer, die Identität der Eigentümer des Hauses oder deren Unterlagen anzugeben.
    • Nichteinhaltung der Verpflichtung, für die Vermarktung den genauen Standort und die Registrierungsnummer der Wohnung im Register zu veröffentlichen.
  • Sehr schwer.
    • Wenn die Vermietung zimmerweise erfolgt.
    • Wenn die Plätze überverkauft sind.
    • Nichteinhaltung der Reservierungsregelung oder deren Stornierung.
    • Wenn die Unterkunft den Benutzern nicht zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen übergeben wird.

Und damit haben wir alles erklärt, was mit der neuen Gesetzgebung zur Vermietung von Touristen in der valencianischen Gemeinschaft zu tun hat. Mit diesem Dekret soll die Bevölkerung vor der Nutzung und dem Missbrauch von Touristenunterkünften geschützt werden.

Häufig gestellte Fragen

1.- Was ist Wohnraum zur touristischen Nutzung gemäß den neuen Vorschriften?

Die gesamte Immobilie, unabhängig von ihrer Art, die zu einem Preis, unter Bedingungen der sofortigen Verfügbarkeit, für touristische Zwecke, für einen Zeitraum von weniger als oder gleich 10 Tagen, kontinuierlich an denselben Mieter übertragen wird und über einen kommunalen Bericht verfügt über die städtebauliche Kompatibilität für eine günstige touristische Nutzung oder ein gleichwertiges Dokument, das in der Verordnung festgelegt ist, sowie gegebenenfalls die für diese Nutzung oder Aktivität erforderlichen kommunalen Genehmigungstitel.

Zum Zweck der physischen Identifizierung und Lokalisierung von Immobilien muss jedes Feriendomizil mit einer eindeutigen und individuellen Katasterreferenz der Immobilie verknüpft sein.

Alle diese Anforderungen müssen sowohl von den Eigentümern als auch von den Verwaltungsgesellschaften (Eigentümern von 5 oder mehr Häusern zur touristischen Nutzung) erfüllt werden.

2.- Was passiert, wenn ich das Haus für mehr als 10 Tage miete?

Für einen Zeitraum von mindestens 11 Tagen ununterbrochen an denselben Mieter vermietet werden, nicht für die touristische Nutzung in Betracht gezogen werden, sodass diese Vermietungen nicht unter die Tour-Verordnung fallen.

Der Betriebszeitraum ist von entscheidender Bedeutung, da innerhalb des als touristische Nutzung deklarierten Zeitraums keine anderen Vertragsarten abgeschlossen werden dürfen.

Im Falle der Unterzeichnung eines Vertrags für einen Zeitraum von mindestens 11 Tagen in dem Zeitraum, der als Tourist im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft (im Folgenden: Register) registriert ist, muss eine Änderung der Betriebsdauer mitgeteilt werden so dass nicht der in den Tourismusvorschriften vorgesehene Rücktrittsgrund zur Anwendung kommt.

Der Link zum Verfahren zur Änderung der Betriebsdauer: VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DER SELBSTREGISTRIERUNG .

3.- Wie melde ich der Tourismusverwaltung den Zeitraum an, in dem die Vermietung für touristische Zwecke bestimmt ist?

Häuser, die nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 9/2024 vom 2. August des Consell zur Änderung der Vorschriften für Häuser zur touristischen Nutzung registriert wurden ( im Folgenden „DL-Unterkünfte “ genannt ) müssen sie im Formular für die zuständige Erklärung selbst den Zeitraum der Bereitstellung touristischer Aktivitäten für die Unterkünfte angeben.

Häuser, die vor der DL registriert wurden oder die im Register eingetragene Unterkunft ändern möchten, müssen die Dauer ihrer touristischen Aktivität über das für die Änderung von Daten zu Häusern zur touristischen Nutzung vorgesehene Verfahren mitteilen. Der Link zum Verfahren lautet wie folgt: SELBSTREGISTRIERUNGS-ÄNDERUNGSVERFAHREN .

