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Kit Digital: Beantragungsfrist ist eröffnet

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Die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Programm Kit Digital, ein aus den EU-Fonds der Next Generation finanziertes öffentliches Finanzhilfeprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmen in Spanien, das zur Einführung technologischer Lösungen dient, ist angelaufen.

Diese ersten Mittel, die sich an spanische Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten richtet, ist mit einem Budget von 500 Millionen Euro ausgestattet und wird in Form von digitalen Gutscheinen in Höhe von 12.000 Euro an die Unternehmen verteilt, die die Anforderungen erfüllen und ihren Antrag innerhalb von maximal sechs Monaten oder bis zum Ablauf der Mittel einreichen.

Die Zuschüsse werden nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ und vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Kredite vergeben.

Wer kann von den Digital Kit-Zuschüssen profitieren?

Die Regierung hat die Unternehmen, die in den Genuss des Digitalkits kommen können, sowohl hinsichtlich der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen als auch hinsichtlich der Höhe der Beihilfe in drei verschiedene Gruppen eingeteilt:

  • Segment I: Kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten, schätzungsweise 150.000 in ganz Spanien, mit einem digitalen Bonusbetrag von 12.000 € pro Unternehmen.
  • Segment II: Klein- oder Kleinstunternehmen mit 3 bis 9 Beschäftigten, schätzungsweise 1.100.000 in Spanien, mit einem Betrag von 6.000 € für digitale Gutscheine pro Unternehmen.
  • Segment III: Klein- oder Kleinstunternehmen und Selbstständige (Freiberufler) mit 1 bis 2 Beschäftigten, schätzungsweise 1 600 000 in Spanien, mit einem digitalen Gutscheinbetrag von 2 000 € pro Unternehmen.

Voraussetzungen und Bedingungen für die Beantragung des Digital Kit

Es wurden eine Reihe von Bedingungen festgelegt, um für das Digital Kit in Frage zu kommen:

  • Es gilt für kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen oder Selbständige.
  • Nicht in finanzieller Schieflage zu sein.
  • In den Steuer- und Sozialversicherungszahlungen auf dem Laufenden sein.
  • Sie dürfen keinem der im allgemeinen Subventionsgesetz festgelegten Verbote unterliegen.
  • Sie müssen eine Gewerbeanmeldung als Gewerbetreibender, Freiberufler und Steuerpflichtiger der staatlichen Steuerverwaltung oder in der entsprechenden regionalen Steuerverwaltung eingetragen haben.
  • Sie dürfen nicht Gegenstand einer noch ausstehenden Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission sein.
  • Die Beihilfehöchstgrenze (200.000 €) darf nicht überschritten werden.
  • Sie benötigen den Digitalen Reifetest gemäß dem Diagnosetest auf der Acelera pyme Plattform.

Kategorien von Digital Kit-Lösungen

Nach Abschluss des Bewertungstests können die Begünstigten aus einer breiten Palette digitaler Lösungen wählen, die folgende Bereiche abdecken:

  • Website und Internetpräsenz: Diese Kategorie umfasst die Erstellung von Websites sowie andere SEO-Dienstleistungen oder die Sichtbarkeit des Unternehmens auf den wichtigsten Internet-Seiten.
  • E-Commerce: Einrichtung eines Online-Shops für den Kauf und Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen unter Verwendung digitaler Medien für deren Austausch.
  • Management der sozialen Medien: Förderung der Kleinunternehmen in den sozialen Medien.
  • Kunden- und/oder Lieferantenmanagement: Digitalisierung und Optimierung der Verwaltung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden.
  • Business Intelligence und Analytik: Nutzung von Unternehmensdaten zur Verbesserung des Entscheidungsprozesses.
  • Dienstleistungen und Tools für virtuelle Büros: Implementierung interaktiver und funktionaler Lösungen, die eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Kleinunternehmens ermöglichen.
  • Prozessmanagement: Digitalisierung und/oder Automatisierung von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit den operativen oder produktiven Aspekten des Kleinunternehmens.
  • Elektronische Rechnungsstellung: Digitalisierung des Rechnungsflusses zwischen dem Kleinunternehmen und seinen Kunden mit Hilfe einer Rechnungsstellungssoftware.
  • Sichere Kommunikation: Sicherheit für Kleinunternehmen bei den Verbindungen zwischen den Geräten ihrer Mitarbeiter und dem Unternehmen.
  • Cybersicherheit: Bereitstellung grundlegender und erweiterter Sicherheit für die Geräte der Mitarbeiter von Kleinunternehmen.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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