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Wohnraummietvertrag: Änderung der Fristen für die Nichtverlängerungskündigung

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Vermieter müssen ihren Mietern mit einer Frist von vier Monaten und nicht mit einer Frist von 30 Tagen mitteilen, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird.

Wenn Vermieter dies nicht tun, laufen sie Gefahr, dass der Mieter den Mietvertrag um bis zu drei Jahre verlängern kann.

Diese Frist von vier Monaten, statt wie bisher von 30 Tagen gilt nach Ablauf von 5 oder 7 Jahren für neue Mietverträge gemäss der neuen Regelung.

Wenn der Vermieter nicht innerhalb dieser Frist kündigt, läuft er Gefahr, dass der Mieter den Vertrag um bis zu 3 Jahre verlängern kann, so das Königliche Gesetzesdekret 7/2019 über dringende Maßnahmen im Bereich Wohnen und Mieten.

Konkret bedeutet dies, dass sich der Vertrag um maximal drei weitere Jahre verlängert, wenn bei Ablauf des Vertrages oder seiner Verlängerungen und nach mindestens 5 Jahren Laufzeit bzw. 7 Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist, keine der beiden Parteien der anderen (mindestens vier Monate im Voraus im Falle des Vermieters und zwei im Falle des Mieters) mitgeteilt hat, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte.

Anwendungsbereich

Diese Maßnahme gilt für alle Mietverträge, die am oder nach dem 6. März 2019 abgeschlossen werden.

All dies gilt, es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter einen Monat vor Ablauf einer der Annuitäten mit, dass er den Vertrag nicht verlängern möchte.

Kommunikation durch den Mieter

Wenn der Mieter dem Vermieter nicht mit einer Frist von zwei Monaten mitteilt, dass er den Vertrag nach dessen Ablauf nicht verlängern möchte, läuft er Gefahr, dass sich der Vertrag um ein weiteres volles Jahr verlängert, was er einhalten muss oder die vorgesehene Vertragsstrafe zu tragen hat.

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✅Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

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