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Was ist ein Optionsvertrag zum Kauf einer Immobilie?

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Diese Art von Verträgen ist im Zivilgesetzbuch nicht vorgesehen, wird aber in Artikel 14 der Hypothekenverordnung für Eintragungszwecke anerkannt.

Es handelt sich um einen Vertrag, der dem Verkauf vorausgeht und die Bedingungen für den Verkauf vorbereitet. Es handelt sich um eine juristische Schöpfung, die festlegt, dass es sich um einen vereinbarten Kauf handelt und dass die Willensbekundung der optierenden Partei (Käufer) ausreicht, damit der Kaufvertrag unterzeichnet und für den Übertragenden (Verkäufer) verbindlich ausgeführt wird, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Hauptmerkmale des Kaufoptionsvertrags

1. Nach der Unterzeichnung ist der Optionsgeber (Verkäufer) verpflichtet, den Kaufvertrag abzuschließen, wenn der Käufer dies wünscht. Der Käufer kann jedoch vom Kauf zurücktreten.

2. Der Gegenstand des Verkaufs muss bestimmt werden. Sobald die Kaufoption ausgeübt wurde, gilt der Verkauf als abgeschlossen, so dass der Gegenstand, in diesem Fall die Immobilie, den allgemeinen Anforderungen entsprechen muss.

3. Der vereinbarte Preis der Immobilie für den künftigen Kauf muss ebenfalls angegeben werden.

4. Die vereinbarte Frist, innerhalb derer der Käufer (optierende Partei) berechtigt ist, den Kauf auszuführen, muss angegeben werden. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer seine Kaufentscheidung jederzeit durch Mitteilung an den Verkäufer (Optionsgeber) zum Ausdruck bringen. Dies bedeutet, dass die Option ausgeübt wurde, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich sind.

5. Optional kann nach dem Willen der Parteien die Zahlung einer Prämie durch den Käufer an den Verkäufer in den Vertrag aufgenommen werden.

Eintragung des Kaufoptionsvertrags in das Grundbuch

Der Optionsvertrag über den Kauf einer Immobilie ist im Grundbuch eintragungsfähig und garantiert dem Käufer die Immobilie, die Gegenstand des Vertrages ist. Darüber hinaus kann die Option im Grundbuch eingetragen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Eintragung gemäß Artikel 14 der Hypothekenverordnung erfüllt, und zwar, insbesondere, wenn:

  • Es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien, dass sie registriert wird.
  • Für den Erwerb der Immobilie wird ein bestimmter Preis festgelegt.
  • Der Zeitraum für die Ausübung der Option beträgt höchstens vier Jahre.

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