4.- Was passiert, wenn ich die Wohnung in dem als Touristendeklaration angegebenen Zeitraum einer anderen Art der Vermietung widme, ohne die Änderung dieses Zeitraums mitgeteilt zu haben?

Die Genehmigung zur touristischen Vermietung wird gelöscht.

5.- Erlauben die touristischen Bestimmungen des Lebenslaufs die Vermietung von Zimmern?

Nein, die Häuser zur touristischen Nutzung werden in ihrer Gesamtheit übertragen, und die Übertragung von Zimmern ist nicht gestattet. Es ist ausdrücklich verboten und wird als sehr schwerwiegender Verstoß angesehen, Zimmer in Häusern für Touristen zu vermieten, zu vermarkten, anzubieten, zu verleihen oder zu bewerben Touristische Nutzung angemeldet.

6.- Ist die Eintragung im Register als Unterkunft zur touristischen Nutzung dauerhaft?

Nein, ab Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes ist die Registrierung von Wohnungen zur touristischen Nutzung 5 Jahre lang gültig.

7.- Wann beginnt die Berechnung der 5-jährigen Gültigkeitsdauer der Registrierung im Register?

1.- HÄUSER, DIE BIS 08.07.24 (vor Inkrafttreten der DL-Häuser) registriert wurden: ERNEUERUNG             AM 08.08.29.

2.-HÄUSER, DIE SEIT DEM 08.08.24 REGISTRIERT SIND (seit Inkrafttreten des DL für Häuser): VERLÄNGERUNG 5 JAHRE AB DEM DATUM DER REGISTRIERUNG. DIES WIRD IN DER MITTEILUNG ANGEGEBEN

8.- Was muss ich tun, um die Registrierung zu erneuern, und wann kann ich das tun?

Muss mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers innerhalb eines Monats vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums eine neue verantwortliche Verlängerungserklärung abgegeben werden.

9.- Sind die verantwortliche Verlängerungserklärung und die vorzulegenden Unterlagen in allen Fällen gleich?

Nein, die verantwortliche Verlängerungserklärung nach 5 Jahren variiert je nach folgenden Fällen:

a) Wenn die Registrierung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 15/2018 vom 7. Juni über Tourismus, Freizeit und Gastgewerbe – im Folgenden Tourismusgesetz – (07.08.2018) erfolgte, muss eine entsprechende Verlängerungserklärung eingereicht werden ausschließlich auf die Einhaltung der Mindestanforderungen des Anhangs III des Unterkunftsbeschlusses, geändert durch das aktuelle Gesetz.

b) Wenn die Registrierung zwischen dem 08.07.2018 und dem 07.08.2024 (Tag vor Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes) erfolgte, müssen sie mit Zustimmung des Eigentümers eine neue verantwortliche Verlängerungserklärung mit einem vorlegen ausdrückliche Erklärung zu den gleichen Extremen wie eine neue Registrierung, mit Ausnahme der Bescheinigungen der Eigentümergemeinschaften, und muss von einem kommunalen Bericht über die städtebauliche Vereinbarkeit für eine günstige touristische Nutzung begleitet sein, der zum Zeitpunkt der Erneuerung der Registrierung aktualisiert wurde. c) Wenn die Registrierung nach dem 08.08.2024 ( Inkrafttreten des Gesetzes ) erfolgte, muss mit Zustimmung des Eigentümers eine neue verantwortliche Verlängerungserklärung mit einer ausdrücklichen Erklärung zu allen Punkten des Artikels 23 vorgelegt werden und müssen von einem städtischen Bericht über die städtebauliche Vereinbarkeit für eine günstige touristische Nutzung begleitet werden, der zum Zeitpunkt der Erneuerung der Registrierung aktualisiert wird.

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Über diese Links können Sie die PDF-Dateien des Gesetzes und der häufig gestellten Fragen herunterladen:

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Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Anwalt Immobilienrecht in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Wie man ein Haus in Spanien kauft.

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