DeutschEspañolEnglishDeniaDeniaValencia Mon-Fre: 9:30-13:30 | 15:30-17:00 +34 966 421 416 Wir vereinbaren gerne persönliche Termine +34 966 421 416
es   en   de
Firmalex > Erbschaft in Spanien > Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer: Einführung

Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer, den Sie in unserer Rubrik Steuern in Spanien finden.

Mit diesem Leitfaden möchten wir eine Einführung in die grundlegenden und häufigsten spanischen Steuern geben, mit denen ein Nicht-Resident (lesen Sie diesen Artikel, um herauszufinden, wann Sie als Nicht-Resident in Spanien gelten) konfrontiert werden kann.

Dieser Leitfaden ist auf keinen Fall ein Ersatz für eine professionelle Beratung, da eine gründliche Untersuchung der verschiedenen persönlichen Umstände erforderlich ist, um die beste und rentabelste Steuerberatung zu geben.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir werden Ihnen gerne die beste Lösung für Ihre Situation anbieten.

Die spanische Steuerbehörde

Die für die Steuererhebung zuständige spanische Behörde ist die „Agencia Estatal Tributaria“ (AEAT-Hacienda). Sie ist auf provinzieller Basis organisiert. In jeder Provinz gibt es ein Hauptfinanzamt.

In vielen Provinzen gibt es auch ein oder mehrere Unterprovinzbüros.

In Spanien ist die Steuer meisten eine Bringschuld des Steuerzahlers, das heisst, es Ihre Aufgabe, ein Steuerformular zu besorgen, es auszufüllen und den Steuerbetrag zu berechnen, den Sie dem Staat schulden. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung, das Formular zusammen mit der entsprechenden Steuerzahlung beim Finanzamt einzureichen. Das geschieht inzwischen meistens nur Online.

Die häufigsten Steuern in Spanien

Wir haben die häufigsten spanischen Steuern für Nicht-Residenten und Ausländer in diese 4 Gruppen unterteilt:

Steuern, die beim Kauf und Verkauf einer Immobilie anfallen

  • Grunderwerbsteuer (I.T.P.)
  • Mehrwertsteuer (I.V.A.)
  • Grundbucheintragungsgebühren

Grundsteuern

  • Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Imuebles)
  • Müllgebühren

Persönliche Steuern

  • Persönliche Einkommensteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Steuer auf den fiktiven Eigenwert Ihrer Immobilie

Erbschaftssteuer

Wir werden Ihnen in den nächsten Beiträgen eine vollständige Beschreibung jeder dieser Steuern geben. Bleiben Sie also an unserem Blog dran und vergessen Sie nicht, uns auf Facebook und LinkedIn zu folgen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 #Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

✉📞Kontakt: info@firmalex.com – Tel. +34 966 421 416 – Whatsapp +34 622 497 615

Folgen Sie uns: FacebookLinkedIn