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Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet: Der Gründungsprozess

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Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Wie man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründet, den Sie in unserer Rubrik Unternehmen und Freiberufler finden.

Festlegen der Gesellschafter des Unternehmens

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie entscheiden, wie viele und wer die Gesellschafter des Unternehmens sein werden. Außerdem muss festgelegt werden, wer der Direktor des Unternehmens sein wird.

In diesem Sinne gibt es zwei verschiedene Arten von Geschäftsführern.

Zum einen gibt es den Unternehmensdirektor („director mercantil“). Er braucht weder ein Gehalt noch eine Arbeitserlaubnis und muss einmal im Jahr den Jahresabschluss des Unternehmens unterschreiben. Diese Art von Direktor bedeutet, dass Sie auch einen Arbeitnehmer in Ihrer Struktur haben müssen, wie es die spanische Gesetzgebung verlangt.

Viele Unternehmen haben jedoch nur einen Geschäftsführer, der sowohl unternehmerische als auch berufliche Aufgaben wahrnimmt, so dass kein Angestellter mehr benötigt wird.

Sobald diese Entscheidung getroffen ist, müssen Sie nur noch die Gesellschaftervereinbarung erstellen, in der jeder Gesellschafter und der Anteil, den er hat, festgelegt werden. Dies ist einer der wichtigsten Schritte des Prozesses, da Sie alle zukünftigen Möglichkeiten vorhersehen müssen, um spätere Probleme zu vermeiden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Wirtschaftsanwalt zu wenden. 

Der Gang zum Notar zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde

Mit allen zuvor genannten Dokumenten (NIE-Nummer, Bankbescheinigung und Bescheinigung des Handelsregisters) müssen Sie nun zum Notar gehen, um die öffentliche Gründungsurkunde zu unterzeichnen. Dort stellen Sie fest, wer die Investoren/Anteilseigner und der Verwalter sind.

Außerdem müssen Sie eine Adresse angeben. 

Außerdem müssen Sie klar definieren, was die Tätigkeit des Unternehmens ist. Wir raten Ihnen, so offen wie möglich zu sein: Stellen Sie alle Aktivitäten vor, die mit Ihrem Vorhaben zusammenhängen. Das ist ein entscheidender Schritt. Und warum? Weil Sie damit vermeiden, dass Sie in Zukunft erneut zum Notar gehen müssen, wenn Sie Ihr Unternehmen erweitern oder Ihre Haupttätigkeit umstellen.

Anschließend trägt der Notar das Unternehmen in das Handelsregister ein. Dieser Vorgang kann bis zu 3 Wochen dauern. Ab dem Tag, an dem wir die Gründung der Gesellschaft beim Notar unterzeichnen, erhalten Sie eine vorläufige Steuernummer, mit der Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen können.

Der Gang zum Finanzamt

Nachdem Sie nun die Urkunde vom Notar erhalten haben, sollten Sie zur spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) gehen, um:

  • diese Dokumentation zu registrieren und die Urkunde abstempeln zu lassen.
  • Ihre endgültige Steueridentifikationsnummer (CIF) für das Unternehmen zu erhalten.

Denken Sie daran, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihrer Tätigkeit Steuern zahlen müssen.

Erhalten Sie Ihre „CIF“ (Steueridentifikationsnummer)

Sie müssen Ihr Unternehmen bei den Steuerbehörden identifizieren lassen. Deshalb müssen Sie die „CIF-Nummer“ des Unternehmens beantragen. Also, grundsätzlich:

  • Zunächst müssen Sie das entsprechende Antragsformular von der Website der Steuerbehörde herunterladen.
  • Dann füllen Sie das Formular aus.
  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem örtlichen Finanzamt, um es zusammen mit Ihrer NIE vorzulegen (seit Covid kann das auch telematisch gemacht werden).

Wenn Sie innerhalb der EU importieren/exportieren möchten, benötigen Sie eine Umsatzsteueridentnummer. Sie auch diese Nummer beantragen.

Anmeldung bei der Sozialversicherung

Und schließlich der letzte Schritt: der Besuch bei Ihrer örtlichen Sozialversicherungsanstalt, um Ihr neu gegründetes Unternehmen anzumelden.

Denken Sie daran, dass für die Anmeldung eines Einzelunternehmens eine besondere Regelung gilt, die RETA genannt wird. Bei Ihrem Termin müssen Sie das Formular 036 oder 037, Ihre NIE, Ihren Reisepass und das IRPF-Formular vorlegen. Inzwischen geht das auch telematisch.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

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📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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